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IV-Rundschreiben Nr. 219 / Ausserkraftsetzung des Rundschreibens Nr. 211 vom 26. November 2004 über die Abgeltung von Kosten für Gebärdensprachedolmetschende für Gehörlose und schwer Hörbehinderte (Regelung in Vereinbarung aufgenommen)

Rundschreiben Nr. 219 vom 6. Mai 2005

Ausserkraftsetzung des Rundschreibens Nr. 211 vom 26. November

2004 über die Abgeltung von Kosten für Gebärdensprachedolmet-

schende für Gehörlose und schwer Hörbehinderte

Das Rundschreiben Nr. 211 regelte die Abgeltung von Dolmetscherkos- ten provisorisch bis zum Abschluss einer neuen Tarifvereinbarung. Nun ist die neue Vereinbarung zwischen der Stiftung Procom und dem BSV unterzeichnet worden. Sie gilt rückwirkend ab dem 01.01.2005.

Das Rundschreiben Nr. 211 tritt mit sofortiger Wirkung ausser Kraft.

Die neue, beiliegende Tarifvereinbarung ist auch über das Intranet der AHV-IV Institutionen abrufbar.

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IV-Rundschreiben Nr. 219 / Ausserkraftsetzung des Rundschreibens Nr. 211 vom 26. November 2004 über die Abgeltung von Kosten für Gebärdensprachedolmetschende für Gehörlose und schwer Hörbehinderte (Regelung in Vereinbarung aufgenommen) | Lexipedia | Lexipedia