Lexipedia

Document Not Available in Italiano

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Wer Anspruch auf die Hilflosenentschädigung und den Intensivpflegezuschlag besitzt, ist eine Frage des Sozialversicherungsrechts. Ein Zivilgericht kann nicht darüber entscheiden, wer die entsprechenden Leistungen beanspruchen kann. Die Parteien müssen für die anteilsmässie Ausbezahlung der IV-Assistenzbeiträge eine Lösung mit der IV finden. Es handelt sich um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit und es gibt keine Möglichkeit, diese Angelegenheit im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Zivilgericht zu regeln.