IV-Rundschreiben Nr. 376 / Neuer Anhang zum Psychotherapie-Tarifvertrag / Vergütung von psychotherapeutischen Berichten
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Sach- und Geldleistungen
28. Juni 2018
IV-Rundschreiben Nr. 376
Neuer Anhang zum Psychotherapie-Tarifvertrag / Vergütung von psychotherapeutischen Berichten Sie erhalten mit diesem Rundschreiben den überarbeiteten Anhang zum Vertrag für die Durchführung von psychotherapeutischen Abklärungen und Behandlungen zu Lasten der Invalidenversicherung (FSP-ASP/SPV-SBAP-BSV) vom 1. April 2007. Er ist ab dem 1. Juli 2018 gültig und enthält neu eine Regelung zur Abgeltung von psychotherapeutischen Berichten. Zudem wurden die Therapiesitzungen in Abklärungsmassnahmen, Behandlungsmassnahmen und Gruppenbehandlung differenziert. Alle verrechenbaren Leistungen haben neu auch Tarifziffern.
Bei der Auftragserstellung zum Verfassen eines Berichtes ist darauf zu achten, dass der Informationsbedarf nach Möglichkeit in klaren, konkreten Fragen und Aufträgen formuliert wird. Es muss immer ein schriftlicher Auftrag der zuständigen IV-Stelle für das Verfassen eines Berichtes vorliegen. Unaufgefordert erstellte Berichte werden nicht vergütet. Psychotherapeutische Berichte sollen nur eingefordert werden, wenn der Bedarf dafür eindeutig gegeben ist.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 376 / Neuer Anhang zum Psychotherapie-Tarifvertrag / Vergütung von psychotherapeutischen Berichten (gültig ab 01.07.2018)