2024.RRGR.55
I 035-2024 SVP (Günthör, Erlach) Heimatkunde oder Hetze? Antwort des Regierungsrates
14 agosto 2024Tedesco6 min
Source be.ch
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 035-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.55
Eingereicht am: 05.03.2024
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Günthör, Erlach) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 811/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Heimatkunde oder Hetze?
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) bieten gemäss Harmos-Konkordat Kindern mit Migrationshintergrund ergänzenden Unterricht zur Volksschule. Dieser soll die Muttersprache sowie Hintergrundwissen über das Herkunftsland vermitteln. Der HSK-Unterricht wird in der Re- gel von Botschaften der Herkunftsländer organisiert und finanziert. Die Volksschulen stellen da- für Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Kanton regelt die Zulassung der Anbieter und koordiniert das Angebot, das politisch und konfessionell neutral sein soll. Der Kanton versichert, dass es keine Hinweise gäbe, dass dem anders ist. Nach den Vorkommnissen an der Universität in Zu- sammenhang mit der Hamas und zunehmenden Diskussionen in der Bevölkerung dürfte aber die Skepsis gegenüber dem Kanton als Wahrer der Sicherheit und Neutralität wachsen. Mit je- dem neuen internationalen Konflikt und der immer grösser werdenden Bedeutung der Deu- tungshoheit und der Desinformation wächst die Gefahr, dass auch der HSK-Unterricht miss- braucht wird.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche HSK-Angebote gibt es aktuell im Kanton Bern?
2. Ist dem Regierungsrat bei allen HSK-Trägerschaften bekannt, wer die Trägerschaft ist bzw. woher die Finanzen kommen?
3. Gibt es HSK-Unterricht, der von islamistischen Organisationen nahestehenden Körper- schaften finanziert wird, und wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr solcher Angebote?
4. Gibt es HSK-Unterricht, der von autokratischen Regimes finanziert wird, und wie beurteilt
der Regierungsrat die Gefahr solcher Angebote?
5. Die Russische Schule Bern weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie nicht von Russ- land finanziert werde und Unterricht für ukrainische Kinder anbiete (http://www.russische- schule-bern.ch/ukraine.html). Ist dem Regierungsrat bekannt, wie viele ukrainische Kinder dieses Angebot besuchen? Sind die auf der Homepage aufgeführten Tarife kostendeckend und falls nein, aus welchen weiteren Quellen wird die Russische Schule finanziert?
6. Teilt der Regierungsrat die Besorgnis, dass der HSK-Unterricht vor dem Hintergrund der wachsenden internationalen Konflikte in unmittelbarer geographischer Nähe für Propa- ganda oder gar Hetze missbraucht werden könnte?
7. Gemäss Angaben des Regierungsrates auf frühere Anfragen fehlt eine gesetzliche Grund- lage, um den Unterricht stärker zu überwachen. Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, diese Lücke zu schliessen und dem Grossen Rat eine entsprechende Grundlage zu unter- breiten?
8. Wie stellt der Kanton sicher, dass die Gewährspersonen, auf die er bei der Kontrolle setzt, neutral sind?
9. Ist die Problematik des HSK-Unterrichts bei der Bildungsdirektorenkonferenz ein Thema? Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, die Problematik in die Direktorenkonferenz zu tra- gen und das Konzept HSK grundsätzlich zu überprüfen?
Antwort des Regierungsrates
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Welche HSK-Angebote gibt es aktuell im Kanton Bern?
Aktuell gibt es im Kanton Bern 33 HSK-Angebote, die insgesamt 25 Sprachen abdecken (Stand 17.04.2024). Die einzelnen Kurse sind unter www.bkd.be.ch/hsk > Angebote und Kontakte aufgeführt.
2. Ist dem Regierungsrat bei allen HSK-Trägerschaften bekannt, wer die Trägerschaft ist bzw. woher die Finanzen kommen?
Dem Regierungsrat sind sämtliche HSK-Trägerschaften bekannt: Damit eine Trägerschaft die Anerkennung erhält, muss sie den Nachweis erbringen, dass sie politisch und konfessi- onell neutral ist. Sie muss in ihrer Sprachgemeinschaft breit abgestützt und nicht gewinnori- entiert sein. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens prüft das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung, ähnlich wie die Kantone Zürich, Basel-Stadt und -Land, auf der Grundlage eines strukturierten Dossiers und von Gesprächen, ob die interessierten Träger- schaften die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen. Das Prozedere wird mit einer Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen.
3. Gibt es HSK-Unterricht, der von islamistischen Organisationen nahestehenden Körper- schaften finanziert wird, und wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr solcher Angebote?
Der Kanton pflegt mit den meisten Trägerschaften der HSK-Angebote eine langjährige Zu- sammenarbeit. Er verfügt über keinerlei Hinweise, dass HSK-Unterricht von islamistischen Organisationen nahestehenden Körperschaften oder autokratischen Regimes (mit-)finan- ziert werden könnte.
4. Gibt es HSK-Unterricht, der von autokratischen Regimes finanziert wird, und wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr solcher Angebote?
Vgl. Antwort zu Punkt 3.
5. Die Russische Schule Bern weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie nicht von Russ- land finanziert werde und Unterricht für ukrainische Kinder anbiete (http://www.russische- schule-bern.ch/ukraine.html). Ist dem Regierungsrat bekannt, wie viele ukrainische Kinder dieses Angebot besuchen? Sind die auf der Homepage aufgeführten Tarife kostendeckend und falls nein, aus welchen weiteren Quellen wird die Russische Schule finanziert?
Das Finanzierungskonzept wird beim Anerkennungsverfahren geprüft. Gemäss diesem und aktueller Nachfrage bei der langjährig im Kanton Bern tätigen Trägerschaft sind die auf der Homepage aufgeführten Tarife kostendeckend. Derzeit stammen rund 60 Prozent der Kin- der, die das Angebot besuchen, aus der Ukraine und 40 Prozent aus Russland.
6. Teilt der Regierungsrat die Besorgnis, dass der HSK-Unterricht vor dem Hintergrund der wachsenden internationalen Konflikte in unmittelbarer geographischer Nähe für Propa- ganda oder gar Hetze missbraucht werden könnte?
Der Regierungsrat verfügt über keinerlei Hinweise, dass der HSK-Unterricht für Propa- ganda oder Hetze missbraucht würde. Ein grosser Teil der HSK-Angebote wird durch El- ternvereine getragen und viele der Kinder, die den HSK-Unterricht besuchen, stammen aus zweisprachigen Familien.
7. Gemäss Angaben des Regierungsrates auf frühere Anfragen fehlt eine gesetzliche Grund- lage, um den Unterricht stärker zu überwachen. Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, diese Lücke zu schliessen und dem Grossen Rat eine entsprechende Grundlage zu unter- breiten?
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die geltende Praxis bewährt hat. Er sieht ent- sprechend keinen Bedarf, die gesetzliche Grundlage anzupassen.
8. Wie stellt der Kanton sicher, dass die Gewährspersonen, auf die er bei der Kontrolle setzt, neutral sind?
Der Kanton setzt bei der Auswahl von Gewährspersonen auf Personen, die sowohl mit den hiesigen Verhältnissen, den Verhältnissen im Herkunftsland und der Lebenswelt ihrer Landsleute hier gut vertraut und vernetzt sind. Sie nehmen eine anerkannte Schlüsselfunk- tion ein – z. B. langjährig tätige interkulturell dolmetschende Personen.
9. Ist die Problematik des HSK-Unterrichts bei der Bildungsdirektorenkonferenz ein Thema? Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, die Problematik in die Direktorenkonferenz zu tra- gen und das Konzept HSK grundsätzlich zu überprüfen?
Gegenwärtig ist der HSK-Unterricht bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorin- nen und -direktoren (EDK) kein Thema. Der Regierungsrat sieht momentan keinen Anlass, das Konzept HSK grundsätzlich auf interkantonaler Ebene zu diskutieren.
Verteiler ‒ Grosser Rat