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Decisione

2023.BKD.2309

Beitrag an die Stiftung Bernisches Historisches Museum für die Projektierung Gesamterneuerung. Objektkredit

25 ottobre 2023Tedesco6 min

Source be.ch

Beitrag an die Stiftung Bernisches Historisches Museum für die Projektierung Gesamterneuerung. Objektkredit

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1141/2023 Datum RR-Sitzung: 25. Oktober 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.2309 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag an die Stiftung Bernisches Historisches Museum für die Projektierung Gesamter- neuerung. Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Bernische Historische Museum (BHM) ist eines der bedeutendsten historischen Museen der Schweiz. Das Museum wurde 1889 von Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern (Stiftungs- träger) als «Stiftung Schweizerisches Nationalmuseum» gegründet. Sie wurde 1893 in «Stiftung Bernisches Historisches Museum» umbenannt. Die Stiftung BHM hat den Zweck, vorgeschichtli- che, historische und ethnografische Kulturgüter zu sammeln, zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zu vermitteln. Dabei steht das kulturelle Erbe von Stadt und Staat Bern im Zentrum. Für das Museumsgebäude am Helvetiaplatz besteht dringender Sanierungsbedarf. Das Gebäude von 1894 wurde Zeit seines Bestehens noch nie einer gesamthaften Sanierung unterzogen. Das Gebäude ist inklusive seiner Einfriedung und dem Moseranbau im Bauinventar als «schützenswertes» Baudenkmal eingetragen. Es wird im Inventar der schützenswerten Orts- bilder der Schweiz mit dem Erhaltungsziel A und im Kulturgüterschutzinventar des Bundes in der Kategorie A geführt.

Das130-jährige Gebäude wurde in seiner Geschichte noch nie einer Gesamtsanierung unterzo- gen. Deshalb ist der Sanierungsbedarf heute unbestritten. Aufgrund entsprechender Studien und Gespräche seit 2014 mit den Spitzen der Stiftungsträger (Direktion der Bildungs- und Kul- turdirektion, Burgergemeindepräsidium, Berner Stadtpräsidium) wurde dem BHM 2022 im Hin- blick auf die notwendige Gesamtsanierung für eine Machbarkeitsstudie mit anschliessendem Studienauftrag von den drei Stiftungsträgern zusammen ein Planungskredit von total CHF 1.05 Mio. gewährt.

Die im Januar 2023 abgeschlossene Machbarkeitsstudie untersuchte drei Lösungsvarianten inkl. Kostenberechnungen. In der Machbarkeitsstudie wurden neben Sanierungsmassnahmen auch Anbindungsmöglichkeiten ans neu gegründete Museumsquartier Bern und die Zugänglich- keit zum zentralen Museumsgarten vorgeschlagen sowie Vorgaben für die zukünftige inhaltliche Nutzung des Museums berücksichtigt.

Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und in Rücksprache mit den Stiftungsträgern beschloss der Stiftungsrat des BHM, die sogenannte «Variante 2 Anbau» im Studienauftrag weiter zu verfolgen; maximales Kostenziel CHF 120 Mio. 1 Dabei wird Wert gelegt auf eine rück- sichtsvolle Sanierung und einen sorgfältigen Umgang mit der historisch wertvollen Bausub- stanz. Der Studienauftrag wurde im April 2023 selektiv ausgeschrieben und dauert ein Jahr. Für

die darauffolgende Projektierung (Vorprojekt und Bauprojekt/Baueingabe) ersucht das BHM In den Kosten sind die Bauteuerung bis Oktober 2022 sowie die Mehrwertsteuer mit 7.7 % eingerechnet.

seine Stiftungsträger um einen Projektierungskredit von gesamthaft CHF 7.5 Mio., d. h. CHF 2.5 Mio. je Träger (Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern).

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 2 Bst. c, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 Bst. b, Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 Bst. d, Art. 13, Art. 14 und Art. 16 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 8, Art. 9, Art. 10 und A1-4 Abs. 2 Bst. c der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 27 und Art. 34 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Einmalige, neue Ausgabe (Art. 27, Art. 30 Abs. 1 FHG)

4. Massgebende Kreditsumme

Gemäss den vom Bernischen Historischen Museum eingereichten Unterlagen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

Nutzungsstudie (aus Eigenmitteln BHM finanziert, CHF 151’000) Vorarbeiten Machbarkeitsstudie inkl. Vermassung (Vorstudie2) CHF 450’000 Studienauftrag (Wettbewerb selektiv) (Vorstudie) CHF 600’000 Kosten für die Phase Vorprojekt bis Baueingabe (Projektierung) CHF 7’500’000 Bisherige Kosten (Vorstudien) und Kosten Vorprojekt bis Baueingabe CHF 8'550’000 abzgl. Beiträge der Stadt Bern und der Burgergemeinde (2/3 der Kosten) CHF - 5'700’000 Kantonsanteil (1/3 der Kosten) CHF 2'850’000 abzgl. am 5. November 2021 und am 11. Mai 2022 bereits bewilligte Beiträge an Machbarkeitsstudie und Studienauftrag (Vorstudien gemäss Art. 34 Abs. 3 FHaV), verfügt durch die Bildungs- und Kulturdirektorin CHF - 350’000 Zu bewilligender Beitrag und für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 Abs. 2 FHaV CHF 2'500’000

Die Kosten für die Phasen Vorprojekt bis Baueingabe werden wie folgt berechnet: Gesamtkosten von CHF 120 Mio. abzgl. 25 % für Honorare und Baunebenkosten = CHF 90 Mio. honorarberechtigte Bausumme. Die Planungskosten/Honorare betragen erfahrungsgemäss 25 % der honorarberechtigten Bau- summe = CHF 22.5 Mio. Davon entfällt ein Drittel auf die Phasen Vorprojekt bis Baugesuch = CHF 7.5 Mio.

Die Berechnung nimmt Bezug auf die SIA Honorarordnungen (Sia 102 Architekten, 103 Bauin- genieure, 105 Landschaftsarchitekt, 108 Gebäudetechnik) und betreffend den bis zum Bauge- such zu erbringenden Leistungsanteil. Die Vorstudie umfasst gem. FHaV Art. 34 Abs. 3 Bst. a die Machbarkeitsstudie sowie den Studienauftrag (Wettbewerb).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Objektkredit für die Jahre 2024 und 2026. Rechnungsjahre 2024 bis 2026 Profitcenter 4487010001 Kulturförderung Innenauftrag 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst Konto 565000000 Eigene Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Voraussichtliche Zahlungen: 2024 CHF 250’000 2025 CHF 1’500’000 2026 CHF 750’000

Der Kantonsbeitrag ist im Budget 2024 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 nur zum Teil explizit enthalten (vgl. Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung»). Er kann aber kompensiert werden durch Verzögerungen und Verschiebungen bei anderen Bauvorha- ben.

6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nut- zungsdauer und zu den Folgekosten

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».

7. Bedingungen

a) Der Kantonsbeitrag wird unter dem Vorbehalt bewilligt, dass sich die Burgergemeinde und die Stadt Bern je im selben Umfang an der Finanzierung des Projektierungskredites beteiligen. b) Der Kantonsbeitrag steht unter Vorbehalt der Beschlüsse im Rahmen der Priorisierungs- arbeiten des Regierungsrates für die gesamtkantonale Investitionsplanung (GKIP) 2025- 2034 im Jahr 2024. Die allfällige Auszahlung der Beiträge wird somit erst nach Verab- schiedung der GKIP 2025 durch den Regierungsrat erfolgen. c) Der Beitrag an die Projektierung stellt eine Obergrenze dar. Zusätzliche Kosten, ein- schließlich derjenigen, die auf die Teuerung zurückzuführen sind, werden nicht berück- sichtigt. d) Der Beitrag wird in Tranchen ausbezahlt. e) Im Falle von Minderkosten wird der Beitrag proportional gekürzt. f) Das Vorhaben muss die Vorgaben des Kantonalen Energiegesetzes berücksichtigen. g) Es ist das öffentliche Beschaffungsrecht zu berücksichtigen. h) Der Beitrag an die Projektierung stellt kein Präjudiz für weitere Beiträge an das Vorha- ben dar. i) Für die Finanzierung des Baukredits ist Fundraising zu betreiben. Dieses soll sich auch an die umliegenden Gemeinden, zugewandte Institutionen und den Förderverein des BHM richten.

8. Begründung

Für das Museumsgebäude am Helvetiaplatz besteht dringender Sanierungsbedarf . Es wurde seit seiner Erbauung 1892-1894 mehrmals umgebaut und erweitert, jedoch nie umfassend sa- niert und die längste Zeit nur behelfsmässig unterhalten. Es befindet sich in einem seinen 130 Jahren entsprechenden, stark abgenützten Zustand.

Das BHM ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit dem beantragten Kredit von CHF 2.5 Mio. soll die Phase Vorprojekt bis Baueingabe finanziert werden.

9. Finanzreferendum

Der Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen. Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Finanzdirektion ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung