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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________________

IV-Rundschreiben Nr. 161 vom 5. September 2000

Schreibtelefone, Faxgeräte und Handys (Ziffer 15.06 HVI Anhang)

Kann ein Mobiltelefon (Handy) durch spezielle Einstellungen und Pro- gramme mit einem Schreibtelefon kompatibel gemacht werden, ist in Zukunft ein entsprechendes Telefon einem Schreibtelefon oder einem Faxgerät gleichgestellt (gemäss Rz 15.06.3 KHMI). Die vorgesehene Preislimite für ein solches Gerät inklusiv Ausbau (ca. Fr. 400.–) wird auf Fr. 1'700.– festgesetzt. Alle andern Mobiltelefone gelten als gewöhnliche Telefone und werden von der IV nicht vergütet.

Für Faxgeräte können ab sofort ebenfalls Signalanlagen abgegeben werden. Der letzte Satz in Ziffer 15.06.5 KHMI wird ersatzlos gestrichen. Der notwendige Ausbau erfordert die Anpassung der Limite bei den Faxgeräten um Fr. 200.– auf neu Fr. 700.–.

Um die Abgabe von zeitgemässen Vibrationsgeräten zu ermöglichen, wird in diesem Zusammenhang auch die Preislimite von Signalanlagen um Fr. 200.– auf neu Fr. 1'300.– angehoben.

Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitapparat erfolgt bekanntlich nicht aufgrund der zeitlichen Reihenfolge der Abgabe der Geräte, son- dern aufgrund des Endbenutzers des Gerätes. Wenn die versicherte Person das Gerät selbst bedient, sprechen wir von einem Erstapparat. Wird zuerst ein Faxgerät gekauft und erst später ein Schreibtelefon- apparat, kann das Schreibtelefon als Erstapparat gelten, wenn die ver- sicherte Person dieses selbst braucht. Vorausgesetzt bleibt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für zwei Geräte erfüllt sind (s. Ziffer 15.06.3 KHMI)

_________________________________________________________________________ Sektion Hilfsmittel

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________________

Es gelten neu folgende Preislimiten:

KHMI Anhang 1 Ziffer 1.3 alt neu Signalanlagen 1'100.– 1'300.–

KHMI Anhang 1 Ziffer 1.5:

Schreibtelefone alt neu Erstapparat (= von der vP selbst benutzt) 2'200.– 2'200.– Zweitapparat(= von Bezugsperson benutzt) 1'700.– 1'700.–

Handy (inkl. Einbau spez. Software) – 1'700.–

Faxgerät 500.– 700.–

_________________________________________________________________________ Sektion Hilfsmittel