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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

16. Dezember 2008

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 237

Anpassung der Erwerbsersatz- und Mutterschaftsentschädigung; Zeitliche Gel- tung Auf den 1. Januar 2009 erfolgt die Anpassung der Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende und bei Mutterschaft an die allgemeine Lohnentwicklung. Letztmals wurde eine Anpassung der EO- Entschädigung im Rahmen der Einführung der Mutterschaftsentschädigung auf den 1. Juli 2005 vor- genommen. Auf Grund von Anfragen beim BSV besteht bei den Ausgleichskassen offenbar eine Un- sicherheit, ab welchem Zeitpunkt die Erhöhung der Entschädigung bei Dienstleistungen bzw. beim Mutterschaftsurlaub zu erfolgen hat, wenn der Anspruchsbeginn vor dem 1. Januar 2009 liegt und das Ende des Anspruchs nach diesem Zeitpunkt. Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Übergangs- regelung ist für anspruchsberechtigte Tage vor dem 1. Januar 2009 der bisherige Ansatz massgebend und für Zeiten ab diesem Zeitpunkt der neue Entschädigungssatz.

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