2023.RRGR.43
I 021-2023 Ruch (Bern, Grüne) Berner Beteiligung an Putins Krieg. Antwort des Regierungsrates
6 settembre 2023Tedesco6 min
Source be.ch
I 021-2023 Ruch (Bern, Grüne) Berner Beteiligung an Putins Krieg. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 021-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.43
Eingereicht am: 06.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Patzen (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 09.03.2023
RRB-Nr.: 988/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Berner Beteiligung an Putins Krieg
Seit über einem Jahr dauert der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die Schweiz und damit auch der Kanton Bern sind aufgerufen, alles zu tun, um die Unterstützung und Finanzierung des Krieges zu beenden. Noch immer ist die Schweiz viel zu untätig, bei- spielsweise beim Konfiszieren von russischen Vermögen: Während gemäss Bankiervereinigung russische Vermögen von rund 150 Milliarden Franken auf Schweizer Konten liegen, hat die Schweiz nur 7,5 Milliarden Franken eingefroren.
Ein weiteres Feld ist die Kooperation von Schweizer Unternehmen mit der russischen Rüstungs- industrie: Gemäss einem Bericht des «Economic Security Council of Ukraine» haben zahlreiche Schweizer Unternehmen seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland im März 2014 sogenannte Dual-Use-Güter an russische Rüstungsfirmen geliefert und damit wis- sentlich die W affenproduktion und damit den Krieg unterstützt. Es sind auch zwei Unternehmen aus dem Kanton Bern aufgeführt: Die Fritz Studer AG aus Steffisburg hat 2018 Rundschleifma- schinen an die Firma JSC Kuznetsov geliefert, die Triebwerke für Putins Kampfjets fertigt. 2019 folgte eine Lieferung an MMZ Avangard, einen Hersteller von Boden-Luft-Raketen. Die Bieler Georg-Fischer-Tochter GF Machining Solutions ihrerseits exportierte 2017 Fräsmaschinen und Senkerodiermaschinen an den Kalaschnikow-Konzern, der gemäss eigenen Angaben 95 Pro- zent aller russischen Kleinwaffen produziert. Zudem, so der Bericht, lieferte die Firma noch im Mai 2022 über das Zürcher Unternehmen Galika AG Maschinen an JSC Kuznetsov. Die russi- sche Armee setzt diese W affen, die mit Berner Hilfe hergestellt wurden, heute im grausamen, völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine ein. Das ist hochproblematisch. Der Kanton muss diesen Fragen nachgehen und sich dafür engagieren, dass diese Kollaboration der Berner Un- ternehmen aufhört.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie steht der Regierungsrat zur Tatsache, dass Berner Unternehmen Putins Armee mit Dual-Use-Gütern aufgerüstet haben?
2. Hat der Regierungsrat gegenüber den beiden Unternehmen (Fritz Studer AG und GF Ma- chining Solutions) interveniert, als der obengenannte Bericht bekannt wurde, oder plant er eine entsprechende Intervention?
3. Hat der Regierungsrat Kenntnis über weitere Unternehmen aus dem Kanton Bern, die seit März 2014 russische Rüstungsfirmen mit Dual-Use-Gütern beliefert haben?
4. Ist der Regierungsrat bereit, einen Bericht darüber in Auftrag zu geben, welche Rolle die Berner Maschinenindustrie in der russischen Waffenproduktion spielt? Welche Möglichkei- ten sieht der Regierungsrat, um hier mehr Informationen für die Bevölkerung bereitzustel- len?
5. Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für eine strengere Handhabe der Bewilligung von Dual-Use-Gütern einzusetzen?
6. Hat der Kanton Bern seit der Beantwortung der Interpellation «Russische Vermögenswerte: Wie aktiv setzt der Kanton Bern die Sanktionen um?» vom 17. August 2022 weitere Vermö- genswerte von sanktionierten Personen im Kanton Bern sichergestellt und dem SECO ge- meldet?
Begründung der Dringlichkeit: Der Krieg dauert an, und jede Massnahme, die dazu beitragen kann, die Finanzierung oder Unterstützung des Krieges zu vermindern, muss sofort umgesetzt werden. Deshalb – und auch für den Ruf der Berner Maschinenindustrie – ist es wichtig, hier rasch Licht ins Dunkel zu bringen.
Antwort des Regierungsrates
Die Schweiz als exportorientiertes Land setzt sich traditionell für offene Märkte und Freihandel ein. Aus sicherheitspolitischen Gründen ist die Aus-, Ein- und Durchfuhr von bestimmten Gütern jedoch reguliert. Dazu gehören neben dem eigentlichen Kriegsmaterial, auch Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können (sogenannte Dual-Use-Gü- ter). Die Bestimmungen zum Umgang mit Dual-Use-Gütern sind auf Bundesebene im Güterkon- trollgesetz (GKG, SR 946.202) und in der Güterkontrollverordnung (GKV, SR 946.202.1) gere- gelt.
Dual-Use-Güter sind beim Export einer Bewilligungspflicht unterstellt. Das bedeutet, dass alle Güter durch den Exporteur anhand der Dual-Use-Güterlisten 1 überprüft werden müssen, damit definiert werden kann, ob für den Export eine Bewilligung eingeholt werden muss. Diese Prü- fung muss durch die Unternehmen eigenverantwortlich durchgeführt und dokumentiert werden. Wird ein Produkt als Dual-Use-Gut klassifiziert, dann muss beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Ausfuhrbewilligung beantragt werden.
Die Exportkontrolle liegt im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das SECO führt (anonymisierte) Statistiken zu allen erteilten und abgelehnten Einzelausfuhrbewilligungen für Dual-Use-Güter. 2 Die Kantone haben in diesem Verfahren keine Zuständigkeiten.
Die Dual-Use Güterlisten sind Anhänge zur GKV und werden auf der Website des SECO publiziert. Siehe Webseite des SECO: Statistik der erteilten Einzelausfuhrbewilligungen für Dual-Use-Güter und besondere militärische Güter
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Wie steht der Regierungsrat zur Tatsache, dass Berner Unternehmen Putins Armee mit Dual-Use-Gütern aufgerüstet haben?
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die erwähnten Unternehmen nicht die russische Armee aufgerüstet, sondern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit russi- sche Unternehmen beliefert haben.
Darüber hinaus liegen dem Regierungsrat keine Informationen über die Exporttätigkeit ein- zelner Unternehmen vor. Er geht jedoch davon aus, dass alle Exporte von Dual-Use-Gütern den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und – sofern notwendig – jeweils die notwendige Ausfuhrbewilligung des SECO vorliegt.
2. Hat der Regierungsrat gegenüber den beiden Unternehmen (Fritz Studer AG und GF Ma- chining Solutions) interveniert, als der obengenannte Bericht bekannt wurde, oder plant er eine entsprechende Intervention?
Nein, der Regierungsrat sieht keinen Grund für eine Intervention, da dies in der Zuständig- keit des Bundes liegt.
3. Hat der Regierungsrat Kenntnis über weitere Unternehmen aus dem Kanton Bern, die seit März 2014 russische Rüstungsfirmen mit Dual-Use-Gütern beliefert haben?
Nein.
4. Ist der Regierungsrat bereit, einen Bericht darüber in Auftrag zu geben, welche Rolle die Berner Maschinenindustrie in der russischen Waffenproduktion spielt? Welche Möglichkei- ten sieht der Regierungsrat, um hier mehr Informationen für die Bevölkerung bereitzustel- len?
Nein, da dies in der Zuständigkeit des Bundes liegt.
5. Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für eine strengere Handhabe der Bewilligung von Dual-Use-Gütern einzusetzen?
Nein, der Regierungsrat hat zurzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür.
6. Hat der Kanton Bern seit der Beantwortung der Interpellation «Russische Vermögenswerte: Wie aktiv setzt der Kanton Bern die Sanktionen um? » vom 17. August 2022 weitere Ver- mögenswerte von sanktionierten Personen im Kanton Bern sichergestellt und dem SECO gemeldet?
Seit der Antwort zur Interpellation 107-2022 Ruch (Bern, Grüne): «Russische Vermögens- werte: Wie aktiv setzt der Kanton Bern die Sanktionen um?» 3 hat sowohl die Steuerverwal- tung als auch das Grundbuchamt jede Aktualisierung der Sanktionsliste des Bundes 4 mit den Steuerregistern bzw. den Daten des Grundbuchs abgeglichen. Es wurden bis jetzt keine weiteren sanktionierten Personen oder potentiell meldepflichtige Vermögenswerte entdeckt (Stand: Aktualisierung der Liste vom 27.06.2023).
Verteiler ‒ Grosser Rat
Russische Vermögenswerte: Wie aktiv setzt der Kanton Bern die Sanktionen um? Vgl. dazu die Webseite des Bundes: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch)