2023.RRGR.248
M 179-2023 Gullotti (Tramelan, SP) Für ein Klimaprogramm mit Anreizen für Berner Gemeinden. Antwort des Regierungsrates
28 febbraio 2024Tedesco6 min
Source be.ch
M 179-2023 Gullotti (Tramelan, SP) Für ein Klimaprogramm mit Anreizen für Berner Gemeinden. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 179-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.248
Eingereicht am: 04.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gullotti (Tramelan, SP) (Sprecher/in) von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Flück (Interlaken, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 192/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Für ein Klimaprogramm mit Anreizen für Berner Gemeinden
Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. einen «kommunalen Klimaplan» (KKP) vorzulegen als Programm mit Anreizen in Form von technischer und finanzieller Unterstützung für Gemeinden, die sich konkret in einem Klima- schutzprogramm engagieren wollen
2. Instrumente und konkrete finanzielle Massnahmen als Anreize vorzuschlagen, zur wir- kungsvollen Unterstützung und Begleitung von Gemeinden ohne Fachpersonal, die einen KKP umsetzen wollen
3. ein Internetportal «nachhaltige Gemeinden» zu schaffen, das alle auf Gemeindeebene möglichen Aktionen und Beispiele von bewährten Praktiken je nach Grösse der Gemeinde vereint, und einen Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden ermöglicht
4. Weiterbildungen in Umweltfragen für die Gemeinden zu schaffen
Begründung:
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion engagiert sich stark für die Erarbeitung einer konsistenten Klimapolitik, die einerseits Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren (Vermin- derung) und die Anpassung an den Klimawandel (Anpassung) erlauben soll. Sie will so ihren Beitrag an eine klimaneutrale Schweiz 2050 leisten und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klima-
wandel verstärken. Zahlreiche Projekte werden derzeit erarbeitet, umgesetzt oder vorbereitet.
Der Kanton trägt eine grosse Verantwortung in diesem Bereich, die noch verstärkt wurde, zuerst im Herbst 2021 als sich die Berner Stimmberechtigten für einen Klimaschutzartikel in der Kan- tonsverfassung aussprachen, und dann an der Sommersession 2022 mit der Überweisung der Motion 265-2021 «Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern».
Er hat auch den Auftrag, die Gemeinden in diese Problematik einzuführen, indem er ihnen In- strumente zur Verfügung stellt und den gegenseitigen Informationsaustausch ermöglicht. Es be- stehen bereits verschiedene Massnahmen wie das Berner Energieabkommen (BEakom), der Kommunale Richtplan Energie und die Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Gemeinden. Der KKP könnte eine Synthese der bestehenden Aktionen des Kantons sein.
Die Gemeinden haben effektiv eine entscheidende Rolle im Bereich Umweltschutz zu spielen, nicht nur wegen der Aufgaben, die ihnen von der kantonalen Gesetzgebung auferlegt werden, sondern auch wegen der Eigeninitiativen, die sie ergreifen, um zu den gemeinsamen Anstren- gungen beizutragen. Die Gemeinden stehen in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bür- gern und können die Erwartungen und Bedürfnisse in Sachen Umweltschutz klar erkennen.
Um die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu erleichtern, verlangt die Motion vom Regie- rungsrat, Instrumente für alle Gemeinden zu entwickeln, die sich für die Nachhaltigkeit einset- zen. Es wäre den Gemeinden freigestellt, ob sie den KKP übernehmen.
Das Ziel dieser Motion ist die Entwicklung von Instrumenten durch den Kanton Bern, so wie sie andere Kantone wie Graubünden und Luzern oder Waadt (unter dem Namen «Plan énergie et climat communal» PECC) bereits umgesetzt haben.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Meinung der Motionäre und der Motionärin, dass die Städte und Ge- meinden zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Nachhaltigen Entwicklung und insbeson- dere der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik eine massgebliche Rolle spielen. Er hat deshalb in den letzten 20 Jahren verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Gemeinden in diesen Themenfeldern entwickelt, so insbesondere die in der Motion erwähnte Förderung der Nachhal- tigen Entwicklung von Gemeinden (basierend auf dem Massnahmenblatt G_01 im kantonalen Richtplan), das Berner Energieabkommen BEakom (im kantonalen Energierecht verankert), die Vorgaben für kommunale Energierichtpläne (basierend auf dem Massnahmenblatt C_08 im Richtplan) sowie diverse niederschwellige Massnahmen in den Bereichen nachhaltige Mobilität und Luftreinhaltung. Neu hinzugekommen sind im letzten Jahr das Richtplan-Massnahmenblatt D_11 «Klimagerechte Siedlungsstruktur fördern» und die kantonale Klimametrik (Methodik zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen pro Gemeinde publiziert auf der Energie- und Klima- datenplattform). Ausserdem wurde vergangenen Sommer die Klimakarte im Geoportal veröf- fentlich und dient insbesondere den Gemeinden als Planungsgrundlage. In diesem Zusammen- hang und gestützt auf das Massnahmenblatt D_11 sieht der Regierungsrat eine Umsetzungs- hilfe vor, welche die Gemeinden in ihren Bestrebungen für eine klimagerechte Siedlungsstruktur unterstützen soll.
Zusätzlich werden die Gemeinden in den Bereichen Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und Energie auch vom Bund über verschiedene Instrumente direkt oder indirekt unterstützt. Zu nennen sind beispielsweise das Programm «Energie Schweiz für Gemeinden», die neue «Tool- box Agenda 2030 für Kantone und Gemeinden» sowie die Angebote des Bundesamts für Um- welt wie z. B. im Wegweiser «Klimastrategie für Gemeinden» und in den Bereichen Klimaschutz
und Klimaanpassung. Weiter gibt es auch noch diverse Förderinstrumente und Unterstützungs- angebote von Verbänden und Stiftungen wie «Energiestadt, PUSCH, sanu oder Mobilservice», welche sich speziell an Städte und Gemeinden richten.
Insgesamt gibt es sehr viele Förderinstrumente und Unterstützungsangebote, die jedoch nicht genügend aufeinander abgestimmt sind oder teilweise noch Lücken aufweisen. Dieser Dschun- gel an Unterstützungsangeboten wird von den Gemeinden als unübersichtlich oder gar als ab- schreckend kritisiert.
Der Regierungsrat sieht ebenfalls einen Handlungsbedarf bei der Koordination und beim Infor- mationsaustausch über die Angebote für die Gemeinden und bei entsprechenden Instrumenten für die Gemeinden. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion bzw. das zuständige Amt für Umwelt und Energie (AUE) ist aktuell daran, die vorgängig erwähnten bestehenden kantonalen Förderinstrumente für Gemeinden zu bündeln und weiter zu entwickeln. Die Förderinstrumente für die Gemeinden sollen weiterhin freiwillig sein und auf der bewährten tripartiten Zusammen- arbeit von Gemeinde, privaten Beraterinnen und Beratern und Kanton (AUE) basieren. Inwie- weit dafür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ist zu prüfen.
Zu den einzelnen Forderungen der Motion:
1. Die Weiterentwicklung der bisherigen Förderinstrumente zu einem Programm für einen «kommunalen Klimaplan» erachtet der Regierungsrat als prüfenswert. Förderbar sind kon- zeptionelle und kommunikative Massnahmen, nicht jedoch «Hardware» wie Gebäude und Infrastrukturen – hier hat der Kanton andere Fördermöglichkeiten (z. B. das bewährte För- derprogramm Energie). In die Konzeption des Unterstützungsangebotes sollten auch die An- gebote des Bundes und Angebote von Dritten einbezogen werden.
2. Gerade in kleinen und mittelgrossen Gemeinden fehlt es oft an personellen Ressourcen und mitunter auch am spezifischen Know-how zur Entwicklung und Umsetzung von wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz. Umso wichtiger sind eine gute Zusammenarbeit und der Er- fahrungsaustausch zwischen Gemeinden und Kanton, sowie der Beizug von kompetenten Beraterinnen und Beratern. Finanzielle Massnahmen als Anreize sind unter Berücksichtigung der kantonalen Finanzen nur mit Bedacht einzusetzen.
3. In welcher Form ein zusätzliches Internetportal des Kantons den Gemeinden dienen kann, müsste genauer abgeklärt werden. Wie oben erwähnt gibt es in den hier thematisierten Be- reichen schon einige solche Portale speziell für Gemeinden.
4. Die Sensibilisierung und Weiterbildung von Gemeindebehörden ist ein wichtiger Erfolgsfak- tor, damit diese wirksam zur Erreichung der übergeordneten Ziele in den Bereichen Nachhal- tige Entwicklung, Klima, Umwelt und Energie beitragen können. Hier ist – nebst privaten An- bietern – auch der Kanton selber gefordert. Weiterbildungsangebote haben eine grosse Be- deutung, weshalb bereits heute Kurs- und Tagungsangebote des Kantons bestehen. Diese können in den nächsten Jahren bedarfsgerecht ergänzt werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat