2024.RRGR.81
M 059-2024 Roulet Romy (Malleray, SP) Behebung des Hausärzte- und Kinderärztemangels. Antwort des Regierungsrates
19 giugno 2024Tedesco5 min
Source be.ch
M 059-2024 Roulet Romy (Malleray, SP) Behebung des Hausärzte- und Kinderärztemangels. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 059-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.81
Eingereicht am: 12.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Roulet Romy (Malleray, SP) (Sprecher/in) Berger (Burgdorf, SP) Ritter (Burgdorf, GLP) Michel (Schattenhalb, SVP) Gullotti (Tramelan, SP) von Bergen (Uetendorf, EVP) Elsaesser (Kirchberg BE, FDP) Müller (Langenthal, SP) Patzen (Bern, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 621/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Punkt 1: Ablehnung Punkt 2: Annahme als Postulat
Behebung des Hausärzte- und Kinderärztemangels
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. eine Kommission einzusetzen, die die Niederlassung von Kinderärzten und Hausärzten be- gleitet und unterstützt
2. in Partnerschaft mit den Gemeinden Projekte zur Gründung von Gruppenpraxen zu unter- stützen
Begründung:
Der Kanton Bern und insbesondere einige Randregionen sind mit einem Mangel an Haus- und Kinderärzten konfrontiert.
Das Rekrutierungsverfahren, um einen Arzt zu finden, ist eine grosse Herausforderung, die bis zu dessen Niederlassung anhält.
Der Beginn der Tätigkeit eines Allgemeinmediziners ist mit vielen administrativen Schritten ver- bunden, die vor der Niederlassung zu erledigen sind: Berufsausübungsbewilligungsgesuche,
MEBEKO-Anerkennungen, Mitgliedschaft in der FMH oder, falls erforderlich, die Beantragung
einer Konkordatsnummer. Es gibt auch viele praktische Schritte für die Niederlassung der Fami- lie, wie die Suche nach einer Wohnung, einer Schule, einer Kindertagesstätte, und alle Versi- cherungen, die abgeschlossen werden müssen.
Artikel 12 des Gesundheitsgesetzes besagt, dass die örtliche Gesundheitspflege und -polizei den Gemeinden obliegt. Sie sind daher um die Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Hausarz- tes für ihre Bevölkerung bemüht.
Es ist jedoch schwierig für die Gemeinden, diese spezifischen Aufgaben zu erfüllen und sich un- tereinander für die Aufnahme eines neuen Arztes zu organisieren.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Gesundheitsgesetzes besagt, dass der Kanton im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege Institutionen betreiben und Projekte durchführen oder Bei- träge an Institutionen und für Projekte gewähren kann, insbesondere im Bereich der ausrei- chenden Versorgung.
Diese Motion verlangt die Schaffung einer speziellen Kommission mit ausgewählten Partnern, die interessierten Hausärzten, die sich im Kanton Bern niederlassen wollen, eine persönliche Betreuung anbieten. Diese Kommission steht den Gemeinden zur Verfügung, um die Niederlas- sung von Hausärzten zu erleichtern, wobei zu beachten ist, dass interessierte Ärzte die Voraus- setzungen für den Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung erfüllen müssen, um diese Unter- stützung in Anspruch nehmen zu können.
Zu dieser neuen Massnahme kommt auch die Unterstützung von Projekten zur Gründung von Gruppenpraxen in Partnerschaft mit interessierten Gemeinden hinzu.
Mehrere Kantone (z. B. Neuenburg 1 und Waadt) haben bereits eine solche Kommission zur Be- gleitung der Niederlassung neuer Ärzte eingesetzt.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständig- keitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Ent- scheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Ziffer 1 Aus Sicht des Regierungsrates ist es nicht Aufgabe des Kantons, zukünftigen Haus- und Kin- derärzten bei administrativen Pflichten betreffend die Eröffnung einer Arztpraxis (ausfüllen von Formularen) sowie bei der Organisation des Privatlebens (Suche nach Wohnung, Suche nach Kindertagesstätten etc.) zu unterstützen. Aufgrund der Kenntnis örtlicher Gegebenheiten und auch aus Selbstinteresse sollte diese Form der Unterstützung durch die Gemeinden erfolgen. In den Gemeinden bestehen in der Regel auch Netzwerke, welche neuen Haus- und Kinderärzte zur sozialen und privaten Integration angeboten werden können. Der von der Motionärin er- wähnte Artikel 12 des Gesundheitsgesetzes (GesG) beschreibt ausschliesslich Aufgaben der Gemeinden in Bezug auf das öffentliche Gesundheitswesen und beinhaltet keine Verpflichtung für die kantonalen Ebene.
Das von der Motionärin geforderte administrative Unterstützungsangebot für zukünftige Haus- und Kinderärzte für die Eröffnung einer Praxis wird auch durch die FMH Services angeboten.
Autorisation de pratiquer - République et canton de Neuchâtel
FMH Services gibt auch Auskunft über das bestehende spezialisierte Netzwerk von Unterneh- mensberatern, Treuhändern und anderen Dienstleistern. Das ebenfalls von der Motionärin er- wähnte Unterstützungsangebot für neue Hausärzte des Kantons Neuenburg wird nach Auskunft der zuständigen kantonalen Stelle hauptsächlich von französischen Ärzten im Rahmen der Pra- xisgründung in der Schweiz beansprucht. Eine spezifisch vom Kanton aufgebaute Kommission für die Unterstützung neuer Haus- und Kinderärzte im administrativen sowie privaten Bereich lehnt der Regierungsrat aufgrund der oben beschriebenen Gründe daher ab.
Ziffer 2 Der Regierungsrat unterstützt generell Bestrebungen, welche zur Gründung von Gruppenpra- xen führen. Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der Gruppenpraxen, vor allem in ländli- chen Gebieten, bewusst. Wie bereits in Ziffer 1 erwähnt, sollen aber auch hier die Gemeinden als primäre Ansprechpartner eine tragende Rolle spielen. Sofern für den Aufbau von Gruppen- praxen für Haus- und Kinderärzte in ländlichen Gebieten auch Listenspitäler eine zielführende Unterstützung anbieten können, ist der Regierungsrat bereit, eine allfällige Finanzierung dies er Unterstützung zu prüfen. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat die Annahme von Ziffer 2 als Postulat.
Verteiler ‒ Grosser Rat