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Decisione

2021.BVD.3367

Neubau Radweg Oberburg–Hasle; 24020094. Objektkredit

11 febbraio 2026Tedesco3 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 142/2026 Datum RR-Sitzung: 11. Februar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2021.BVD.3367 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Neubau Radweg Oberburg - Hasle; 24020094

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem beantragten Kredit von CHF 10 529 000 (Gesamtkosten von CHF 12 479 000 abzüglich der zugesicherten Kostenbeteiligung der BLS von CHF 1 Mio. und der bereits bewilligten Projektierungs- kosten von CHF 950 000) soll der neue kantonale Radweg Oberburg - Hasle gebaut werden. Die BLS AG trägt die Kosten für einen zusätzlichen Ausgang aus der Unterführung, einen Kostenanteil für die Versickerungsanlage und die Mehrkosten, die aufgrund der Anpassungen des am 14. Juni 2021 ge- nehmigten Radwegprojektes an die BLS-Werkstatt entstehen.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff., insb. Art. 45 und 55 Abs. 1 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037 vom 9. Juni 2021, angepasst am 23. April 2025 (2024.BVD.4244) ‒ Sachplan Velowegnetz 2025, RRB 925/2025, 2024.BVD.2025 ‒ Strassenplan vom 14. Juni 2021, angepasst am 4. Juli 2025

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand 1.4.2025 Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung

Gesamtkosten CHF 12 479 000

./. Kostenbeteiligung der BLS AG – CHF 1 000 000

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 11 479 000

./. am 10. August 2016 bewilligte Projektierungskosten für die Phasen 31-33 – CHF 450 000

./. am 11. Juli 2024 bewilligte Ausgaben für die Phasen 41-51  CHF 200 000

./. Zusatzkredit vom 5. Juni 2025 für Umstellung auf Totalunternehmer-Ausschreibung CHF 300 000

Zu bewilligender Kredit CHF 10 529 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Die BLS AG trägt die Kosten von CHF 200 000 für die von ihr verursachte Anpassung des Bauprojekts und beteiligt sich mit CHF 800 000 an der Ausführung. Diese Beteiligung umfasst die Kosten für einen zusätzlichen Ausgang aus der Unterführung, einen Kostenanteil für die Versickerungsanlage und die weiteren Mehrkosten, die durch Anpassungen des Radwegprojekts an die Werkhalle der BLS entstehen. Die BLS hat die Kostenbeteiligung in einer Vereinbarung vom 9. Mai 2023 zugesichert.

Das Radwegprojekt ist im Agglomerationsprogramm (AP) Burgdorf der 5. Generation mit Kosten von CHF 7.0 Mio. angemeldet. Der Bundesbeitrag ist noch nicht zugesichert.

Da es sich um einen Neubau handelt, ist gemäss Art. 55 Abs. 1 SG ein Objektkredit des Grossen Rates notwendig.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdi- rektion teilweise eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 4960 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 750 000 2026 CHF 20 000 2027 CHF 1 000 000 2028 CHF 6 050 000 2029 CHF 4 050 000 2030 CHF 609 000 Total CHF 12 479 000

Ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich in Ziffer 4.4 des Vortrags.

Die Kostenbeteiligung der BLS wird über das Konto 611000000 vereinnahmt.

5. Fakultatives Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

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