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Decisione

2023.FINFV.77

Finanzausgleich Vollzug 2023. Verweigerung des geografisch-topografischen Zuschusses

13 settembre 2023Tedesco3 min

Source be.ch

Finanzausgleich Vollzug 2023. Verweigerung des geografisch-topografischen Zuschusses

Kanton Bern Canton de Berne

Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 1007/2023 Datum RR-Sitzung: 13. September 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2023.FINFV.77 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Finanzausgleich Vollzug 2023. Verweigerung des geografisch-topografischen Zuschus- ses

Erwägungen

1. Sachverhalt

Der Regierungsrat kann Gemeinden, die sich in einer sehr guten finanziellen Situation befinden, die geografisch-topografischen Zuschüsse und die Mindestausstattung ganz oder teilweise ver- weigern (Art. 35 Abs. 1 und 3 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Las- tenausgleich [FILAG; BSG 631.1]).

Der geografisch-topografische Zuschuss wird ab einem harmonisierten Steuerertragsindex (HEI) von 140 bis zu einem HEI von 160 linear gekürzt. Bei einem HEI grösser als 160 wird der Zuschuss vollumfänglich verweigert (Art. 20 Abs. 1 der Verordnung vom 22. August 2001 über den Finanz- und Lastenausgleich [FILAV; BSG 631.111]).

2. Erwägungen / Begründung

Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden haben im Vollzugsjahr 2023 Anspruch auf einen geo- grafisch-topografischen Zuschuss. Sie weisen jedoch im Vollzug 2023 einen HEI von grösser als 140 auf, weshalb der Regierungsrat den geografisch-topografischen Zuschuss ganz oder teilweise verweigern kann:

Gemeinde HEI Kürzungs- Anspruch geogra- Verweigerung Auszahlung geo- faktor fisch-topografi- grafisch-topografi- scher Zuschuss scher Zuschuss (%) (CHF) (CHF) (CHF) Allmendingen 142.10 10.54 3320.00 -350.00 2970.00 Berken 143.83 19.19 24878.00 -4773.00 20'105.00 Deisswil b.M 143.14 15.70 35924.00 -5640.00 30'284.00 Guttannen 216.83 100.00 349600.00 -349600.00 0.00 Saanen 365.19 100.00 937441.00 -937441.00 0.00

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.03.2023 I Version: 21 Dok.-Nr.: 2733111 Geschäftsnummer: 2023.FINFV.77 1/3

3. Verfügung

Gestützt auf die vorstehende Begründung wird

Dispositiv

verfügt:

1. Gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 und 3 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Fi- nanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) sowie Artikel 20 der Verordnung vom 22. August 2001 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV; BSG 631.111) wird folgen- den Gemeinden, die sich in einer sehr guten finanziellen Situation befinden, der geografisch- topografische Zuschuss 2023 ganz oder teilweise verweigert:

Gemeinde Anspruch geogra- Verweigerung Auszahlung geo- fisch-topografi- grafisch-topografi- scher Zuschuss scher Zuschuss (CHF) (CHF) (CHF) Allmendingen 3320.00 -350.00 2970.00 Berken 24878.00 -4773.00 20105.00 Deisswil b.M. 35924.00 -5640.00 30284.00 Guttannen 349600.00 -349600.00 0.00 Saanen 937441.00 -937441.00 0.00

Die Berechnung der Verweigerung des geografisch-topografischen Zuschusses ist aus dem Berechnungsblatt ersichtlich, das den Gemeinden von der Finanzverwaltung gleichzeitig mit der Eröffnung dieser Verfügung zugestellt wird.

2. Gemäss Artikel 25 Absatz 1 FILAV werden die Zuschüsse den berechtigten Gemeinden in- nert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung ausgerichtet. Bei verspäteter Auszahlung ist ein Verzugszins geschuldet (Art. 25 Abs. 2 FILAV). Es gilt der gleiche Zinssatz wie bei Verzugs- zinsen auf Steuerbeträgen.

4. Eröffnung

Die vorstehende Verfügung des Regierungsrates wird den Gemeinden durch die Finanzverwal- tung eröffnet.

Im Namen des Regier ngsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.03.2023 I Version: 4 Dok.-Nr.: 99088888 I Geschäftsnummer: 2023.FINFV.77 2/3

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Zustellung schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.

Verteiler — Finanzdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.03.2023 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 99088888 Geschäftsnummer: 2023.FINFV.77 3/3

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