Deutsch
Eine nach Ablauf der zehntägigen und dem Zustellungsprinzip unterliegenden Frist für die Ausübung des unbedingten Replikrechts eintreffende Stellungnahme kann dennoch berücksichtigt werden (E. 13). Eine Bankgarantie, die keine Rechtsnachfolgeklausel enthält, ist keine qualitativ hinreichende Sicherheit zur Verhinderung der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB (E. 14). Eine hinreichende Sicherheit muss tatsächlich "geleistet" werden, weshalb das blosse Angebot zur Leistung einer im Entwurf eingereichten Bankgarantie nicht genügt (E. 15).