Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenen- resp. IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
30.04.2024
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 484
Informationen zum Regress auf haftpflichtige Dritte
Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenen- resp. IV- Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte)
In Kürze:
Die Ergänzungsblätter R sind neu mit einer Vollmacht zur Auskunftserteilung im Regress resp. zur Einreichung der notwendigen Unterlagen versehen.
Die Ergänzungsblätter R sind von der hinterbliebenen resp. versicherten Per- son eigenhändig zu unterzeichnen.
Seit Beginn dieses Jahres sind auf dem Informationsportal AHV/IV die neuen ab so- fort zu verwendenden Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinter- lassenenleistungen (318.273.01 – Version 1/23) und zur Anmeldung für IV-Leistun- gen (318.273.02 – Version 1/24) vorhanden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die neuen Ergänzungsblätter R möglichst rasch in den entsprechenden IT-Systemen hinterlegt werden.
Mit dem in den neuen Ergänzungsblättern R unter der Überschrift «Vollmacht» ent- haltenen Passus ermächtigt die hinterlassene bzw. versicherte Person diverse, am Leistungsprozess beteiligte Personen und Stellen zur Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Durchführungsstelle für den Regress auf haftpflichtige Dritte.
Das Ergänzungsblatt R zur Anmeldung für IV-Leistungen gibt den Text von Art. 6a IVG wieder und entbindet überdies u.a. auch Anwältinnen und Anwälte gegenüber den Organen der AHV/IV für den Rückgriff auf Dritte von ihrer auf Amts- oder Berufs- geheimnis beruhenden Schweigepflicht.
Damit die Regressstellen die Vollmachten in den Einzelfällen gegenüber den er- wähnten Personen und Stellen durchsetzen können, benötigen sie das von der
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 484
hinterlassenen resp. versicherten Person eigenhändig unterzeichnete Ergän- zungsblatt R. Wir bitten deshalb die Durchführungsstellen, darauf zu achten, dass die hinterbliebene resp. die versicherte Person das Ergänzungsblatt R unterschrie- ben hat, bevor es an die zuständige Regressstelle gesendet wird.
Entsprechend ist auch im Online-Formular im Abschluss folgender Satz vorhanden: «Bitte, unterzeichnen Sie das Formular eigenhändig und senden es per Post oder Mail an die zuständige Stelle. Besten Dank.».
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Sozialversicherungen: Peter Beck, Leiter Bereich Regress, peter.beck@bsv.admin.ch / 058 464 06 64