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Decisione

2022.WEU.753

Switzerland Global Enterprise S-GE 2024-2027

20 settembre 2023Tedesco2 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1040/2023 Datum RR-Sitzung: 20. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2022.WEU.753 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Standortförderung Kanton Bern: Leistungsvereinbarung mit Switzerland Global Enter- prise für die Jahre 2024–2027; Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Entschädigung für Dienstleistungen des Vereins Switzerland Global Enterprise für die Jahre 2024 bis 2027.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG; BSG 901.1) vom 12. März 1997: Art. 3 und Art. 5 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0): Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 33 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1): Art. 27

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und 30 Abs. 1 FHG). Die Ausgabenkompetenz liegt gemäss Art. 4 Abs. 2 WFG abschliessend beim Regierungsrat.

4. Massgebende Kreditsumme

Jährlich CHF 155 049, für die Periode 2024 bis 2027 insgesamt CHF 620 198.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites. Die Auszahlungen erfolgen voraussichtlich in den Jahren 2024 bis 2027 über das Konto 313200000, Produktgruppe 4437000001 Wirtschafts- entwicklung und -aufsicht.

Die Ausgaben sind im Aufgaben- und Finanzplan 2024 bis 2027 eingestellt.

6. Vollzug

Die Standortförderung Kanton Bern schliesst die Leistungsvereinbarung für vier Jahre ab und bezahlt die Beiträge gestützt auf eine Abrechnung aus. Ihr sind die für den Vollzug nötigen Aus- künfte zu erteilen und Einblick in die Geschäftsunterlagen zu geben.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Finanzdirektion