Lexipedia

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

13.05.2011

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 283

Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft – Jahr 2010 und 2011

Im Zusammenhang mit der Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft im Jahr 2011 möchten wir Sie gerne auf folgende Punkte aufmerksam machen:

Abschluss Rückverteilung 2010 Alle Verbuchungen im Zusammenhang mit der Rückverteilung 2010 müssen spätestens bis Ende des Buchungsmonats Mai 2011 abgeschlossen sein. Ab dem Buchungsmonat Juni 2011 sind nur noch Verbuchungen im Zusammenhang mit der Rückverteilung 2011 vorzunehmen. Falls in begründeten Einzelfällen Ausnahmen notwendig sind, sind diese zwingend dem Bundesamt für Umwelt BAFU mit- zuteilen (CO2-Abgabe@bafu.admin.ch). Im Rahmen des Abschlusses der Rückverteilung 2010 werden Sie zudem im Laufe der nächsten Wo- chen ein separates Formular betreffend die nicht rückverteilten Beträge erhalten.

Rückverteilung 2011 bis 30. Juni 2011 Wie im Schreiben der Zentralen Ausgleichstelle ZAS vom 31. März 2011 mitgeteilt, hat die Rückvertei- lung an die Unternehmen durch die Ausgleichskassen gemäss CO2-Verordnung (Art. 26, Abs. 4) bis zum 30. Juni 2011 zu erfolgen. Sollte Ihre Ausgleichskasse in begründeten Fällen nicht in der Lage sein, die gesamte Rückverteilung bis zum 30. Juni 2011 vorzunehmen, ist dies dem Bundesamt für Umwelt BAFU schriftlich an folgende Adresse mitzuteilen: CO2-Abgabe@bafu.admin.ch. Folgende Informationen sind aufzuführen:

 Grund für Nichteinhaltung der Frist.  Höhe der CO2-Abgabeerträge, die voraussichtlich nicht fristgerecht rückverteilt werden können.  Anzahl der betroffenen Unternehmen.  Angabe, bis wann die gesamte Rückverteilung abgewickelt werden kann.

Versand Informationsschreiben Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass vom Versand des Informationsschreibens an die Unternehmen bei Rückverteilbeträgen unter CHF 50.- - wenn immer möglich - abzusehen ist. Somit kann der Vollzugsaufwand in ein vernünftiges Verhältnis gebracht werden.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

AHV/EL Mitteilung Nr. 283 vom 13.05.2011 | Lexipedia | Lexipedia