Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
21.01.2013
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 324
Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständiger- werbenden beträgt für das Jahr 2012 1,0% (2011: 2,0%).
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizeri- schen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2013 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“. Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 1,20%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2012 ein Zinssatz von 1,0% resultiert.
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