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UmsatzabgabeUmsatzabgabe (UA) bei derivativen Finanzinstrumenten im Sekundärmarkt (Stempelabgaben)PDF77.40 kB10. Oktober 2023

Umsatzabgabe (UA) bei derivativen Finanzinstrumenten im Sekundärmarkt

− Kapitalschutz − Reverse Convertible (absolut oder bedingt) Produkte mit Geld- − Index- und Basket- Ja Ja − Futures − Garantierte oder Titellieferung zertifikate Rückzahlung − Discount-Zertifikate

KS 15/07 Ziff. 3.4 KS 15/07 Ziff. 3.6

Laufzeit Vorschuss ≤ 25 % Ja Nein > 1 Jahr Hebel ≥ 41

KS 15/07 Anh. Anh. III Ziff. 2

Basiswert Ja Obligationen Ja Nein

Obliga- Kollektive tionen, Aktien Kapital- Übrige2 Ja Zinssätze anlagen KS 15/07 Abs. 4

Ja Ja KS 15/07 Anh. III Ziff. 3

Basket ≤4

KS 15/07

Nein Ja

ohne festen aktive Nein Nein Verfall Bewirtschaftung

KS 15/07 KS 15/07

KS 15/07 KS 15/07 Anh. III Ziff. 3 Art. 13 Abs. 2 lit. b StG objektive und Art. 119 KAG mind. jährliches unveränderliche Emittent in Kündigungsrecht Kriterien zur Nein Schweiz / Ja seitens des Selektion der Liechtenstein Investors Komponenten KS 15/07 KS 15/07 Nein Ja Ja3 Nein4

nicht der UA der UA unterliegend unterliegend

1 Mini-Futures auf Aktien unterliegen der UA, sofern der Hebel weniger als 4 und die Laufzeit mehr als 12 Mt. beträgt / Mini-Futures auf Obligationen (auch synthetische) oder Zinsen unterliegen der UA, sofern die Laufzeit mehr als 12 Mt. und/oder wenn der Hebel weniger als 4 beträgt / Mini-Futures auf Rohstoffe unterliegen generell nicht der UA (KS 15/07 Anh. III Ziff. 4 Abs. 2/3).

2 Rohstoffe, Währungen, Edelmetalle.

3 Sofern der Anteil an Barmitteln und Forderungspapieren 50% des Portfoliowertes im Jahresdurchschnitt nicht übersteigt (KS 15/07 Anh. III Ziff. 3 Abs. 3). 4 Von einem Ausländer ausgegebene Basketzertifikate auf kollektive Kapitalanlagen sowie dynamische Index- und Basketzertifikate auf Aktien und Rohstoffe, die stempelabgaberechtlich wie solche behandelt werden, unterliegen sowohl bei Primär- als auch Sekundärmarkttransaktionen der UA (Art. 119 KAG; Art.

13 Abs. 2 lit. b StG).

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