2022.WEU.6377
Erhöhung der Kantonsmittel im Betriebshilfefonds der Bernischen Stiftung für Agrarkredite. Objektkredit
16 agosto 2023Tedesco3 min
Source be.ch
Erhöhung der Kantonsmittel im Betriebshilfefonds der Bernischen Stiftung für Agrarkredite. Objektkredit
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 884/2023 Datum RR-Sitzung: 16. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2022.WEU.6377 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Erhöhung der Kantonsmittel im Betriebshilfefonds der Bernischen Stiftung für Agrarkredite Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem vorliegenden Beschluss wird ein Kantonsbeitrag zugunsten des Betriebshilfefonds der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) bewilligt. Diese finanziellen Mittel dienen der BAK zur Gewährung zinsloser Darlehen an landwirtschaftliche Bewirtschafterinnen und Bewirtschaf- ter in ausserordentlichen Situationen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1), Art. 78 bis Art. 86 ‒ Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV; SR 914.11), Art. 16 ‒ Kantonales Landwirtschaftsgesetz vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1), Art. 34 und Art. 45 Abs. 2 ‒ Verordnung vom 5. November 1997 über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; BSG 910.113), Art. 19 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (OrV WEU; BSG 152.221.111), Art. 8 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 Abs. 2 Bst. b, Art. 27, Art. 29, Art. 30 Abs. 1, Art. 31, Art. 32 und Art. 33 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 27 und Art. 36
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits; gestützt auf Art. 27 und Art. 30 FHG handelt es sich um eine einmalige und neue Ausgabe.
4. Massgebende Kreditsumme
Gesamte Kreditsumme CHF 5'500’000 Davon bereits bewilligt CHF 500’000 (gemäss Ausgabenbewilligung WEU vom 16. Dezember 2021)
Massgebende Kreditsumme CHF 5’000'000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart Objektkredit Rechnungsjahr: 2024 Betrag: CHF 5’000'000 Konto: 545000000 Darlehen an private Unternehmungen Profitcenter: 4431002000 Strukturverbesserung und Produktion Produktgruppe: 4431000001 Landwirtschaft
Die Mittel sind im Budget 2024 der Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion (WEU) eingestellt.
6. Begründung
Die Betriebshilfe verfolgt den Zweck, unverschuldete oder durch veränderte wirtschaftliche Rah- menbedingungen verursachte finanzielle Bedrängnisse auf Landwirtschaftsbetrieben zu behe- ben oder zu verhindern. Die dafür zur Verfügung stehenden Betriebshilfemittel werden in einem Fonds-de-roulement bewirtschaftet. Genügt der Fondsbestand (inkl. den Rückzahlungen) dem Bedarf an neuen Mitteln nicht, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel beim Bund zu beantra- gen. Der Bund setzt dabei eine kantonale Beteiligung in gleicher Höhe voraus (Kofinanzierung).
Die vorhandenen Fondsmittel vermögen, auch unter Berücksichtigung der laufenden Rückzah- lungen, den Bedarf an Neuauszahlungen nicht zu decken. Die BAK geht zudem davon aus, dass in den nächsten Jahren nach wie vor ein hoher Unterstützungsbedarf bestehen wird. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in den steigenden Zinsen, der Teuerung der Produkte und in der Zunahme von Wetterextremen (Nässe, Trockenheit, Frost usw.).
7. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Vortrag ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung