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IV-Rundschreiben Nr. 318 / Hilfsmittel (Informationscharakter / überholt durch Anpassung HVI / Aktuelle Tarife sind online abrufbar)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Medizin und Geldleistungen

21. Dezember 2012

IV-Rundschreiben Nr. 318

Hilfsmittel Vertrag mit der Fondation Suisse pour les Téléthèses (FST) und der Active Communication (AC)

Mit IV-Rundschreiben Nr. 301 vom 16. August 2011 wurde für den Vertrag zur Abgeltung von Kom- munikations- und Umweltkontrollgeräten mit der FST und der AC eine Verlängerung bis Ende 2012 bekannt gegeben.

Die Verhandlungen mit den Leistungserbringern wurden im Frühjahr 2012 aufgenommen, konnten jedoch bisher nicht abgeschlossen werden. Wann ein neuer Vertrag in Kraft gesetzt werden kann, ist momentan noch nicht absehbar. Die beiden Leistungserbringer sind nicht bereit, die bisherigen Ver- tragsbestimmungen bis zu einem Abschluss der aktuellen Vertragsverhandlungen weiterhin anzuwen- den, sie beantragen eine Erhöhung der Pauschale. Aus diesem Grund besteht ab 1. Januar 2013 ein vertragsloser Zustand. Auf der Basis der ab 1. Januar 2013 gültigen Bestimmungen in der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI), namentlich Art. 2 Abs. 4 sowie Art. 7 HVI, ist das BSV der Ansicht, dass die bisherige Pauschalvergütung gemäss Vertrag 2011 eine einfache, zweckmässige und wirt- schaftliche Versorgung gewährleistet. Für entsprechend erbrachte Leistungen vergütet die IV deshalb weiterhin die bis Ende 2012 gültig gewesene Pauschale sowie die Einstandspreise der Hilfsmittel.

Kündigung Vertrag mit A Capella (nur für französische Schweiz massgebend)

Der Vertrag mit der Fondation A Capella für die Abgeltung von Leistungen für langage parlé complété (LPC) unter Art. 9 HVI (Dienstleistungen Dritter) wurde auf den 30. Juni 2013 gekündigt. Der Grund für die Kündigung liegt in der fehlenden gesetzlichen Grundlage seit In-Kraft-Setzen der NFA 2008, da pädagogisch-therapeutische Leistungen für Schulkinder nicht mehr zu finanzieren sind.

LPC-Leistungen unter Art. 16 IVG sind von der NFA nicht betroffen. Für diese Leistungen wird mit der Fondation A Capella ein neuer Vertrag ab 1. Juli 2013 ausgehandelt. Die entsprechende Information erfolgt zu gegebener Zeit.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 318 / Hilfsmittel (gültig ab 21.12.12)

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