I 261-2022 Zryd (Magglingen, SP) Wasserflächen sicherstellen!. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 261-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.401
Eingereicht am: 01.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zryd (Magglingen, SP) (Sprecher/in) Günthör (Erlach, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 481/2023 vom 03. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wasserflächen sicherstellen!
Der Kanton Bern weist seit Jahren zu wenig Wasserflächen auf, um beispielsweise den obliga- torischen Schwimmunterricht in der Schule in allen Regionen des Kantons zu sichern. Ebenfalls kämpfen Clubs und Vereine im Breiten- und Leistungssport um genügend Wasserzeit. Schwim- men ist massgeblich bei allen Generationen und auch bei allen Geschlechtern beliebt und ge- hört zu den drei meistausgeführten Sportarten in der Schweiz. Viele Hallenbäder oder Badean- stalten sind veraltet und müssen dringend saniert werden, um den demographischen Entwick- lungen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Natürlich spielen auch energietechnische und öko- logische Aspekte eine zentrale Rolle.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Badeanstalten bzw. Hallenbäder fehlen im Kanton Bern, um dem Wassersport gerecht zu werden?
2. Gibt es eine Strategie, den Infrastrukturmangel mittel-und längerfristig zu beheben?
3. Gibt es innovative Ideen, wie Schwimmtrucks, Traglufthallen usw., um den Infrastruktur- mangel kurzfristig zu beheben?
4. Was unternimmt der Kanton Bern, um den gesetzlich verankerten Schwimmunterricht zu gewährleisten?
Antwort des Regierungsrates
1. Wie viele Badeanstalten bzw. Hallenbäder fehlen im Kanton Bern, um dem Wassersport ge- recht zu werden?
Die von den Interpellantinnen gestellte Frage suggeriert, dass im Kanton Bern zu wenig Ba- deanstalten bzw. Hallenbäder zur Verfügung stehen. Da jedoch bislang der Bedarf an Bade- anstalten bzw. Hallenbädern im Kanton Bern nicht erhoben worden ist, kann derzeit keine Aussage darüber gemacht werden, ob tatsächlich ein Mangel besteht und wenn ja, wie gross dieser ist und wo konkret und aufgrund welcher Interessen dieser besteht.
Einen Anhaltspunkt liefert das Bundesamt für Sport (BASPO). Es empfiehlt, dass pro 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein Freibad möglichst dezentral zur Verfügung stehen sollte. In städtischen Verhältnissen sollte pro 50 000 Personen ein Hallenbad vorhanden sein. Die Sportanlagenstatistik 2012 hat für den Kanton Bern 277 Bäder ausgewiesen1. Insbesondere die neue 50-Meter-Schwimmhalle, die voraussichtlich im Herbst 2023 in Bern eröffnet wer- den wird, sorgt zudem dafür, dass zumindest in der Stadt Bern künftig deutlich mehr Wasser- fläche zur Verfügung steht. Der Kanton hat sich durch einen Beitrag aus dem Sportfonds in der Höhe von rund 3,65 Millionen Franken am Neubau der 50-Meter Schwimmhalle inklusive Aussensportanlagen im Berner Neufeld beteiligt.
2. Gibt es eine Strategie, den Infrastrukturmangel mittel- und längerfristig zu beheben?
Im Sportanlagenbereich ist eine Koordination und Gesamtbetrachtung auf allen Planungsstu- fen notwendig. Um Fehlplanungen zu vermeiden, ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine systematische Bedarfsanalyse durchgeführt werden muss. Damit künftig ein allfälliger Bedarf an Sportanlagen und somit auch an Badeanstalten bzw. Hallenbädern im Kanton klar ausgewiesen werden kann, sieht die neue kantonale Sportgesetzgebung eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Sportanlagenplanung vor. So sollen mit regionalen Richtplänen für Sportanlagen die vorhandenen lokalen, regionalen und kantonalen Sportanlagen erfasst und ihre Nutzung beschrieben, der gegenwärtige Bedarf an Sportanlagen benannt und der langfristige Bedarf abgeschätzt werden. Der regionale Richtplan Sportanlagen soll die Ziele und Grundsätze für die regionale Sportanlagenplanung definieren, den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung festlegen, den Handlungsbedarf aufzeigen und Massnahmen zur Steigerung der Nutzung von Sportanlagen festlegen. Schliesslich soll er auch prioritäre Gebiete für ver- schiedene Sportanlagen und prioritäre Standorte für grössere Sportanlagen festlegen (vgl. Artikel 61 Kantonale Sportförderungsverordnung vom 22. Juni 2022, KSpoFöV; BSG 437.111). Gestützt auf diese Richtpläne soll ein kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK) erarbeitet werden. Für den Aufbau der Sportanlagenplanung, des kantonalen Sportanlagen- konzepts und der Richtpläne sowie zur Beratung der Bauherrschaft sowie Betreiberinnen und Betreibern von Sportanlagen wird zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) der Sicherheitsdirektion (SID) im Laufe des Jahres 2023 eine neue Stelle einer bzw. eines «kantonalen Beauftragten für Sportinfrastruktur» geschaffen werden.
3. Gibt es innovative Ideen, wie Schwimmtrucks, Traglufthallen usw., um den Infrastrukturman- gel kurzfristig zu beheben?
Der Regierungsrat steht kurzfristigen Lösungen kritisch gegenüber. Die Kosten solcher Pro- jekte sind hoch. Erstens sind die Vorgaben des Bundes für die Erstellung von Traglufthallen,
Interface, Rütter+Partner, Institut für Tourismuswirtschaft ITW. Sportanlagenstatistik Schweiz 2012, Statistische Grundlagen mit betriebs- und energie- wirtschaftlichen Vertiefungen. Seite 152. Luzern und Rüschlikon, 2013.
beispielsweise hinsichtlich der Wärmedämmung des Bassins, hoch. Zweitens stehen bei sol- chen Projekten in der Regel keine geheizten Gebäude mit Garderoben zur Verfügung, was den Nutzen stark mindert. Im Verhältnis zu den Kosten wird der Nutzen daher als gering ein- geschätzt. Aus Sicht des Regierungsrates sollten stattdessen, insbesondere in den Sommer- monaten, die zahlreichen Freibäder fürs Schwimmenlernen genutzt werden.
4. Was unternimmt der Kanton Bern, um den gesetzlich verankerten Schwimmunterricht zu ge- währleisten?
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) hat von 2009 bis 2012 zusam- men mit der PHBern das Projekt Schwimmunterricht 201X durchgeführt, um die damals aktu- elle Situation zu erfassen, daraus den Handlungsbedarf abzuleiten und einen Massnahmen- plan zu erarbeiten und umzusetzen. Daraus haben sich folgende Verbesserungen ergeben:
Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Kinder das Schwimmen erlernen. Diese Fertigkeit schützt nicht nur vor dem Ertrinken, sondern ermöglicht Bewegungs- und Gemein- schaftserlebnisse im, am und auf dem Wasser. Primär sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder das Schwimmen erlernen. So gibt es im Kanton viele Angebote von öffentli- chen Schwimmkursen für Kinder, welche die Eltern nutzen können. Im Lehrplan 21 (Fachbe- reichslehrplan Bewegung und Sport) ist als Grundsatz auch festgehalten, dass die Schülerin- nen und Schüler sicher schwimmen können sollen. Im Rahmen des Sportunterrichts kann die Schule dazu einen wertvollen Beitrag leisten und die Eltern dabei unterstützen. Seit dem Schuljahr 2013/14 sind die Volksschulen im Kanton Bern dazu verpflichtet, mit allen Schüle- rinnen und Schülern – ausser es liegt eine medizinische Kontraindikation vor – den Wasser- Sicherheits-Check (WSC) bis spätestens Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe durchzu- führen. Dies wurde von der Bildungsdirektion als Minimalvorgabe im Schwimmunterricht defi- niert, da die Durchführung des WSC für jede Schule machbar ist. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den WSC nicht erfolgreich absolvieren konnte, sucht die Schule zusammen mit den Erziehungsverantwortlichen und allenfalls auch mit der Gemeinde nach einer Lösung, damit die Schülerin oder der Schüler die entsprechenden Kompetenzen erwerben kann.
Die Empfehlungen zum Schwimmunterricht in der Volksschule wurden der neuen modularen Ausbildungsstruktur der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) angepasst. Somit ist das empfohlene Brevet abhängig davon, wo der Schwimmunterricht durchgeführt wird. Bei Schwimmunterricht in einem beaufsichtigten Bad reicht es aus, dass die Lehrper- son im Besitz des Brevets Basis Pool ist, da im Notfall eine Badeaufsicht vor Ort ist, die nach der Alarmierung das Rettungsdispositiv einleiten kann. Die Ausbildung Brevet Basis Pool dauert rund sieben Stunden. Dieser Zeitaufwand ist auch für Lehrpersonen mit vielen ver- schiedenen Unterrichtsfächern vertretbar. Zudem wurde der Zyklus der Fortbildungspflicht von zwei auf vier Jahre ausgedehnt. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung werden durch das AKVB zurückerstattet. Das SLRG-Brevet ist an allen Instituten der Pädagogischen Hoch- schule Bern obligatorischer Bestandteil der Ausbildung, sofern der Sport nicht abgewählt wird. Durch diese Massnahmen konnte der Anteil der Lehrpersonen mit einem gültigen SLRG-Brevet stark erhöht werden. Den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie Lehrperso- nen stehen Umsetzungshilfen zur Verfügung.
Die Schulen können den Schwimmunterricht auf verschiedene Arten organisieren: im Rah- men des obligatorischen Schulunterrichts beispielsweise in Projekt-, Lager- und Landschul- wochen oder in Schulquartalen mit Schwerpunkt Schwimmunterricht. Zudem können die Schulen und Schulträgerschaften bei Bedarf im freiwilligen Schulsport Schwimmunterricht in Kursen an freien Nachmittagen und in den Schulferien oder im Angebot der Schule anbieten. Durch zusätzliche Lektionen als Folge der Aufteilung einer Klasse in zwei Gruppen gemäss
den Richtlinien für die Schülerzahlen kann Teamteaching im Schwimmunterricht einfach rea- lisiert werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat