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Decisione

2022.RRGR.335

M 217-2022 Gerber (Hinterkappelen, Grüne) Staatsforstbetrieb als Spezialfinanzierung oder ähnliche Form. Antwort des Regierungsrates

1 marzo 2023Tedesco4 min

Source be.ch

M 217-2022 Gerber (Hinterkappelen, Grüne) Staatsforstbetrieb als Spezialfinanzierung oder ähnliche Form. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 217-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.335

Eingereicht am: 14.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Hinterkappelen, Grüne) (Sprecher/in) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, Grüne) Weitere Unterschriften: 7

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 232/2023 vom 01. März 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Staatsforstbetrieb als Spezialfinanzierung oder ähnliche Form

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Staatsforstbetrieb in eine Spezialfinanzierung oder in eine ähnliche Organisationsform überzuführen.

Begründung:

Der Wald erfüllt viele Aufgaben: − Er bietet Lebensraum für Tiere und Insekten, Bäume und andere Pflanzen. − Er ist ein Naherholungsgebiet für Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Velofahrende, Joggende usw. − Und er dient natürlich auch als Lieferant von Holz als Baustoff oder als Energieträger. − Holz ist einer der wenigen nachwachsenden Rohstoffe, über die wir im Kanton Bern verfü- gen. − Holz bindet CO2.

Im Berner Staatsforst werden jährlich 80 000 m 3 Rundholz geerntet und verkauft. Durch den Verkauf dieser Menge Holz kann der Staatsforst in normalen Jahren selbsttragend betrieben werden. Wird er als Spezialfinanzierung geführt, können auch Rückstellungen eröffnet und In- vestitionen getätigt werden. Ereignet sich ein Sturm, wie Burglind oder Lothar, können die dar- aus resultierenden Schäden durch die Rückstellungen abgewickelt werden.

Der Wald als Holzlieferant darf aber nicht auf diese Funktion als Holzlieferant reduziert werden. Der Wald ist auch ein einzigartiges Ökosystem, dem es Sorge zu tragen gilt. Der Ertrag, der durch Verkauf von Holz erzielt werden kann, muss verwendet werden, um das Ökosystem Wald zu stützen und zu verbessern, die Biodiversität zu fördern sowie den Wald als Naherholungsge-

biet zu erhalten.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt das Anliegen der Motion, die Staatswaldbewirtschaftung durch geeig- nete organisatorische Massnahmen für die Zukunft zu sichern. Er hat bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet und die Anliegen, welche sich aus der Begründung des Vorstosses er- geben, berücksichtigt.

Der Wald erbringt eine Vielzahl wichtiger Ökosystemleistungen. Diese werden im Staatswald durch eine professionelle Bewirtschaftung nachhaltig sichergestellt, was unter anderem durch die Betriebsplanung, mit der Aufsicht des Amtes und durch die jährlichen Audits eines aner- kannten Umweltlabels für nachhaltige Waldbewirtschaftung nachgewiesen wird.

Die Staatswälder sind für die zielgerichtete Bewirtschaftung den örtlichen Verhältnissen ent- sprechend in elf Prozent Naturschutzwald, 43 Prozent Schutzwald vor Naturgefahren und 46 Prozent Nutzwald zur Bereitstellung des Rohstoffes Holz aufgeteilt. Die gesamte Waldfläche bleibt dabei multifunktional im Sinne der Schweizer Waldbaulehre. Die Bevölkerung nutzt ihn in der Freizeit und zur Erholung, und die Biodiversität wird überall gefördert.

Die Holzbereitstellung im erwähnten Umfang dient sowohl der Waldpflege und -verjüngung als auch der inländischen Holzversorgung. Sie stützt die regionale Wirtschaft, verbessert die CO 2- Bilanz im Inland und hilft mit, den ökologischen Fussabdruck der Schweiz im Ausland zu redu- zieren (vgl. dazu Bericht «Umwelt Schweiz 2022» des Schweizerischen Bundesrates).

Der Regierungsrat hat sich bereits eingehend mit dem Staatswald und dem Staatsforstbetrieb auseinandergesetzt. Im Frühling 2022 wurde die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Ausgliederung des Staatsforstbetriebes in eine Aktiengesellschaft zu erarbeiten. Mit Beschluss 1315/2022 vom 14. Dezember 2022 hat der Regierungsrat die WEU ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur entsprechenden Änderung des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) einzuleiten.

Mit der Ausgliederung des Forstbetriebes in eine Aktiengesellschaft strebt der Regierungsrat eine Rechts- bzw. Organisationsform an, welche es ermöglicht, im Sinne der Motion Reserven und Rückstellungen zu bilden. Der Betrieb, der überwiegend Leistungen gewerblicher Natur di- rekt am Markt erbringt, kann in dieser Rechtsform auch die weiteren wichtigen Ziele des Kan- tons zur Sicherung der Staatswaldbewirtschaftung am besten erreichen. Die politische Steue- rung der Waldleistungen im Staatswald ist durch den Bewirtschaftungsvertrag weiterhin sicher- gestellt. Die Kontrolle der Aktiengesellschaft wird entsprechend den «Richtlinien über die Füh- rung, Steuerung und Aufsicht von anderen Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse» (Public Corporate Governance-Richtlinien des Kantons Bern vom 18. Mai 2022; PCG-Richtlinien) sichergestellt. Der Kanton legt mit der Eignerstrategie die Ausrich- tung des Unternehmens fest und beaufsichtigt dieses. Die Gesetzesvorlage soll voraussichtlich in der Frühlingssession 2024 in erster Lesung im Grossen Rat behandelt werden, was auch die Diskussion der Forderung der vorliegenden Motion ermöglicht.

Der Regierungsrat hat die Überführung des Staatsforstbetriebs in eine neue Organisationsform und die entsprechende politische Diskussion bereits eingeleitet. Er wird das Anliegen der Mo- tion im Rahmen des weiteren Prozesses prüfen und beantragt daher deren Annahme als Postu- lat.

Verteiler ‒ Grosser Rat