I 133-2023 Berger (Burgdorf, SP) Notfallversorgung im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 133-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.180
Eingereicht am: 08.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Berger (Burgdorf, SP) (Sprecher/in) Müller (Langenthal, SP) Walpoth (Bern, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1133/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Notfallversorgung im Kanton Bern
Wir sind es uns gewohnt, dass wir in medizinischen Notfällen schnell und wirksam Hilfe erhal- ten: Bei Todesgefahr eilt in kürzester Zeit die Ambulanz herbei, mit einer Wunde am Bein su- chen wir den Notfall im Spital auf und wenn Kopfschmerzen nicht weggehen, ein Medikament unerklärliche Nebenwirkungen hat, rufen wir den hausärztlichen Notfalldienst an. Wenigen ist bewusst, dass die Hausärztin oder der Hausarzt, die mitten in der Nacht unseren Anruf entgegennehmen, diesen Dienst nicht im Schichtbetrieb, sondern als Hintergrund- dienst/Ausrückdienst leisten. Dieser liegt oft zwischen zwei vollen Arbeitstagen und stellt eine grosse Belastung für die Hausärztinnen und Hausärzte dar, da er neben dem vollen Praxisbe- trieb geleistet werden muss. In einer Umfrage der Berner Hausärzte gaben die Befragten an, dass die Anzahl der Notfalldienste ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einem Pra- xisstandort darstellt. Für Ärztinnen und Ärzte mit Kindern und ab einem gewissen Alter sind sie ein Grund, aus dem Beruf auszusteigen. Mit abnehmender Zahl von Grundversorgerinnen und Grundversorgern, speziell in ländlichen Gebieten, wird auch die Gewährleistung der Notfallver- sorgung sehr schwierig. Die Belastung der verbleibenden Hausärztinnen und Hausärzte nimmt dadurch stetig zu. Die Notfallversorgung des Kantons Bern ist also ebenso vom Ärztemangel betroffen wie die üb- rige medizinische Versorgung. Mehr noch: Sie verschärft den Ärztemangel, denn die Belastung durch die Dienste schreckt mögliche Berufseinsteiger ab. Abhilfe für diese Problematik könnte eine Reorganisation der Notfalldienste leisten, die vom Pikettdienst zum Schichtbetrieb wech- selt. Mit der Schliessung der Spitäler Münsingen und Tiefenau wird sich die Notfallsituation weiter verschärfen. Es muss dafür gesorgt werden, dass die wegfallende Notfallkapazität der Spitäler
ersetzt wird. Dabei muss eine Lösung angestrebt werden, die den hausärztlichen Notfalldienst
entlastet. Zu prüfen ist die Schaffung von regionalen Notfallzentren, die auch den ausrückenden Dienst übernehmen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Situation in der Notfallversorgung im Kanton Bern?
2. Welche Rolle übernimmt der Kanton bei der Sicherstellung der Notfallversorgung im Kan- ton Bern?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkung der geplanten Spitalschliessung in Münsin- gen und Tiefenau in Bezug auf die Notfallversorgung in den Regionen?
4. Welche Massnahmen sind geplant oder schon im Gang, um die Situation der Notfallversor- gung im Kanton zu verbessern?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat das «Pilotprojekt hausärztlicher Notfalldienst» im Berner Oberland mit dem Ausrückmobil?
6. Gibt es bereits erste Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt (z. B. Abdeckung der Schichten, Akzeptanz bei den Ärztinnen und Ärzten usw.)?
7. Wie steht der Regierungsrat zur Schaffung eines Netzes von Notfallzentren im Kanton Bern?
8. Verfügt der Kanton über Zahlen bezüglich der Ausstiegsquoten von Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss des Studiums innerhalb der ersten drei und fünf Jahre? Wenn ja wie hoch sind diese?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Situation in der Notfallversorgung im Kanton Bern? Es ist zwischen dem ambulanten ärztlichen Notfalldienst und dem Spitalnotfall zu unterschei- den.
Die Organisation des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes ist, gestützt auf das Gesundheitsge- setz, den jeweiligen regionalen Bezirksvereinen anvertraut. Die Gesundheits-, Sozial- und Integ- rationsdirektion (GSI) greift nur ein, wenn die Organisation des ambulanten Notfalldienstes nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. Jedoch ist die Situation in Randregionen mit wenig niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte angespannt. Insbesondere gibt es eine grosse Heterogenität in der Verteilung der Ärzteschaft in den verschiedenen Dienstkreisen der jeweili- gen Bezirke. In manchen Kreisen, wie zum Beispiel im Saanenland und im Obersimm ental, müssen die wenigen dort niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sehr viele Dienste überneh- men, während im Kreis Thun desselben Bezirks die Anzahl Ärztinnen und Ärzte viel höher ist, und somit auch die Anzahl zu erbringender Dienste weit geringer ausfällt. Obwohl schon einige Dienstkreise in der Vergangenheit zusammengefügt wurden, gibt es in manchen Bezirken im- mer noch viele Kreise mit unterschiedlicher Abdeckung an Ärztinnen und Ärzten. Dies kann nur
beschränkt verbessert werden, da die Distanzen, die bei einem grossen Kreis abgedeckt wer- den müssen, problematisch werden können. Auch müsste die Bevölkerung bei nicht lebensbe- drohlichen Notfällen zuweilen längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Ebenso heterogen ist die Organisation der Betreuungsdienste der ambulanten Patientinnen und Patienten. In manchen Dienstkreisen können die ambulanten Patientinnen und Patienten im Notfall eine Hausärztliche Notfalldienstpraxis aufsuchen, wie zum Beispiel den HANI in Interla- ken (Hausarztnotfall Region Interlaken 1) oder den HAN-RT in Thun (Hausarztnotfall Region Thun2), wo sich Hausärztinnen und Hausärzte den Dienst aufteilen. In anderen Kreisen ohne dieses Modell muss die diensthabende Ärztin respektive der diensthabende Arzt die Praxis für die Notfälle offenhalten.
Es gibt in manchen Kreisen auch Modelle, wo ambulante Patientinnen und Patienten zum Not- fall eines Spitals gehen können, wenn dazu eine Vereinbarung mit dem zuständigen Bezirksver- ein existiert.
Bezüglich Notfallversorgung verweisen wir auch auf die Antwort zu Frage 3.
Frage 2: Welche Rolle übernimmt der Kanton bei der Sicherstellung der Notfallversor- gung im Kanton Bern? Wie schon in Frage 1 erläutert ergreift die zuständige Stelle des Kantons, die GSI, beruhend auf Artikel 30b Absatz 4 des Gesundheitsgesetzes, erforderliche Massnahmen nur, wenn die Orga- nisation des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes nicht mehr gewährleistet ist. Die GSI kann als Massnahme auch die Erhebung und die Verwendung der Ersatzabgaben nach Artikel 30c Absatz 1 des Gesundheitsgesetzes zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung der Bevölkerung anordnen. Dies war bis jetzt nicht der Fall.
Der kantonsärztliche Dienst der GSI steht im Austausch mit den jeweiligen Bezirksvereinen und der Berner Aerztegesellschaft (BEKAG), um die Situation bezüglich ärztlichem Notfalldienst bei Bedarf zu besprechen und mögliche Verbesserungen zu entwickeln. Dazu würde die Zusam- menfügung verschiedener Dienstkreise innerhalb eines Bezirks gehören.
Frage 3: Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkung der geplanten Spitalschliessung in Münsingen und Tiefenau in Bezug auf die Notfallversorgung in den Regionen? Im Kanton Bern wird die medizinische Notfallversorgung durch acht kantonale Rettungsdienste und 24 Spitäler mit einer Notfallstation sichergestellt. Durch die zeitnahe und richtige medizini- sche Erstversorgung von Patientinnen und Patienten und die anschliessende Einlieferung in ein geeignetes Spital wird eine wirksame medizinische Versorgung in Notfällen sichergestellt. Die kantonalen Rettungsdienste können unabhängig von den Spitalstandorten existieren. Rettungs- dienste benötigen nicht zwangsläufig ein Spital als Stützpunkt oder um auszurücken.
Mit der Schliessung der Spitäler Münsingen und Tiefenau erfolgt keine Reduktion der Anzahl der Rettungsdienste (es bleiben immer noch acht Rettungsdienste für den ganzen Kanton), je- doch wird die Zahl der Spitäler mit einer Notfallstation in der Stadt und Agglomeration Bern von neun auf sieben reduziert (für den ganzen Kanton von 24 Spitälern mit einer Notfallstation auf 22). Diese Reduktion erfolgt zeitlich gestaffelt. Zuerst wurde mit Münsingen die kleinere Notfall- station geschlossen. Gemäss Auskunft der Insel Gruppe AG hat diese bereits Vorkehrungen ge- troffen, um die Notfallversorgung in der Stadt Bern und Agglomeration zu stärken. Im März 2023
HANI GmbH, Hausarztnotfall Region Interlaken (han-i.ch) Hausarztnotfall Region Thun, Krankenhausstrasse 12, 3600 Thun Stichworte: Notfall, Hausarztnotfall, Medizin, Abklärung, Chiru rgie, Schmerzen, Imp- fung, Akut, Zeugnis, Infektion, Grippe, COVID, Kinder, Ärztin, Arzt, Notarzt, Notfallarzt. Parkplatz, Spital, Krankenhaus. (han-rt.ch)
wurde am Inselspital eine «Acute Medical Care Unit» eröffnet, um Patientinnen und Patienten zu betreuen, deren Notfallaufenthalt aufgrund diagnostischer Abklärungen länger als sechs Stunden dauert. Auf diese Weise wurden zusätzliche Notfallkapazitäten respektive Behand- lungsplätze geschaffen. Darüber hinaus wird der bereits bestehende «Fast Track Notfall» am Inselspital weiter ausbaut, um auch die Versorgungsbereitschaft für Patientinnen und Patienten mit nicht dringlich behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder Verletzungen sicherzustellen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, die bisher mit dem Rettungsdienst an die Standorte Münsingen und Tiefenau transportiert wurden, werden künftig an einen der verbleibenden Spi- talstandorte mit Notfallstation in der Region Bern transportiert und dort behandelt. Der Kanton Bern verfügt mit 22 Spitalstandorten mit Notfallstationen über genügend Kapazitäten, um die medizinische Grund- und Notfallversorgung in allen Kantonsteilen in hoher Qualität sicherzustel- len.
Frage 4: Welche Massnahmen sind geplant oder schon im Gang, um die Situation der Notfallversorgung im Kanton zu verbessern? Die Notfallversorgung in Randregionen, wie dem Berner Oberland, ist aufgrund des zunehmen- den mangels an Hausärztinnen und Hausärzten besonders gefährdet. Als entlastende Mass- nahme hat der Grosse Rat einen Rahmenkredit im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) gesprochen, welcher ausschliesslich an Spitäler ausgezahlt wird, um den Notfalldienst als zentralen Ort in den Randregionen zu unterstützen. Die GSI und die Aerztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, um diesbezüglich Lösungs- möglichkeiten zu erarbeiten. Ein Pilotprojekt wurde im Berner Oberland mit dem Ärztlichen Be- zirksvereins Berner Oberland und der Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG (fmi AG) lan- ciert. Dabei soll eine diensthabende Ärztin respektive ein diensthabender Arzt zentral vom Spi- tal Interlaken aus den Ausrückdienst für den ganzen Perimeter des Bezirksvereins Berner Ober- land wahrnehmen. Im Spital Interlaken wird ein Bereitschaftszimmer für Notfalldienst leistende Ärztinnen und Ärzte ausgerüstet und auch das nötige Material zur Verfügung gestellt. Somit wird es möglich, dass sich auch Ärztinnen und Ärzte aus anderen Regionen des Kantons für Notfalldienste in dieser Region melden können. Die diensthabende Ärztin respektive der dienst- habende Arzt erfüllt eigenverantwortlich sämtliche Aufgaben des Hausbesuchsdienstes (Aus- rückdienst) wie zum Beispiel Todesfeststellung, Verfügung der ärztlichen fürsorgerischen Unter- bringung (FU), Hafterstehungsfähigkeitsbeurteilung (HEFB), Hausbesuche und Besuche in Insti- tutionen. Die Ärztinnen und Ärzte rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen im Rahmen der Wochenend- und Feiertagsdienste direkt und über die eigene ZSR-Nummer ab. Zusätzlich wird der Bereitschaftsdienst mit 700 Franken pro Tag vergütet.
Es ist nicht das Ziel, mit diesem Projekt den Notfalldienst im Bezirksverein zu ersetzen. Viel- mehr geht es darum, an Wochenenden und Feiertagen eine alternative Lösung für die Über- nahme der Ausrückdienste anzubieten, zu etablieren und somit eine Entlastung zu erreichen. Das Pilotprojekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Sollte es sich als val able Lösung erweisen, ist die Ausdehnung des Modells auf weitere Bezirksvereine vorgesehen. Dazu gab es schon Gespräche mit dem Bezirksverein Emmental, welcher einer Teilnahme am Projekt zu- stimmt.
Weiter könnte dieses Model von den Bezirksvereinen auch auf Wochentage ausgeweitet wer- den und sie könnten dazu die Ersatzabgaben verwenden.
Frage 5: Wie beurteilt der Regierungsrat das «Pilotprojekt hausärztlicher Notfalldienst» im Berner Oberland mit dem Ausrückmobil? Der Regierungsrat findet das Projekt sehr interessant und wartet auf die Resultate der Evalua- tion, um weitere Schlüsse zu ziehen. Insbesondere wird das Projekt Aufschluss darüber geben,
wie sehr der ambulante hausärztliche Ausrückdienst belastet ist und welche Massnahmen zur Entlastung allenfalls getroffen werden könnten. Frage 6: Gibt es bereits erste Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt (z. B. Abdeckung der Schichten, Akzeptanz bei den Ärztinnen und Ärzten usw.)? Bis jetzt gibt es nur limitierte Informationen. Die Wochenend- und Feiertagdienste konnte am Anfang um die 20 Prozent abgedeckt werden und von September bis Dezember ist sie um 60% abgedeckt. Es wurden wenige Ausrückdienste pro Dienst gemacht, was eine Zusammenschlies- sung der Dienstkreise zumindest an Wochenenden möglich erscheinen lässt. Weitere Informati- onen werden bei Erhalt der Evaluationsresultate vorliegen.
Frage 7: Wie steht der Regierungsrat zur Schaffung eines Netzes von Notfallzentren im Kanton Bern? Wie schon in Frage 1 ausgeführt, gibt es in manchen Dienstkreisen schon hausärztliche Not- arztpraxen. Die ambulanten Patientinnen und Patienten können im Notfall eine Hausärztliche Notfalldienstpraxis aufsuchen, wie zum Beispiel den HANI in Interlaken (Hausarztnotfall Region Interlaken3) oder den HAN-RT in Thun (Hausarztnotfall Region Thun4), wo Hausärztinnen und Hausärzte sich den Dienst aufteilen. Eine Ausweitung dieses Modell auf den ganzen Kanton wäre durchaus erstrebenswert.
Auch gibt es in manchen Dienstkreisen Modelle, wo ambulante Patientinnen und Patienten zum Notfall eines Spitals gehen können, wenn dazu eine Vereinbarung mit dem zuständigen Be- zirksverein existiert. Insofern gibt es schon gut funktionierende Modelle die für den ganzen Kan- ton erweiterbar wären.
Es obliegt jedoch den zuständigen Bezirksvereinen, solche Modelle auszuarbeiten. Dies bringt auch den Vorteil, dass die Organisation des Notfalldienstes entsprechend den lokalen und regi- onalen Verhältnissen angepasst werden kann, was bei der Heterogenität des Kantons Bern von Vorteil ist. Aufgrund dieser Heterogenität wäre ein einheitliches Modell des Notfalldienstes nicht zu befürworten.
Frage 8: Verfügt der Kanton über Zahlen bezüglich der Ausstiegsquoten von Ärztinnen und Ärzten nach Abschluss des Studiums innerhalb der ersten drei und fünf Jahre? Wenn ja wie hoch sind diese? Die GSI verfügt dazu über keine kantonalen Zahlen, jedoch gibt es eine Studie im Auftrag des Verbands der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und Oberärzte (VSAO) und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) aus dem Jahre 2016 welche sich mit dem Ausstieg aus der kurativen ärztlichen Tätigkeit befasst hat 5,6. Hierzu wurden 1107 Absolventin- nen und Absolventen eines schweizerischen Medizinstudiums schriftlich befragt, bei denen Hin- weise bestehen, dass sie möglicherweise ihre kurative Tätigkeit aufgegeben haben. Die Studie kam zu folgenden Hauptbefunden: Der Anteil nicht mehr kurativ Tätiger an den Absolventinnen und Absolventen wird auf 8,4 bis 12,9 Prozent geschätzt (bei den Diplomjahrgängen 1980 bis 2009). Die meisten nicht mehr kurativ Tätigen erachten eine Rückkehr als wenig wahrscheinlich. Frauen geben die kurative Tätigkeit etwas häufiger und etwas früher auf als Männer.
HANI GmbH, Hausarztnotfall Region Interlaken (han-i.ch) Hausarztnotfall Region Thun, Krankenhausstrasse 12, 3600 Thun Stichworte: Notfall, Hausarztnotfall, Medizin, Abklärung, Chirurgie, Schmerzen, Imp- fung, Akut, Zeugnis, Infektion, Grippe, COVID, Kinder, Ärztin, Arzt, Notarzt, Notfallarzt. Parkplatz, Spital, Krankenhaus. (h an-rt.ch) Der Ausstieg aus der kurativen ärztlichen Tätigkeit Schlussbericht. Büro Vatter Ag und gfs.bern. Christian Jeder zehnte Arzt steigt aus. Esther Krafta, Lisa Loretanb, Nico van der Heidenc. Schweizerische Ärztezeitung, 2016;97(34):1132–1135
Gründe für die Aufgabe der kurativen Tätigkeit sind am häufigsten das Arbeitspensum und die Arbeitszeiten (ein Drittel der Befragten), sodann Teile der Arbeitsinhalte und Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit der Kinderbetreuung (ein Fünftel der Befragten). Oft motivieren dabei attraktive Alternativen zur kurativen Tätigkeit einen Berufswechsel. Für Medizinerinnen und Mediziner, die vor dem Facharzttitel in einen anderen Beruf wech- seln, bilden das Arbeitspensum und die Vereinbarkeit mit der Kinderbetreuung die wich- tigsten Ausstiegsgründe. Fachärztinnen und Fachärzte, die in einen anderen Beruf wechseln, geben neben dem Arbeitspensum auch Gründe an, die auf unbefriedigende ärztliche Laufbahnperspektiven und/oder attraktive Alternativen verweisen.
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