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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

23. Dezember 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 262

Informationen betreffend die Rückverteilung der CO2-Abgabe

Das Parlament und der Bundesrat haben im September 2009 entschieden, die Erträge aus der CO2- Abgabe im Jahr 2010 vorgezogen an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurück zu verteilen. Somit werden im Jahr 2010 die CO2-Abgabeerträge der Jahre 2008, 2009 und 2010 verteilt. Der Bundesrat hat das UVEK ferner beauftragt zu prüfen, ob die vorgezogene Rückverteilung in den Folgejahren ab

2011 weitergeführt werden soll.

Abweichungen vom mitgeteilten Verfahren (AHV-Mitteilung Nr. 256) für sog. „Sonderfälle“ Im Rahmen dieser vorgezogenen Rückverteilung wird es vereinzelt Unternehmen geben, die nicht für alle drei Jahre eine Rückverteilung erhalten. Dies betrifft bspw. Unternehmen, die erst nach 2008 von der CO2-Abgabe befreit wurden und somit einen unterschiedlichen Rückverteilungsfaktor haben. Die Zahl aller Sonderfälle dürfte unter 200 liegen.

In der oben erwähnten AHV-Mitteilung wurde Ihnen mitgeteilt, dass diese sog. „Sonderfälle“ direkt vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) abgewickelt würden. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um bei den Ausgleichskassen einen möglichst geringen zusätzlichen Aufwand zu generieren.

Im Rahmen der Folgearbeiten zum mitgeteilten Vorgehen ist man auf Anregung der Vertreter der Kan- tonalen- sowie der Verbandsausgleichsassen und im Einverständnis mit dem BSV, BAFU und der ZAS zum Schluss gekommen, dass eine Abwicklung der sog. „Sonderfälle“ direkt durch die Aus- gleichskassen zweckdienlicher und für alle Beteiligten das einfachere Vorgehen ist: • In der im Intranet AHV/IV (unter aktuelle Downloads) publizierten Liste finden Sie eine Übersicht über die sog. „Sonderfälle“ und die betroffenen Ausgleichskassen. In dieser Liste sehen Sie, ob und wenn ja, wie viele sog. „Sonderfälle“ sich bei Ihrer Ausgleichskasse befinden. Bitte beachten Sie, dass sich noch geringe Veränderungen an der Liste ergeben können. • Im März 2010 wird diese Liste, welche wiederum im Intranet AHV/IV publiziert wird, durch das BAFU hinsichtlich der „Sonderfälle“ aktualisiert und mit dem individuellen Rückverteilfaktor pro sog. „Sonderfall“ ergänzt. Somit können Sie anhand der abgerechneten massgebenden Lohn- summe des jeweiligen Unternehmens des Jahres 2008 sowie der ergänzten Liste ermitteln, wie viel jedem sog. „Sonderfall“ an CO2-Rückverteilung verrechnet resp. ausbezahlt wird. • Wir bitten die betroffenen Ausgleichskassen, bei diesen sog. „Sonderfällen“ die entsprechende Rückverteilung vorzunehmen. Das BAFU wird den betroffenen Ausgleichkassen gleichzeitig auch ein separates Musterschreiben (WRC, RZ 4013) für die sog. „Sonderfälle“ zur Verfügung stel- len. Dieses Schreiben wird im Intranet AHV/IV aufgeschaltet und dient als Vorlage. Wir bedanken uns – auch im Namen des BAFU – für Ihre wertvolle Unterstützung!

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 262

Informationsschreiben an Unternehmen mit Information über die ausbezahlte Rückverteilung (Rz 4013)

Gemäss CO2-Verordnung sowie Rz 4013 der Weisung (WRC) erhalten alle rückverteilungsberechtig- ten Unternehmen von den Ausgleichskassen jährlich ein Schreiben mit Informationen über die Höhe des Rückverteilungsfaktors und den ausbezahlten Anteil. Das BAFU wird Ihnen gerne ein Musterschreiben in den drei Amtsprachen zur Verfügung stellen, wel- ches Sie dann mit dem ausbezahlten CO2-Anteil vor Versand ergänzen können. Das Musterschreiben wird im Verlauf des Monats März 2010 ebenfalls im Intranet AHV/IV zur Ver- fügung stehen und dient als Vorlage.

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ahv_el_mitteilung nr. 262d