2024.DIJ.133
Vernehmlassung des Bundes: "Angleichung der EO-Leistungen". Stellungnahme des Kantons Bern
20 marzo 2024Tedesco3 min
Source be.ch
Vernehmlassung des Bundes: "Angleichung der EO-Leistungen". Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne * •1
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Sozialversicherungen
per E-Mail an: Sekretariat.ABEL@bsv.admin.ch
RRB Nr.: 293/2024 20. März 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Angleichung der EO-Leistungen Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen des Vernehnnlassungsverfahrens zur oben erwähnten Gesetzesänderung Stellung nehmen zu können. Er hat dazu die nachfolgen- den Bemerkungen.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlicht, indem die unterschiedliche Behandlung bei der Gewährung von Nebenleis- tungen, welche derzeit nur an dienstleistende Personen ausbezahlt werden, beseitigt wird. Aus- serdem soll den Bedürfnissen von Neugeborenen besser Rechnung getragen werden, wenn die Mutter selber kurz nach ihrer Geburt für längere Zeit im Krankenhaus verweilen muss. Ferner soll das Bedürfnis von gesundheitlich beeinträchtigten Kindern, ihre Eltern während eines Spitalau- fenthalts bei sich zu haben, in der EO besser berücksichtigt werden.
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Angleichung der Erwerbsersatzleistungen und die damit einhergehende Erhöhung der Kohärenz des Gesamtsystems. Die Ungleichbehandlung zwi- schen den verschiedenen Kategorien von EO-Empfängerinnen und —Empfängern ist rechtlich nicht begründbar. Aus diesen Gründen unterstützt der Regierungsrat die Ausweitung des Anspru- ches auf Betriebszulagen, die Streichung der Kinderzulage und die Ausweitung der Zulage für Betreuungskosten. Gleiches gilt für die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei länge- rem Spitalaufenthalt der Mutter sowie für die Verlängerung der Entschädigung des anderen El- ternteils. Die Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes erachtet der Regierungsrat ebenfalls als sehr wichtige Verbesserung.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.02.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 283388 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.133 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
2. Umsetzung der Änderungen
2.1.1 Antrag
Den Durchführungsstellen ist genügend Zeit für die Umsetzung einzuräumen.
2.1.2 Begründung
Aufgrund der Angleichung der EO-Leistungen werden bei den Durchführungsstellen konkret die Arbeitsabläufe, die Berechnungssoftware sowie Formulare, Merkblätter und allenfalls Register zu überprüfen und anzupassen sein. Hierfür benötigen die Durchführungsstellen genügend Vorlauf. Dies ist beim Entscheid über den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
rs
4 77 . Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Finanzdirektion
- Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion — Sicherheitsdirektion
- VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Staatskanzlei
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.02.2024 I Version: 13 I Dok.-Nr.: 21790491 Geschäftsnummer: 2024.DIJ.133 2/2