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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

8. Juni 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 250

Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen

Gemäss Artikel 99 AHVV können alle fünf Jahre neue Verbandsausgleichskassen errichtet oder be- stehende umgewandelt werden. Der nächste Zeitpunkt ist der 1.1.2011.

Für das Bewilligungsverfahren verweisen wir auf das Bundesblatt Nr. 3188 vom 12. Mai 2009 (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009):

Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen

Verbände, die eine neue Ausgleichskasse errichten oder an der Verwaltung einer bestehenden Aus- gleichskasse mitwirken wollen, sowie Arbeitnehmerverbände, die die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse verlangen, haben dem Bundesamt für Sozialversicherungen bis zum 1. Juni 2010 ein den Vorschriften des Gesetzes über die AHV (SR 831.10) und der diesbezüglichen Verordnung (SR 831.101) entsprechendes Gesuch einzureichen.

Auf Gesuche, die nach diesem Datum eintreffen, kann nicht eingetreten werden.

8. Juni 2009 Bundesamt für Sozialversicherungen

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

AHV/EL Mitteilung Nr. 250 vom 08.06.2009 | Lexipedia | Lexipedia