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28. März 2008

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 218

Frankieren Post – Erhebungsjahr 2008

Wir erinnern Sie daran, dass dieses Jahr wiederum eine Erhebung des Post- und Zahlungsverkehrs stattfindet und halten folgende Grundsätze fest.

a) Übertragene Aufgaben Die Bestimmungen im Kreisschreiben KSPF sehen vor, dass der Post- und/oder Zahlungsverkehr alle zwei Jahre erhoben wird (vgl. Rz 8009 KSPF). Das Jahr 2008 ist ein solches Erhebungsjahr.

b) Gemeindezweigstellen Die kantonalen Ausgleichskassen melden uns ausserdem die Höhe der Portokosten ihrer Gemeinde- zweigstellen (Rz 6015 KSPF).

c) Erhebungszeitraum Die Erhebungen werden im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2008 durchgeführt. Das Ergebnis ist bis Ende Juli 2008 auf die im Intranet zur Verfügung gestellten Formulare (Bereich „Gesicherte Anwendungen“) zu übertragen.

Wir danken Ihnen für die Umsetzung dieser Erhebung sowie die termingerechte Meldung der Ergeb- nisse.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau L. Hayoz-Michel gerne zur Verfügung (Tel. 031 322 92 05 oder E-Mail: liliane.hayoz@bsv.admin.ch).

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

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