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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV-Nr. 6123) -9. JAN. 2024 NO zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Active Communication AG

Sumpfstrasse 28, 6312 Steinhausen

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

X

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

-

Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) -

Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die Active Communication AG (AC), ist per 1.1.2017 aufgrund Betriebsübernahme (Assetkauf) von der Schweizerischen Stiftung für elektronische Hilfsmittel für Behinderte FST, Neuenburg, die Rechtsnachfolgerin der Versorgungsleistungen von elektronischem Hilfsmittel an Menschen mit körperlich-, mehrfach- und geistiger Behinderungen. Die AC ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Sitz in Steinhausen. Als Teil eines ganzheit- lichen Versorgungsnetzwerkes der Schweizer Paraplegiker-Stiftung - im Interesse der Allgemein- heit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten lebenslangen Versorgung der Menschen mit einer Beeinträchtigung mit assistiven Technologien, primär innovativen elektronischen Geräten und Systemen, zu deren Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.

2 D G

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Körperbehinderung Krankheitsbehinderung Geistige-/Lernbehinderung - Sprachbehinderung Mehrfachbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.)

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 145'000.-

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davon max. CHF 4'000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf -

CHF 0.-

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN -

Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: -Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB) Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person wird eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

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Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens.

Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen

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ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Aus- wertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN

12. Besondere Vereinbarungen

AC befindet sich in laufenden Vertrags- resp. Tarifverhandlungen mit dem BSV (Bereich SGL). In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob die Art. 74 Leistungen in eine mögliche Verordnungsan- passung bzw. in einen Tarifvertrag inkludiert werden könnten. Sobald in den laufenden Verhand- lungen diesbezüglich eine Einigung erzielt wird, wird der vorliegende Art. 74 Vertrag hinfällig und erlischt.

Bern, den 18 12.23 Steinhausen, den 20.12.2025

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Active Communication AG

u Florian Steinbacher, Vizedirektor 11se Aline Isoz, Präsidentin

Baud Thomas Bhend, Gianfiore Capone, Geschäftsführer Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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1AV6

Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO (Stand 15.03.2018) Zusammensetzung Verwaltungsrat (Stand 14. 03. 2023) Organigramm der Organisation (Stand 1.06.2023) Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister des Kantons Zug (vom 13.06.2023)

7

Statuten der

Active Communication AG (Active Communication SA) (Active Comunicazione SA) (Active Communication Ltd)

Quedi Notar An

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Inhalt I. FIRMA, SITZ, ZWECK. .3 Art. 1 Firma und Sitz. .3 Art. 2 Zweck .3 II. AKTIENKAPITAL 3 Art. 3 Aktienkapital .3 Art. 4 Aktienzertifikate und Aktienbuch. 1.4 Art. 5 Übertragung von Aktien.. 1.4 Art. 6 Vinkulierung der Namenaktien.. 4 III.ORGANISATION... 9..4 Art. 7 Organe... .4 III. A Generalversammlung 1.4 Art. 8 Befugnisse 4 Art. 9 Einberufung. .5 Art. 10 Form der Einberufung 1.5 Art. 11 Universalversammlung. 1.5 Art. 12 Konstituierung . .5 Art. 13 Protokoll. 1.6 Art. 14 Stimmrecht und Stellvertretung 1.6 Art. 15 Beschlussfassung. 1.6 III. B Verwaltungsrat ..7 Art. 16 Mitglieder des Verwaltungsrates und Amtsdauer 7 Art. 17 Konstituierung .7 Art. 18 Organisation. .7 Art. 19 Befugnisse. .7 Art. 20 Beschlussfassung. ..7 III. C. Revisionsstelle. 1.8 IV. RECHNUNGSLEGUNG e .8 Art. 21 Geschäftsjahr.. 1.8 Art. 22 Jahresrechnung 1.8 Art. 23 Überschussverwendung.. ..8 V. BEENDIGUNG. -.8 Art. 24 Auflösung und Liquidation 1.8 VI. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN.. 9 Art. 25 Bekanntmachungen... .9 Art. 26 Mitteilungen an die Aktionäre 9 gedh)

Notan des ontons Lfzer

Seite 2 von 9 fsan IK

I. FIRMA, SITZ,ZWECK Art. 1 Firma und Sitz Unter der Firma

Active Communication AG

(Active Communication SA) (Active Comunicazione SA) (Active Communication Ltd)

besteht eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Sitz in Steinhausen ZG gemäss den vorliegenden Statuten und den Bestimmungen der Art. 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts.

Art. 2 Zweck Die gemeinnützige Gesellschaft bezweckt - als Teil eines ganzheitlichen Versorgungsnetzwerkes der Schweizer Paraplegiker-Stiftung - im Interesse der Allgemeinheit die Sicherstellung einer bedarfsge- rechten lebenslangen Versorgung der Menschen mit einer Beeinträchtigung mit assistiven Technolo- gien, primär innovativen elektronischen Geräten und Systemen, zu deren Unterstützung eines selbstbe- stimmten Lebens.

2 Ferner bezweckt die Gesellschaft die Versorgung der Kinder und

Jugendlichen mit besonderen Be- dürfnissen mit didaktischen Hilfsmitteln für deren Fachausbildnern und Eltern sowie die Versorgung von Senioren - mit oder ohne Beeinträchtigungen - mit neuesten Geräten und Systemen zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens.

9 Zur Unterstützung aller ihrer Versorgungsleistungen bildet die

Gesellschaft Versorgungsspezialisten sowie Fachpersonal zur Betreuung resp. zum zielgerichteten Einsatz von assistiven und didaktischen Hilfsmitteln der unterstützungsbedürftigen Menschen aus. 4 Mit der internationalen Versorgungstätigkeit stellt die Gesellschaft den Zugang zu den weltweit mo- dernsten assistiven Technologien und Systemen für die unterstützungsbedürftigen Menschen sowie ein Netzwerk von Versorgungsspezialisten sicher. Das Leistungs- und Produktespektrum der Gesellschaft richtet sich auch nach dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und deren Verordnun- gen.

5 Die Gesellschaft kann für die ortsnahe Versorgung

Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäf- te eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.

I. AKTIENKAPITAL Art. 3 Aktienkapital Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 700'000.-. Es ist eingeteilt in 700 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1'000.-, die zu 100 Prozent liberiert sind.

2 Gemäss Vermögensübertragungsvertrag (Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag)

vom 15. März 2017 übernimmt die Gesellschaft bei ordentlicher Kapitalerhöhung den gesamten operativen Betrieb der Fondation Suisse pour les Théléthèses (FST) (Schweizerische Stiftung für elektronische Hilfsmittel) (Fondazione Svizzera per le Teletesi) (Swiss Foundation for Rehabilitation) (CHE-112.022.090) mit Sitz in Neuchätel mit Aktiven und Passiven gemäss Bilanz per 31. Dezember 2016 (Aktivenüberschuss von CHF 600'000.-). Der Übernahmepreis von CHF 600'000.- wird auf Anrechnung an die Übergabe von insgesamt 600 Namenaktien à CHF 1'000.-- der Übernehmerin an die vorgenannte Einlege- rin/übertragende Stiftung zum Ausgabepreis von insgesamt CHF 600'000.-- getilgt.

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Art. 4 Aktienzertifikate und Aktienbuch

1 Die Gesellschaft gibt keine Aktienzertifikate aus.

2 Der Verwaltungsrat führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in welches

die Eigentümer und Nutz- niesser mit Namen und Adresse eingetragen werden. Der Verwaltungsrat kann diese Aufgabe delegie- ren.

3 Der veräussernde Aktionär oder der Erwerber haben jede Übertragung von Aktien dem Verwaltungsrat zur Eintragung ins Aktienbuch anzumelden.

* Die Gesellschaft anerkennt nur die im Aktienbuch eingetragenen Personen als Aktionäre bzw. Nutz- niesser. Alle Rechte (Mitgliedschafts- und Vermögensrechte) aus den Namenaktien können gegenüber der Gesellschaft nur von den eingetragenen Personen geltend gemacht werden.

5 Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zu Stande gekommen sind. Dieser muss über die Streichung sofort informiert werden.

Art. 5 Übertragung von Aktien Die Übertragung von Aktien darf nur zum Nominalwert erfolgen. Die Übertragung darf nur an eine Organisation erfolgen, welche auch einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und von der Gewinnsteuer befreit ist.

2 Zur Übertragung der unverbrieften Aktien bedarf es der Zession und der Anzeige an die Gesellschaft.

Art. 6 Vinkulierung der Namenaktien Die Übertragung von Aktien, ob zu Eigentum oder zu Nutzniessung, bedarf in jedem Falle der Geneh- migung durch den Verwaltungsrat. Die Zustimmung kann aus wichtigen Gründen verweigert werden. Als wichtige Gründe gelten: 1) Erwerber ist keine anerkannte gemeinnützige Organisation 2) Erwerber erklärt nicht ausdrücklich, dass er die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwirbt.

II ORGANISATION Art. 7 Organe vedi A

Die Organe der Gesellschaft sind: Notar a. die Generalversammlung 68s b. der Verwaltungsrat ciont LurerfN c. die Revisionsstelle

III. A Generalversammlung Atsan Art. 8 Befugnisse 1Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

1. die Festsetzung und die Änderung der Statuten;

2. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwal- tungsrates und der Revisionsstelle;

3. die Genehmigung des Lage- und Leistungsberichts;

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4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes;

5. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;

6. die Beschlussfassung über Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

2 Die Generalversammlung darf die Jahresrechnung

nur dann abnehmen und über die Verwendung des Bilanzgewinnes beschliessen, wenn ein Revisorenbericht vorliegt und ein Revisor anwesend ist. Auf die Anwesenheit eines Revisors kann die Generalversammlung durch einstimmigen Beschluss verzichten.

Art. 9 Einberufung

1 Für die Einberufung und die Durchführung der

Generalversammlung gelten die gesetzlichen Bestim- mungen. Das Einberufungsrecht steht dem Verwaltungsrat, der Revisionsstelle und den Liquidatoren zu. Die Einberufung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, schriftlich verlangt werden, unter Angabe der Verhandlungsge- genstände und der Anträge.

2 Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb

von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.

3 Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen,

so oft es notwendig ist, insbesondere in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Zu ausserordentlichen Generalversammlungen hat der Ver- waltungsrat innerhalb von 20 Tagen einzuladen, wenn Aktionäre, die mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, schriftlich und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge eine Einberufung verlangen.

Art. 10 Form der Einberufung 1 Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung elektronisch per E- Mail oder per Post unter Beilage des Jahresberichts, beinhaltend den Lage- und Leistungsbericht sowie die Jahresrechnung an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre.

2 Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt worden sind, können unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über die Universalversammlung keine Beschlüsse gefasst werden, ausser über einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Dagegen bedarf es zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsge- genstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung keiner vorherigen Ankündigung.

Art. 11 Universalversammlung Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Ge- neralversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung vorgeschriebenen Formvorschriften abhal- ten. Solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend sind, kann über alle in den Geschäftskreis der Generalversammlung fallenden Gegenstände gültig verhandelt und Beschluss ge- fasst werden.

Art. 12 Konstituierung 1 Die Generalversammlung findet in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. Der Verwaltungsrat ist jedoch befugt, einen anderen Sitzungsort zu bestimmen.

2 Den Vorsitz der Generalversammlung führt der Präsident oder bei dessen

Verhinderung ein anderes vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte bezeichnetes Mitglied. Der Vorsitzende bezeichnet die erforderli- chen Stimmenzähler und den Protokollführer. Als Protokollführer kann auch/ eine Person bezeichnet werden, die nicht dem Verwaltungsrat angehört und die nicht Aktionäf ist; Bi Po, 39 A Seite 5 von 9

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Art. 13 Protokoll Das Protokoll hat Folgendes festzuhalten: 1. Anzahl, Art, Nennwert und Kategorie der Aktien, die von den Aktionären, von den Organen, von unabhängigen Stimmrechtsvertretern und von Depotvertretern vertreten werden; 2. die Beschlüsse und Wahlergebnisse (insbesondere auch der Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates);

3. die Begehren um Auskunft und die darauf erteilten Antworten;

4. die von den Aktionären zu Protokoll gegebenen Erklärungen.

2 Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

Art. 14 Stimmrecht und Stellvertretung 1Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme.

2 Ein Aktionär kann sich gestützt auf eine Vollmacht durch einen Dritten,

der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Vertretung. Über die Anerkennung der Vollmachten entscheidet der Vorsitzende.

Art. 15 Beschlussfassung 1 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit nicht eine zwingen- de Bestimmung des Gesetzes oder der Statuten etwas anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen.

2 In einem zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.

3 Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen der Vorsitzende mit einem

Stichentscheid, bei Wahlen das Los.

Wahlen und Abstimmungen finden offen statt, sofern nicht einer oder mehrere Aktionäre, die zusam- men mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangen, dass sie geheim durchgeführt werden.

5 Folgende, öffentlich zu beurkundenden Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen zu Ihrer Gül- tigkeit mindestens 2/3 der vertretenen Stimmen sowie die absolute Mehrheit der vertretenen Aktienwer- te:

1. die Änderung des Gesellschaftszwecks

2. die Einführung von Stimmrechtsaktien

3. die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien

4. eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung oder die Schaffung von Vorratskapital gemäss Art. 12 des Bankengesetzes vom 8. November 1934 5. die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sachübernahme und die Gewährung von besonderen Vorteilen 6.

7. 8. die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft die Auflösung der Gesellschaft (mit oder ohne Liquidation).

2 Notar

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Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der Mehrheit der abgege- benen Stimmen; der Verwaltungsrat kann kraft Beschluss oder im Organisationsreglement strengere Beschlussfassungsquoren festlegen. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmung und bei Wah- dlen der Vorsitzende mit einem Stichentscheid.

3 Schriftliche Beschlussfassungen

nüber einen gestellten Antrag sind zulässig, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Zirkularbeschlüsse sind nur auf dem Postweg zulässig, per E-Mail ist dies gemäss Art. 713 Abs. 2 OR sind nicht zulässig. Auch ist ein solcher Beschluss an der nächsten VR-Stizung zu protokollieren.

III. C. Revisionsstelle

1 Die Generalversammlung

wählt nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes als Revisions- stelle einen zugelassenen Revisor oder Revisionsexperten. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und ihre Aufgaben richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich. Sie kann jederzeit mit sofortiger Wirkung abberufen wer- den.

9 Die Rechte und

Pflichten der Revisionsstelle richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art.

728 ff. OR).

IV. RECHNUNGSLEGUNG Art. 21 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, sofern der Verwaltungsrat nicht eine andere Terminie- rung festlegt.

Art. 22 Jahresrechnung Die Jahresrechnung, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz, der Geldflussrechnung, der Rechnung über die Veränderung des Eigenkapitals und dem Anhang, wird gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts sowie nach den allgemein anerkannten kaufmännischen und branchenüblichen Grundsätzen, insbesondere Swiss GAAP FER (inkl. Standard 21) aufgestellt.

Art. 23 Überschussverwendung Unter Vorbehalt der gesetzlichen Vorschriften über die Überschussverwendung (Gewinnverteilung), insbesondere Art. 671 ff. OR, steht der Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung.

2 Die Gesellschaft darf weder Gewinnausschüttungen

vornehmen noch Tantiemen ausrichten. % Der erwirtschaftete Überschuss (Jahresgewinn) wird gemäss Swiss GAAP FER 21 dem gebundenen Kapital „Elektronische Hilfsmittelversorgung“ oder dem freien Kapital der Gesellschaft zugewiesen. Das vom Verwaltungsrat erlassene Reglement „Elektronische Hilfsmittelversorgung“ regelt die Äufnung und den Bezug aus dem gebundenen Kapital.

V. BEENDIGUNG Art. 24 Auflösung und Liquidation Die Generalversammlung kannjederzeit die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft nach Mass- gabe der gesetzlichen und statutarischen Vorschriften beschliessen.

2 Die Liquidation wird durch

den Verwaltungsrat durchgeführt, sofern sie nicht durch Beschluss der Ge- neralversammlung anderen Personen übertragen wird. Aedi Pol Nota 810 A2UT y

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Ill. B Verwaltungsrat Art. 16 Mitglieder des Verwaltungsrates und Amtsdauer

1 Der Verwaltungsrat

besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, welche von der Generalversamm- lung auf ein Jahr gewählt werden und wiederwählbar sind. 2 Die Amtsdauer endigt mit dem Tage der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. Werden wäh- rend einer Amtsdauer Ergänzungswahlen getroffen, so vollenden die Neugewählten die laufende Amts- periode.

Art. 17 Konstituierung Hat der Verwaltungsrat mehrere Mitglieder, so muss die Generalversammlung einen Präsidenten wäh- len. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Als Protokollführer kann auch eine Person bezeichnet werden, die nicht dem Verwaltungsrat angehört und die nicht Aktionär ist.

Art. 18 Organisation 1 Die Sitzungsordnung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Verwaltungsrates legt dieser im

Organisationsreglement inkl. Kompetenzenordnung oder in anderen geeigneten Form fest. Allfällige Dienstaltersbegrenzungen oder Amtszeitbeschränkungen richten sich nach dem Organisationsregle- ment der Alleinaktionärin.

2 Der Vorsitzende hat den Stichentscheid.

Art. 19 Befugnisse

1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen

2. die Festlegung der Organisation

3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist 4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Perso- nen und die Regelung der Zeichnungsberechtigung 5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen 6. die Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung der Beschlüsse

7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung,

2 ImÜbrigen ist der Verwaltungsrat befugt, über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung oder anderen Organen zugeteilt sind. 3 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsregle- ments ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder Dritte zu übertragen. Im Organisationsreglement sind zumindest die mit der Geschäftsführung betrauten Stellen und die Berichterstattung an den Verwal- tungsrat geregelt.

Art. 20 Beschlussfassung 1 Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn er ordentlich einberufen worden ist und bei mehreren Mitgliedern die Mehrheit anwesend ist. Kein Präsenzquorum ist erforderlich für Beschlüsse und Fest- stellungen, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. GDediro 01

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4 Ku

3 Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der Art. 742 ff. OR. Die Liquidatoren sind insbesondere befugt, Aktiven (inkl. Grundstücke) freihändig zu verkaufen. * Nach erfolgter Tilgung der Schulden wird das verbleibende Vermögen im Sinne des Gesellschafts- zwecks zugunsten von Menschen mit Einschränkungen verwendet. Es darf einzig an eine gemeinnützi- ge, steuerbefreite Institution, in erster Linie an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung ausgerichtet werden.

VI. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN Art. 25 Bekanntmachungen Publikationsorgan der Gesellschaft ist das „Schweizerische Handelsamtsblatt“ sowie allfällige vom Ver- waltungsrat bezeichnete weitere Publikationsorgane.

Art. 26 Mitteilungen an die Aktionäre Mitteilungen der Gesellschaft sind den im Aktienbuch eingetragenen Aktionären elektronisch per E-Mail oder schriftlich per Brief zuzustellen.

Für die Gesellschaft Y Oyn Daniel Frédéric Joggi Pius Ulrich Bernet

Beglaubigung

Der unterzeichnete Notar des Kantons Luzern bescheinigt hiermit, dass das vorstehende Dokument umfassend neun Seiten (inklusive Beglaubigung), den Statuten entspricht, wie sie anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der Active Communication AG vom heutigen Datum infolge einer generellen Statutenrevision als Satzung der Gesellschaft festgelegt worden sind.

Nottwil, den 15. März 2018 Der Notar:

Beurk. Prot. Nr. /2018 edi F

Notar des ttoMVLN

1 ichtsady

Seite 9 von 9

4 K

Personenregister

Verwaltungsrat

Isoz, Aline 1 1975 in Ecublens (VD)

Präsidentin seit 7.2022 Mitglied seit GV 2021, gewählt bis GV 2023 Expertin und Consultant für DigitaleTransfor- mation, Stiftungsratsmitglied SPS

1 2 Werfeli, Martin 2

1956 in Brittnau (AG)

Vizepräsident seit 6.2022, gewählt bis GV 2023 Stiftungsrats-Vizepräsident SPS

Greuter, Tobias 3 1981 in Winterthur (ZH)

Mitglied seit GV 2018, U 4 gewählt bis GV 2023 Senior Embedded Developer bei Gardena (Husqvarna)

Martini, Marina 4 Dr. med., M.Sc., 1966 in Uerikon (ZH)

Mitglied seit GV 2022, gewählt bis GV 2023 Selbständige Beraterin bei mm:consult gmbh. UT

Stalder, René 5 Prof. Dr. phil., 1973 in Horw (LU)

Mitglied seit GV 2020, gewählt bis GV 2023 Die detaillierten Vitas aller Organmitglieder Dozent und Projektleiter, Professor, Stv. Leiter der Schweizer ParaplegikerGruppe sind ab des Instituts für Sozialpädagogik und Bildung 12. Mai 2023 im Personenregister des Jahres- und Leiter Kompetenzzentrum Behinderung berichtes 2022 der Schweizer Paraplegiker- und Lebensqualität an der Hochschule Lu- zern - Soziale Arbeit. Gruppe publiziert unter: https://report.para- plegie.ch/2022/de/personenregister 2Y Jahresbericht 2022 Active Communication AG 17

Rh

Organigramm der Active Communication AG (gültig per 01.06.2023) we integrate. active.

Verwaltungsrat

Geschäftsführung Fiore Capone Jonas Pfister Online Business Fiore Capone Finanzen & Controlling Nadia Blaser Sylvia Meier

Human Resources Claudia Burri Unternehmenskommunikation Stefanie Eicher Renate von Däniken

Beratungen & Academy Kundendienst & Service Center Bettina Trepp Renata Pitaci

Fachbereichsleitung Technik Fachbereichsleitung Didaktik Academy Kundendienst Service Center KV-Lernende FlorianBlattner Hannah Huttner Susanna Berner Verena Brügger Marcel Amstalden Seraina Schweiger Nadija Bukvarevic Leonard Gojani Jason Kayser Beratungen Technik Beratungen Didaktik UK-Referent Charly Kramer Angelina Zehnder Alfred Brandweiner Denise Bigler Daniel Rickenbacher Nadine Ulrich Elia Di Grassi Urs Brugger Raphael Knörr Flavia Engel Simon Wicht Sandra Fitzi Sandra Wüst Bianca Herok Ruth Johnson Nadia Kämpfer Yvan Magnin Legende Alina Schweizer Geschäftsleitung Management-Team www.activecommunication.ch

Active Communication AG | Ein Unternehmen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

8

Kanton Zug Handelsregisteramt des Kantons Zug Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-170.3.036.498-4 von: 1 CHE-493.302.643 Aktiengesellschaft 10.01.2012 auf:

Aktuelle Eintragungen

Ei Lö Firma Ref Sitz

1 Active Communication AG 1 Steinhausen

6 (Active Communication SA) (Active Comunicazione SA) (Active Communication Ltd)

Ei Lö Aktienkapital Liberierung Aktien-Stückelung Ei Lö Domiziladresse 6 CHF 700'000.00 CHF 700'000.00 700 vinkulierte Namenaktien zu CHF Sumpfstrasse 28 1'000.00 6312 Steinhausen

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen

9 Die gemeinnützige Gesellschaft bezweckt, als Teil eines ganzheitlichen

Versorgungsnetzwerkes der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, im Interesse der Allgemeinheit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten lebenslangen Versorgung der Menschen mit einer Beeinträchtigung mit assistiven Technologien, primär innovativen elektronischen Geräten und Systemen, zu deren Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens; ferner bezweckt die Gesellschaft die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen mit didaktischen Hilfsmitteln für deren Fachausbildner und Eltern sowie Versorgung von Senioren, mit oder ohne Beeinträchtigungen, mit neuesten Geräten und Systemen zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens; zur Unterstützung aller ihrer Versorgungsleistungen bildet die Gesellschaft Versorgungsspezialisten sowie Fachpersonal zur Betreuung resp. zum zielgerichteten Einsatz von assistiven und didaktischen Hilfsmitteln der unterstützungsbedürftigen Menschen aus; mit der internationalen Versorgungstätigkeit stellt die Gesellschaft den Zugang zu den weltweit modernsten assistiven Technologien und Systemen für die unterstützungsbedürftigen Menschen sowie ein Netzwerk von Versorgungsspezialisten sicher; das Leistungs- und Produktespektrum der Gesellschaft richtet sich auch nach dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und deren Verordnungen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

Ei Lö Bemerkungen Ref Statutendatum 1 Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. 1 05.01.2012 4 Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch 4 22.12.2016 verzeichneten Adressen. 6 15.03.2017 9 15.03.2018

Ei Lö Besondere Tatbestände Ref Publikationsorgan Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der ordentlichen Kapitalerhöhung vom 1 SHAB 15.03.2017 den gesamten operativen Betrieb der Fondation Suisse pour les Téléthèses (FST) (Schweizerische Stiftung für elektronische Hilfsmittel) (Fondazione Svizzera per le Teletesi) (Swiss Foundation for Rehabilitation) (CHE-112.022.090), in Neuchâtel, gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 15./24.03.2017 und Übernahmebilanz per

31.12.2016 mit Aktiven von CHF 2'690'782.18 und Passiven (Fremdkapital) von CHF

2'090'782.18, wofür 600 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00 ausgegeben werden. 9 Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Active Solutions AG, in Steinhausen (CHE-407.180.773), gemäss Fusionsvertrag vom 15.03.2018 und Bilanz per

30.12.2017. Aktiven von CHF 249'709.00 und Passiven (Fremdkapital) von CHF

108'947.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. 9 Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Rehabilitation European Distribution Network Rednet AG, in Steinhausen (CHE-105.127.861), gemäss Fusionsvertrag vom

15.03.2018 und Bilanz per 30.12.2017. Aktiven von CHF 1'974'117.00 und Passiven

(Fremdkapital) von CHF 53'005.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Zug, 13.06.2023 10:43 Fortsetzung auf der folgenden Seite

LE

Kanton Zug Handelsregisteramt des Kantons Zug CHE-493.302.643 Active Communication AG Steinhausen 2

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 445 10.01.2012 9 13.01.2012 6504082 11 12364 28.08.2018 168 31.08.2018 4445755 2 1343 31.01.2014 24 05.02.2014 1328147 12 14418 09.10.2019 198 14.10.2019 1004736762 3 2019 12.02.2014 32 17.02.2014 1349975 13 7454 05.06.2020 110 10.06.2020 1004907093 4 1261 31.01.2017 24 03.02.2017 3325529 14 8828 21.05.2021 100 27.05.2021 1005193942 5 6075 12.05.2017 95 17.05.2017 3526823 15 6669 05.05.2022 90 10.05.2022 1005469746 6 7463 14.06.2017 116 19.06.2017 358720316 10759 18.07.2022 140 21.07.2022 1005525946 7 15744 07.12.2017 241 12.12.2017 3925285 17 11011 21.07.2022 143 26.07.2022 1005529078 8 14 03.01.2018 4 08.01.2018 3971905 18 16258 31.10.2022 214 03.11.2022 1005596602 9 6883 14.05.2018 94 17.05.2018 4234219 19 3494 02.03.2023 46 07.03.2023 1005694565 10 7348 23.05.2018 100 28.05.2018 4251719

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 4 Capone, Gianfiore, italienischer Staatsangehöriger, in Küssnacht Direktor Kollektivunterschrift zu zweien (SZ)

4 BDO AG (CHE-384.263.558), in Luzern Revisionsstelle

9 Greuter, Tobias Benedikt, von Zürich, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweier Verwaltungsrates 13 Stalder, René, von Grosswangen, in Horw Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 13 Blattner, Florian, von Küttigen, in Gempen Prokurist Kollektivprokura zu zweien 13 von Däniken, Renate, von Neuenkirch, in Küssnacht (SZ) Prokuristin Kollektivprokura zu zweien 15 Müller, Dominik Tobias, von Wolhusen, in Sins Prokurist Kollektivprokura zu zweien 16 Martini, Marina, deutsche Staatsangehörige, in Stäfa Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 16 Huttner, Hannah, deutsche Staatsangehörige, in Wädenswil Prokuristin Kollektivprokura zu zweien 17 Isoz, Aline, von Château-d'Oex, in Ecublens (VD) Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 17 Werfeli, Martin, von Bottenwil, in Brittnau Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 17 Berner, Susanna, von Buchs (ZH), in Zürich Prokuristin Kollektivprokura zu zweien 19 Pitaqi, Renata, von Willisau, in Büron Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung 19 Trepp, Bettina, von Rheinwald, in Opfikon Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung

Zug, 13.06.2023 10:43 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister ha. mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.

E

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

8 d

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innem EDI

Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera GeschäftsfeldInvalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Active Communication AG Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Selbstbetroffene, Angehörige, Fachpersonen und Öffentlichkeit

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse REFDATA);falls inCHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) vorhanden Folge? www.activecom munication.ch

6123 Active Communication AG 145000 nein ZG

office@activeco 7601003396492 mmunication.ch

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Yertragsverhandlung 0 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Ertschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum: 29.06.2023

1

Vertragsperiode 2024 27 -

datum Version 1.0

R6

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG

9 4

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 6123 Vertragsnehmerin Active Communication AG

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sozialberatungen, welche persönlich, via E-Mail oder Telefon stattfinden. Unter Sozialberatung fallen alle persönlichen, telefonischen oder schritlichen Informationsvermittlungen an Menschen mit Behinderungen und Angehörige

Unter Sozialberatungen fallen klientenspezifische Abklärungen und Informationsbeschaffungen, Gesprächsvorbereitungen, Korrespondenz, Abfassen von Gesuchen, Kontakte mit Bezugspersonen, Absprechen der Arbeitsteilung mit anderen Diensten, Fallbesprechungen und Evaluation des Beratungsprozesses.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.paraplegie.ch/activecommunication/de

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel Durch die Beratungen erwerben die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen Wissen und Fähigkeiten über die zutreffenden digitalen assistiven Technologien und kennen die unterschiedli- chen Versorgungsprozesse, wodurch ein stärkeres Gefühl der Entscheidung- und Wahlfähigkeit ent- steht, was zu einer höheren Autonomie und stärkeren Selbstbestimmung führt.

Spezifisch Die Beratungen (persönlich, via Email oder Telefon) dienen den Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen als Wissensvermittlung um die Versorgungsprozesse (Anlaufstellen, Formalitäten, Zeitablauf etc.) der Versorgungsprozesse kennen zu lernen. Die Menschen mit Behinderungen werden somit in ihrer Entscheidungs- und Wahlkompetenz befähigt und gestärkt. Diese Kompetenzen sind fürihre Lebensqualität wichtig.

Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0

Messbar Am Ende der Beratungen füllen die Menschen mit Behinderungen einen Bewertungsbogen über ihre Zufriedenheit aus.

Aktionsorientiert Die Ziele und die Vorgehensweisen der Beratungen werden erläutert, diskutiert und mit den Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen vereinbart. Bei Bedarf, werden Hilfestellungen für weitere Schritte geleistet.

Realistisch Die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen legen gemeinsam mit dem Berater die Ziele fest, die auf einer realistischen Einschätzung der vorliegenden Fähigkeiten und der bestehenden Bedürfnisse beruhen.

Terminiert Die Dauer der Beratungen werden auf der Grundlage der festgelegten Zielsetzungen geplant. Vom Erstkontakt bis Abschluss der Beratungen dauert i.d.R. zwischen 30 Min und mehrere Stunden.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7 A

D RW

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche X Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung XAlle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie ALS, MS, Schlaganfall, Hirnblutung, SHT, Dystrophie Menschen mit geratrischen Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, motorischen Defiziten

Menschen mit Geburtsleiden/Mehrfachbehinderungen wie CP, Trisomie, Fehlbildungen, geistige Behinderungen, Autismus, Rett-Syndrom, Angelmann Menschen mit kognitiven Störungen wie Aphasie, Dyslexie, Demenz, Lernbehinderung, Apraxie, Aufmerksamkeitsdefizite Menschen mit motorischen Beeinträchitgungen wie Paraplegie, Tetraplegie, Hemiplegie, Amputationen etc.

Mehrfachbehinderungen: Viele Betroffene mit einer Körper- oder Krankheitsbehinderungen haben auch eine Sprachbehinderung.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf der Leisungen wurde seit den Abrechnungsjahren 2015 (VN 4369 und VN 6123) ermittelt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch bei sprachlichen Bedarf Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Website, der Newsletter sowie alle weitere Kommunikationskanäle sind für alle zugänglich. Für alle ernannten Zielgruppen sind die Inhalte verständlich (Leichte Sprache) und strukturiert präsentiert. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/7 N

5

Beratungsleistungen, welche durch eine IV-Verfügung (Art. 21) zu stehen kommen, werden nicht unter Art. 74 abgerechnet.

Bei den Sozialberatungen geht es um die Beratungstätigkeiten, welche evtl. später zu einem Beratungs- und Versorgungsauftrag gemäss (Art. 21) führen können. Die Tätigkeiten ab Beratungs- und Versorgungsauftrag gemäss Art. 21 gehören nicht in dieses Fachkonzept.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 A0 4 6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Als Fachspezialist für Digitale Assistive Technologien informiert AC auf der Website über ihr Leistungsangebot sowie über ihre soziale Medien. Mit dem elektronischen Newsletter informiert AC regelmässig über neue Digitalen Assisitive Technologien.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? QMS mit Versorgungsprozessen, Kundenbefragungen,

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu AC Mitarbeitende verfügen über eine funktionsbezogene Fachausbildung und besuchen regelmässig Fachveranstaltungen und Kurse im Bereich der Digitalen Assistiven Technologien um auf dem neusten Stand der Technologien zu sein. Die Weiterbildungen derAC-Mitarbeiter finden intern wie auch extern (national und international) statt BeispielArkom, Gesuk, buk, isaac international, DATEurope

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

X E0

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2430 2430 2430 2430 9720 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2430 2430 2430 2430 9720 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 127316 127316 127316 127316 509264 Personalkosten CHF 66690 66690 66690 66690 266760 Sachkosten/Umlagen Total Kosten CHF 194006 194006 194006 194006 776024

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 0 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 91350 91350 91350 91350 365400 Finanzhilfe BSV CHF 91350 91350 91350 91350 365400 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/7

L.N 6

X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu : AC hat vier strategische Geschäftsfelder (Individuelle Versorgung, Institutionelle Versorgung, Online-Geschäft und Academy). Die instutionelle Versorgung, das Onliine-Geschäft und die Academy querfinanzieren der defizitären individuellen, tarifierten Versorgung, damit die AC eine ausgegelichene Rechnung erreichen kann. Ohne Betriebsbeitrag der Schweizer Paraplegiker-Stiftung könnte die AC die Versorgungsleistungen in der Schweiz nicht mehr erbringen. Die AC reicht dem BSV der vertrauliche Jahresbericht ein.

Bemerkungen:

Ort/Datum Senkauten 2.12.2023

Vertragsnehmerin Active Communication AG

4 L Ort/Datum Bum 14.11.22013

Bundesamt für Sozialversicherungen 262

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 7/7

6r

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 6123 Vertragsnehmerin Active Communication AG

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Informationen, Erfahrungsberichten, Fachberichten Websites: Newsletter, Soziale Medien, Videos Referate, Merkblätter, Informationsbroschuren

Link zur Webseite der Organisation: https://www.paraplegie.ch/activecommunication/de

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel Durch die Veröffentlichung und Verbreitung der Informationen wird das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Unterstützung gefördert. Dadurch stärkt sich die Handlungskompetenz und Selbstbestimmung sowie verbessert sich die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.

Die Förderung und Stärkung der Handlungskompetenz und der Selbstbestimmung damit eine Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und deren Umfeld (primär ihren Familien und Angehörigen) erreicht werden kann.

Spezifisch Durch die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationen, Erfahrungsberichten, Fachberichten und Hintergrundinformationen über Websites, Newsletter, Soziale Medien, Videos, Referate, Merkblätter sowie zielgruppenspezifische Informationsbroschüren können Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen die Angebote, die Vielfalt und der Nutzen der Leistungen besser kennenlernen und zugänglich machen. Dadurch wird die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre Teilhabe am gesellschftlichen Leben erhöht. Die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen können Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0

56

von einem Netzwerk und Begegnungsmöglichkeiten profitieren, was zu einem besseren Verständnis der Realität und des Alltags beiträgt. Durch das Angebot von Kommunikationskanälen, Informationsaustausch und Begegnungsmöglichkeiten können sich Menschen mit Behinderungen und ihre Familien als Teil einer Gemeinschaft fühlen, nützliche Ressourcen teilen und sich verstanden und unterstützt fühlen.

Messbar Durch regelmässiges Prüfen der Statistiken von Website, Newsletter und der Social Media Kanäle, durch das Bewerten der Begünstigten-Zufriedenheit anhand von Feedback-Fragebögen und Meinungsumfragen bei Veranstaltungen.

Aktionsorientiert Die Kommunikationskanäle (wie z.B. Websites, Soziale Medien, etc.) werden regelmässig aktualisiert und die Informationen (wie z.B. Bulletin, Newsletter, etc.) erscheinen regelmässig, z.B. monatlich. Je nach erhobenem und bewertetem Bedarf werden Informationsbroschüren erstellt oder aktualisiert.

Realistisch Die Veröffentlichungen sind öffentlich und für die Zielgruppe leicht zugänglich. Die verschiedenen Massnahmen sind so gewichtet und geplant, dass das Ziel, die breite Öffentlichkeit zu informieren ünd zu sensibilisieren, erreicht werden kann.

Terminiert Der Inhalt, die Umsetzung, die Kadenz und der Zeitpunkt sämtlicher Veröffentlichungen der verschiedenen Massnahen werden jährlich geplant. Die Dauer der Massahmen wird festgelegt und zum Zeitpunkt der Durchführung rechtzeitig angegeben.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

ZurInformation: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/7

4 6rb

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung XAlle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie ALS, MS, Schlaganfall, Hirnblutung, SHT, Dystrophie

Menschen mit geratrischen Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, motorischen Defiziten Menschen mit Geburtsleiden/Mehrfachbehinderungen wie CP, Trisomie, Fehlbildungen, geistige Behinderungen, Autismus, Rett-Syndrom, Angelmann Menschen mit kognitiven Störungen wie Aphasie, Dyslexie, Demenz, Lernbehinderung, Apraxie, Aufmerksamkeitsdefizite Menschen mit motorischen Beeinträchitgungen wie Paraplegie, Tetraplegie, Hemiplegie, Amputationen etc.

Mehrfachbehinderungen: Viele Betroffene mit einer Körper- oder Krankheitsbehinderungen haben auch eine Sprachbehinderung.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf der Leisungen wurde seit den Abrechnungsjahren 2015 (VN 4369 und VN 6123) ermittelt.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch bei sprachlichen Bedarf Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Bei öffentlichen Veranstaltungen ist immer ein barrierefreier Zugang gewährt, da viele der Betroffenen auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Viele der Informationsveranstaltungen finden oftmals in Institutionen statt, welche Betroffene unterstützen und fördern.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 3/7

U In

Die Website, der Newsletter sowie alle weitere Kommunikationskanäle sind für alle zugänglich. Für alle ernannten Zielgruppen sind die Inhalte verständlich (Leichte Sprache) und strukturiert präsentiert. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Referate/Präsentationen/Publikationen, welche im Auftragsverhältnis durch Institutionen, Organisationen oder ähnliches vergeben werden, werden separat als Kunden-Projekte erfasst und entsprechend verrechnet. Diese Kundenprojekte fallen nicht unter dieses Fachkonzept.

AC betreibt einen Webshop mit Hilfsmittel der digitalen assistiven Technologien für die kommerziellen Bereiche. Sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang wie das Einpflegen der Hilfsmittel, die Bearbeitung des Webshops fallen nicht unter dieses Fachkonzept.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

A 2h

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Sämtliche Angebote werden wenn möglich online und/oder in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenumfragen, Feedbackbogen, Google Analytics

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Je nachdem werden die Inhalte der Angebote mit den jeweiligen Zielgruppen zeitlich und inhaltlich koordiniert Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene XFachpersonen Kurzinfo dazu AC Mitarbeitende verfügen über eine funktionsbezogene Fachausbildung und besuchen regelmässig Fachveranstaltungen und Kurse im Bereich der Digitalen Assistiven Technologien um auf dem neusten Stand der Technologien zu sein.

Die Weiterbildungen der AC-Mitarbeiter finden intern wie auch extern (national und international) statt Beispiel Arkom, Gesuk, buk, isaac international, DATEurope

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/7

O

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 680 680 680 680 2720 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 100 100 100 100 400 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 780 780 780 780 3120 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen

2024 2025 Total

2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Geplante Kosten 2024 2025 Total 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 48501 48501 48501 48501 194004 CHF 25406 Sachkosten/Umlagen 25406 25406 25406 101624

Total Kosten CHF 73907 73907 73907 73907 295628

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 0 Liste ankreuzen) CHF 34800 34800 34800 34800 Finanzhilfe BSV 139200

CHF 34800 139200 Total Erträge 34800 34800 34800

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

1f

X Andere Erträge - bitte aufführen: Kurzinfo dazu : AC hat vier strategische Geschäftsfelder (Individuelle Versorgung, Institutionelle Versorgung, Online-Geschäft und Academy). Die instutionelle Versorgung, das Onliine-Geschäft und die Academy querfinanzieren der defizitären individuellen, tarifierten Versorgung, damit die AC eine ausgegelichene Rechnung erreichen kann. Ohne Betriebsbeitrag der Schweizer Paraplegiker-Stiftung könnte die AC die Versorgungsleistungen in der Schweiz nicht mehr erbringen. Die AC reicht dem BSV den vertraulichen Jahresbericht ein.

Bemerkungen:

Ort/Datum Stenhauen 20.12223

Vertragsnehmerin Active Communication AG

HL Ort/Datum Zu 14.1.2ol3

Bundesamt für Sozialversicherungen 262 1/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7 / 4

K6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 6123 Vertragsnehmerin Active Communication AG

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mitarbeit in Fach- und Arbeitsgruppen, Kommissionen und Gremien sowie Initiierung, Beteiligung und Durchführung von Projekten zur Förderung der Lebensqualität und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, auf regionaler, nationaler und gegebenenfalls auf internationaler Ebene.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.paraplegie.ch/activecommunication/de

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel: Die Förderung einer besseren Lebensqualität und höheren Selbstbestimmung für Menschen mit Be- hinderungen und deren Angehörigen.

Spezifisch Durch die Teilnahme an Projekten und Arbeiten von Arbeits- und Fachgruppen, zielgruppenspezifische Plattformen und thematischen Netzwerken (regional, national und international), die im Behindertenbereich tätig sind, werden die Bedürfnisse, Interessen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen eingebracht. Die Suche nach Lösungen und die Indentifizierung von interdisziplinären erarbeiteten Strategien und Konzepte zur Erfüllung der Bedürfnissen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen wird gefördert. Dabei können sich die Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen aktiv an der Gestaltung möglicher Lösungen für die ermittelten Bedürfnissen beteiligen. Aneignung von neuem Wissen für die Verbesserung der Beratungen durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessensbereichen wie z.B. Schul-, Wohn- und Arbeits- bereiche, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu fördern.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0 1 OL5

Messbar Durch Beobachtungen, Vorschläge zur Verbesserung des Angebotes sowie die Berichterstattungen über Netzwerkaustausche und ERFA-Sitzungen, werden die Erkenntnisse und mögliche Verbesserungsmassnahmen gesammelt und festgehalten. Die Mitarbeit in den verschiedenen Arbeits- und Fachgruppen wird in der Fachkommission regelmässig beobachtet, nachgewiesen und bewertet. Die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge werden in die Beratungsprozesse für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen überführt.

Aktionsorientiert Die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeits- und Fachgruppen werden veröffentlicht und sind für alle Zielgruppen über die Leistungserbringung (z.B. Beratungen), die Kommunikationskanäle und durch Informationsblätter zugänglich.

Realistisch Der Zweck, die spezifischen Ziele und die Arbeitsweise der Arbeits- und Fachgruppen, kommissionen und Gremien sind geklärt, festgelegt und werden regelmässig überprüft.

Terminiert Die Dauer und der Zeitpunkt der Projekten und Arbeiten werden geplant und festgelegt. Werden die spezifischen Ziele erreicht oder nicht, werden sie entsprechend angepasst.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7 N

00

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgrupper (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie ALS, MS, Schlaganfall, Hirnblutung, SHT, Dystrophie Menschen mit geratrischen Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, motorischen Defiziten

Menschen mit Geburtsleiden/Mehrfachbehinderungen wie CP, Trisomie, Fehlbildungen, geistige Behinderungen, Autismus, Rett-Syndrom, Angelmann Menschen mit kognitiven Störungen wie Aphasie, Dyslexie, Demenz, Lernbehinderung, Apraxie, Aufmerksamkeitsdefizite Menschen mit motorischen Beeinträchitgungen wie Paraplegie, Tetraplegie, Hemiplegie, Amputationen etc.

Mehrfachbehinderungen: Viele Betroffene mit einer Körper- oder Krankheitsbehinderungen haben auch eine Sprachbehinderung.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf der Leisungen wurde seit den Abrechnungsjahren 2015 (VN 4369 und VN 6123) ermittelt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch bei sprachlichen Bedarf

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Sämtliche Fachsitzungen, welche den technischen Bereich abdecken oder das Testen von neuen elektronischen Hilfsmitteln fallen nicht in dieses Fachkonzept. Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7

1

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

2

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Das erarbeitete Wissen aus den Angeboten wird aufbereitet und über die Informationskänle veröffentlicht. Dieses fliesst auch in die Erstberatungsgespräche, welches direkt dem Betroffenen zu Gute kommt. Hier geht es vor allem um qualitative Grundlagen, welche so sonst nicht sichtbar werden. Weiter ist es aber möglich, dass so Themen für Veranstaltungen erarbeitet werden oder auch Publikationen veröffentlich werden.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Menge der Erkenntnisse aus den Angebote, qualitative Entwicklung der Versorgungsprozesse

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu AC Mitarbeitende verfügen über eine funktionsbezogene Fachausbildung und besuchen regelmässig Fachveranstaltungen und Kurse im Bereich der Digitalen Assistiven Technologien um auf dem neusten Stand der Technologien zu sein. Die Weiterbildungen der AC-Mitarbeiter finden intern wie auch extern (national und international) statt Beispiel Arkom, Gesuk, buk, isaac international, DATEurope

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

U 2

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 415 415 415 415 1660 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 415 415 415 415 1660 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 26272 26272 26272 26272 105088 Personalkosten

Sachkosten/Umlagen CHF 13761 13761 13761 13761 55044

Total Kosten CHF 40033 40033 40033 40033 160132

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 0 Liste ankreuzen) CHF 18850 18850 18850 18850 75400 Finanzhilfe BSV CHF 18850 18850 18850 18850 75400 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

UN

Andere Erträge - bitte aufführen: X

Kurzinfo dazu : AC hat vier strategische Geschäftsfelder (Individuelle Versorgung, Institutionelle Versorgung, Online-Geschäft und Academy). Die instutionelle Versorgung, das Onliine-Geschäft und die Academy querfinanzieren der defizitären individuellen, tarifierten Versorgung, damit die AC eine ausgegelichene Rechnung erreichen kann. Ohne Betriebsbeitrag der Schweizer Paraplegiker-Stiftung könnte die AC die Versorgungsleistungen in der Schweiz nicht mehr erbringen. Die AC reicht dem BSV den vertraulichen Jahresbericht ein.

Bemerkungen:

Ort/Datum Stenhaums 2.12.223

Vertragsnehmerin Active Communication AG/

Ort/Datum Bem 14.r2. 2093

2. Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

H4 K2I

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

10

H

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 6123 VN/DO: Active communication AG Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs- IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- einheit (Tarif) pro Leistung einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00

Einzelspezifische Leistunger Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF 40 2'430 CHF 97'200

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 40 780 CHF 31'200 Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF Semester-/Jahreskurse(TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF

Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 128'400

NichtpersonenspezifischeLeistungen gemässFachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 40 415 CHF 16'600 Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 16'600

Rundungsdifferenz CHF

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 145'000

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 4'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

4

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

11 M

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: Achke Communnicehn G BSV-Nr.: 6123 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

1 1a

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend

1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Arbeitsvertrag. handen X Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen X 1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 2/7 6A

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein' nicht zu- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität

2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

14

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDE Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden: Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden: Daten durch DO/MVN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

HA

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der

LA Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial/ am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 6/7

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Vertragsnehmerin: Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Stenhaun 13. Reaember2.23 Bire Grmans Genhäftführ

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7

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