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Decisione

2022.FINFV.93

Geschäftsbericht 2022. Anträge des Regierungsrates an den Grossen Rat

3 maggio 2023Tedesco3 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 484/2023 Datum RR-Sitzung: 3. Mai 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2022.FINFV.93 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Geschäftsbericht 2022

Erwägungen

1. Anträge des Regierungsrates an den Grossen Rat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Folgendes:

Genehmigung des Geschäftsberichts 2022 mit folgenden Eckwerten der Jahresrechnung 2022 gemäss Art. 63 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1 Bst. f des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0):

 Ertragsüberschuss CHF 357 815 787.01  Nettoinvestitionen CHF 354 165 444.14  Eigenkapital CHF 1 020 202 035.45

Genehmigung der Überschreitungen der Voranschlagskredite in der Verwaltungsrechnung (Art. 57 Abs. 5 FLG):

 IR Finanzdirektion CHF 7 621 947.21  IR Bildungs- und Kulturdirektion CHF 27 326 440.16  ER Datenschutzaufsichtsstelle CHF 54 529.20

(vgl. Geschäftsbericht 2022, Band 2; ER = Erfolgsrechnung, IR = Investitionsrechnung)

Genehmigung der vom Regierungsrat bewilligten Kreditüberschreitungen (Art. 59 Abs. 2 i. V. mit Art. 75 Abs. 1 Bst. h FLG), die unter den weiterführenden Erläuterungen im Ge- schäftsbericht 2022, Band 1, Kapitel 3.3, aufgeführt sind.

2. Nachweis Einhaltung der Schuldenbremsen und der Kompensation des Defizits 2021

Gemäss Art. 101a Abs. 5 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) werden Buchgewinne und Abschreibungen auf Anlagen des Finanzvermögens nicht für die An- wendung der Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung berücksichtigt. Sie werden demzufolge aus dem Saldo der Erfolgsrechnung eliminiert.

Mit den Ergebnissen der Jahresrechnung 2022 werden sowohl die Vorgaben der Schulden- bremse für die Erfolgsrechnung als auch der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung er- füllt. Gleichzeitig kann mit dem Überschuss der Jahresrechnung 2022 das in der Jahresrech- nung 2021 ausgewiesene Defizit in der Höhe von CHF 73,0 Millionen vollumfänglich kompen-

siert werden. Die nachfolgenden Übersichten machen dies deutlich.

Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung Die Jahresrechnung 2021 schloss mit einem Defizit von CHF 73,0 Millionen ab. Die nachfol- gende Übersicht dokumentiert die Abtragung des Aufwandüberschusses gemäss Art. 101a Abs. 2 KV.

Rechnung Rechnung in Millionen CHF 2021 2022 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung –63.2 357.8 Elimination Buchgewinne und Abschreibungen auf Anlagen des –9.8 –1.9 Finanzvermögens Gesamtergebnis Erfolgsrechnung gemäss Art. 101a Abs. 5 KV –73.0 356.0

Schuldenbremse für die Investitionsrechnung Gemäss Beschluss-Nr. 101 vom 15. Juni 2022 hat der Grosse Rat gestützt auf Art. 101b Abs. 4 KV auf die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrages von CHF 114,6 Millionen verzichtet.

Rechnung Rechnung in Millionen CHF 2021 2022 Finanzierungssaldo gemäss Art. 101b Abs. 4 KV –114.6 326.8

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat