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Decisione

2022.BKD.7784

Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (Änderung)

25 gennaio 2023Tedesco2 min

Source be.ch

Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Änderung vom 25.01.2023

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 435.111 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 435.111 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 09.11.2005 (BerV) (Stand 01.01.2023) wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert) Berufsbildungsrat 1 Zusammensetzung (Überschrift geändert) Die Bildungs- und Kulturdirektion ernennt die Mitglieder des Berufsbildungs- rats. Er besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus a (geändert) elf Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Arbeitswelt, a1 (neu) zwei Vertreterinnen und Vertreter von Ausbildungsbetrieben,

Den Organisationen der Arbeitswelt steht für ihre Vertreterinnen und Vertreter ein Vorschlagsrecht zu. Dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und den Berner KMU steht für je eine Vertreterin oder einen Vertreter von Ausbildungs- betrieben ein Vorschlagsrecht zu. Die Vertreterinnen und Vertreter des Berner Juras oder der französischsprachigen Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel/Bienne werden auf gemeinsamen Vorschlag des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskrei- ses Biel/Bienne ernannt.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

1. Diese Änderung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

2. Diese Änderung ist in Anwendung der 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PUG) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Ver- öffentlichung).

Bern, 25. Januar 2023 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Häsler Der Staatsschreiber: Auer