Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherung BSV Planung, Prozesse und Ressourcen
Mitteilung eGov Nr. 009 vom 15.9.2014 Geht an: AHV-Ausgleichskassen IV-Stellen Familienausgleichskassen
Betreff : Anwendung sM-Client
Überwachung der sM-Client Anwendung Die Benutzung des sM-Client ist für den Datenaustausch unter den Sozialversicherungen obli- gatorisch (Mitteilung eGov Nr. 005 vom 17. April 2014). Dadurch wird ein einheitlicher Aus- tausch zwischen den Teilnehmenden gewährleistet.
Der sM-Client ist für den Datenaustausch unverzichtbar geworden. Seine Verfügbarkeit muss garan- tiert sein, um Unterbrüche beim Datenaustausch zu vermeiden. Deshalb wird das BSV künftig eine Fernüberwachung (Monitoring) verwenden.
Diese Überwachungsfunktion muss auf jeder Instanz des sM-Client, die in einer Durchführungsstelle installiert ist, gemäss dem untenstehenden Ablauf aktiviert werden. Das BSV wird somit den Status des Betriebs aus der Entfernung überprüfen und inaktive Instanzen erkennen können.
Dank dieser Funktion wird die sM-Client-Instanz ihren Status automatisch dem BSV kommunizieren: Aktiv: eine Meldung wird zurückgeschickt Inaktiv: keine Meldung wird verschickt.
Das BSV wird die Durchführungsstellen, bei denen der sM-Client inaktiv ist, kontaktieren, um die Situ- ation analysieren und Massnahmen treffen zu können. Ziel ist es, dass alle Durchführungsstellen re- gelkonform mit dem sM-Client arbeiten.
Änderung, die bei allen sM-Client Instanzen durchgeführt werden muss:
Es muss eine Triageregel definiert werden, welche die Überwachungsmeldungen in einem separaten Ordner weiterleitet, ohne dass diese von den Anwendungen der Durchführungsstel- le empfangen werden. Diese Meldungen sind mit der Nummer 2991 indexiert.
Bis 31. Oktober 2014 muss die Konfiguration der Triageregel von allen Durchführungsstellen in ihren jeweiligen Informatikumgebungen umgesetzt sein.
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