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Decisione

2025.BKD.1206

Geschäftsbericht 2024 der Universität Bern. Kenntnisnahme

11 giugno 2025Tedesco9 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 637/2025 Datum RR-Sitzung: 11. Juni 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.1206 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Geschäftsbericht 2024 der Universität Bern. Kenntnisnahme

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Aufgaben, Ziele und Vorgaben für die Universität Bern sind im Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG), in der Bildungsstrategie des Kantons Bern sowie im Leis- tungsauftrag des Regierungsrates an die Universität für die Jahre 2022–2025 (RRB 1468/2021) festgelegt.

Der Regierungsrat stellt zuhanden des Grossen Rates fest, dass die Universität Bern im Be- richtsjahr gute Leistungen erbracht hat. Ihr Geschäftsbericht (Jahresbericht) zeigt auf, dass sie erfolgreich im Rahmen ihrer vorgegebenen Aufgaben und Ziele tätig war. Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:

 Die Anzahl der Studierenden an der Universität Bern ist gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) um 0.8 % gesunken, sodass die Universität Bern im Studienjahr 2024/2025 insge- samt 18 220 Studierende (ohne Weiterbildung CAS/DAS) verzeichnete. Schweizweit hingegen hat sich das Gesamttotal der Studierenden an den universitären Hochschulen um +1.8 % auf insgesamt 172 242 erhöht. Eine Betrachtung der Entwicklung der Anzahl der Studierenden nach Studienstufe zeigt gemäss Geschäftsbericht, dass an der Univer- sität Bern die Zahl der Bachelorstudierenden stagnierend ist, bei den Masterstudieren- den ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist (+3 %) und beim Doktorat die Anzahl Stu- dierende um 1 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Im Bereich der Weiterbildung verzeichnete die Universität Bern hingegen einen weiteren Rückgang von Weiterbil- dungsstudierenden (–5 %), womit in den Jahren 2021–2024 die Anzahl der Studieren- den in der Weiterbildung um insgesamt 8 % gesunken ist.

 Das Angebot der Universität Bern umfasste total 39 Bachelor- und 74 Masterstudien- gänge, 29 Doktoratsprogramme und 8 Graduiertenschulen sowie 147 Weiterbildungsstu- diengänge.

 Die Anzahl erfolgreicher Studienabschlüsse an der Universität Bern nahm im Jahr 2024 mit insgesamt 5 059 Studienabschlüssen gegenüber 4 785 im Vorjahr deutlich zu (+5.7 %).

 Die Anzahl der ausserkantonal Studierender an der Universität Bern ist im Berichtsjahr gestiegen: Im Frühlingssemester 2024 waren 5 849 Studierende anderer Kantone an

der Universität Bern immatrikuliert, was gegenüber dem Vorjahr (5 655) einem prozentu-

alen Anstieg von +3.4 % entspricht. In derselben Periode ist die Anzahl Berner Studie- render an ausserkantonalen Universitäten ebenfalls leicht gestiegen (um rund 1.7 %). Während im Frühlingssemester 2023 total 2 399 Bernerinnen und Berner an ausserkan- tonalen Universitäten studierten, waren es im Frühlingssemester 2024 insgesamt 2 440. Diese Entwicklung führte dazu, dass sich der Nettoertrag zugunsten des Kantons Bern bei den Beträgen gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung (IUV) wiederum er- höht hat:

Rechnungsjahr 2021 20221 2023 2024

Ausgaben (Kan- 40 268 885 37 501 628 34 314 175 35 390 305 ton)

Einnahmen (Uni- 121 330 906 122 591 322 121 126 166 124 835 809 versität)2

Nettoaufwand/-er- + 81 062 021 + 85 089 694 + 86 811 991 + 89 445 504 trag IUV

 Seit dem 15. Juni 2024 wird die Universität Bern mit Frau Prof. V. Richter zum ersten Mal in ihrer Geschichte von einer Rektorin geführt. Im Geschäftsbericht verweist sie in ihrer Einschätzung zu den aktuellen nationalen und internationalen Rahmenbedingun- gen der Universität darauf hin, dass gemäss dem «Academic Freedom Index» in einer wachsenden Anzahl Staaten die Wissenschaftsfreiheit zunehmend gefährdet ist. Sie be- kräftigt die Haltung der Universitätsleitung, dass die Wissenschaftsfreiheit am ehesten verteidigt werden kann, indem eine Universität mit ihren wissenschaftlichen Leistungen der Polarisierung entgegenwirkt und zu mehr Differenzierung, aber auch Gelassenheit beiträgt.

 Die Universität hat im Jahr 2024 ihre Strategie für Klimaneutralität überarbeitet. Als öf- fentlich finanzierte Hochschule will sie dieses Ziel nicht über den Kauf von Kompensati- onszertifikaten erreichen, sondern durch Reduktionsmassnahmen und innovative An- sätze. Die Universität hat dabei begonnen, partizipativ mit den Fakultäten Reduktions- ziele und -massnahmen zu erarbeiten. Mit dieser gemeinsamen universitären Roadmap und verschiedenen Massnahmen zum Beitrag des Klimaschutzes will die Universität Bern weiterhin zu den führenden nachhaltigen Hochschulen der Schweiz gehören: Ge- mäss WWF-Nachhaltigkeitsrating rangierte die Universität Bern diesbezüglich im Jahr 2024 unter den Top 4 der Schweizer Hochschulen.

 Der Frauenanteil bei den Studierenden hat sich leicht erhöht und beträgt für das Herbst- semester 2024 neu 60 % (Vorjahr 59 %). Ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um 1 % gestiegen ist der Anteil Frauen bei den Professuren, der sich auf 31 % belief.

 Im Berichtsjahr fokussierte sich die Universität Bern zudem auf die Vernetzung im Rah- men der europäischen Universitätsallianz «ENLIGHT», als deren Mitglied die Universität Bern das erste volle Jahr absolviert hat. So wurde die Zusammenarbeit mit den neun

Ab 2022 werden die Abgrenzungen für den Gesamtsaldo berücksichtigt. Gemäss Fakturierung EDK (1. und 2. Rate).

Partneruniversitäten intensiviert, u. a. wird an der Verwirklichung eines vernetzten Cam- pus für Studierende, Dozierende, Forschende und Mitarbeitende gearbeitet. Im Weiteren geht die Universität Bern vermehrt auch Lehrkooperationen mit den ENLIGHT-Part- neruniversitäten ein. Nach ersten Veranstaltungen im Jahr 2024 entstehen neue und in- novative Lehrformate, die von einzelnen Kursen über gemeinsame Module bis hin zu Joint- oder Double-Degree-Programmen reichen können.

 Für ihre Forschung hat die Universität 2024 die Bündelung wichtiger Forschungsinfra- strukturen in universitäre «Core Facilities» vorangetrieben. Diese ermöglichen For- schenden niedrigschwelligen Zugang zu modernsten Geräten und Technologien und bieten auch die dazugehörige Expertise, Beratungen, Trainings und Ausbildungsange- bote. Die «Core Facilities» und das für den Betrieb notwendige Kernpersonal werden zentral finanziert, was die Auslastung und Effizienz erhöhen und damit Kosten sparen soll. Zum Start der Umsetzung dieser Strategie hat die Universität fünf universitäre «Core Facilities» etabliert, die von Forschenden verschiedener Fakultäten genutzt wer- den. Von Bedeutung sind diese «Core Facilities» vor allem für die Life Science, sodass dieser Forschungsschwerpunkt an der Universität Bern dadurch besonders gestärkt wird.

 Im August 2024 übernahm Prof. Dr. Andrew Chan das reorganisierte Vizerektorat «Inter- nationales und Akademische Karrieren» (ehemals Vizerektorat Entwicklung). Der neue Vizerektor will bereits laufende Reformen zur Verbesserung der Arbeits- und Förderbe- dingungen für die Doktorierenden und Postdoktorierenden konsolidieren und insbeson- dere das Postdoktorat mit neuen und flankierenden Massnahmen stärken. Die Fakultä- ten sind zurzeit daran, ihre Prinzipien der guten Praxis bei der Betreuung von Doktorie- renden und Postdoktorierenden in einfach zugänglichen Dokumenten zu publizieren, wovon Vorgesetzte wie auch Nachwuchsforschende profitieren können.

 Die Universität Bern erinnert in ihrem Geschäftsbericht daran, dass sie zur Aufrechter- haltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine gute Infrastruktur benötigt. Das sich im Bau be- findende neue Forschungsgebäude Medizin (BB07) auf dem Inselareal ist für sie ein Schlüsselvorhaben, das zur Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Universität Bern im Bereich der medizinischen Forschung beiträgt. Zugleich ist die Universität bestrebt, in Zusammenarbeit mit anderen Universitäten insbesondere im Laborbereich Messverfah- ren zur Auslastung der Räume einzuführen, um die Raumnutzung weiter zu optimieren. Da in den vergangenen 15 Jahren in der drittmittelfinanzierten Forschung der Personal- bestand deutlich stärker gewachsen ist als die zur Verfügung stehenden Flächen, war bereits eine intensive Verdichtung der Flächennutzung notwendig, was dem Optimie- rungspotenzial Grenzen setzt. Bei den weiteren Infrastruktur-Projekten des Kantons für die Universität hofft diese daher auf eine möglichst rasche Realisierung. Dabei handelt es sich insbesondere um Vorhaben für die Bereiche Medizinausbildung (BB03), Veteri- närmedizin sowie Chemie und Biochemie.

 Die Universität Bern hat zusammen mit den anderen Berner Hochschulen in ihrem Leis- tungsauftrag die Aufgabe Aufbau und Betrieb des Kompetenzzentrums BeLEARN erhal- ten. Zur Überprüfung des Umsetzungsstandes dieses Legislaturziels wurde gleichzeitig mit der Erteilung der Leistungsaufträge an die Hochschulen ein separater Controlling- Zyklus definiert: Für BeLEARN wird dem Amt für Hochschulen jährlich eine eigene Be- richterstattung zu vordefinierten Kenngrössen unterbreitet. Das Controlling-Gespräch zum Reporting fand anfangs Mai 2024 für das Geschäftsjahr 2023 statt. Die Anzahl BeLEARN-Projekte der fünf Hochschulen befindet sich deutlich über der antizipierten Zielgrösse. Auch die Leistungen von BeLEARN im Bereich Wissenstransfer (Referate &

Tagungsbeteiligungen) übertrafen die Zielvorgaben. Entwicklungsfähig ist in der 2. Pro- jektphase (2025–2028) der Aufbau von langfristigen Partnerschaften mit weiteren zu- sätzlichen Partnern aus der Hochschul- und Bildungswelt oder von Projekten mit priva- ten Förderpartnern. Die Mittelverwendung zeigt, dass die Hochschulen die ihnen zuge- teilten Mittel zweckentsprechend verwenden. Das nächste Controllinggespräch findet Ende Mai 2025 für das Geschäftsjahr 2024 statt.

 Im Berichtsjahr weist die Universität Bern einen Gesamtertrag von rund CHF 982.8 Mio. und einen Gesamtaufwand von rund CHF 1.02 Mia. auf, sodass für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis mit einem Verlust von CHF 37.1 Mio. resultiert (Vorjahr CHF –34.1 Mio.). Dieser Verlust resultiert einerseits aus dem Einsatz der Mittel für die Umsetzung des Leistungsauftrags des Regierungsrats 2022–2025 und der Strategie 2030 der Uni- versität (u. a. für die Digitalisierungsstrategie, für Forschungsplattformen, für das Inno- vation Office, für den Aufbau der UniBE Foundation und für den Sitem Support Fonds). Andererseits führten nicht beeinflussbare Kostensteigerungen aufgrund der kantonalen Lohnmassnahmen 2023/24 zu diesem Verlust. Regierungsrat und Parlament haben im Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan (AFP) 2026–2028 des Kantons Bern erste Mas- snahmen zur Verringerung dieser strukturellen Unterfinanzierung für die nächste Leis- tungsauftragsperiode (2026–2029) beschlossen. Auf den Grundmitteln resultiert ein Ver- lust von CHF 53.5 Mio., während bei den Drittmitteln und Fonds aufgrund des guten Börsenjahrs ein positives Ergebnis von gesamthaft CHF 16.3 Mio. zu Buche steht. Das Eigenkapital Grundmittel belief sich per 31.12.2024 auf CHF –37.8 Mio. (Vorjahr CHF 15.7 Mio.) und dasjenige der Drittmittel auf CHF 317.8 Mio. (Vorjahr CHF 305.7). Der Staatsbeitrag des Kantons an die Universität Bern wurde im Jahr 2024 auf CHF 334.14 Mio. erhöht. Dennoch sank der prozentuale Anteil des Trägerkantons Bern an der Finanzierung seiner Universität im Vergleich zum Vorjahr auf 34 % (Vorjahr 35 %).

 Die Controllingsitzung zwischen der Bildungs- und Kulturdirektion und der Universität fand im Rahmen der Koordinationskonferenz vom 4. November 2024 statt. Die BKD stellte fest, dass die Universität Bern den ihr durch die Gesetzgebung erteilten Auftrag in guter Quali- tät erfüllt und dass sie im Berichtsjahr die Zielvorgaben des Leistungsauftrags des Regie- rungsrates mehrheitlich erreicht hat. Der direktionsübergreifende Koordinationsausschuss Controlling Hochschulen befasste sich am 22. April 2025 mit dem Geschäftsbericht der Universität Bern.

2. Rechtsgrundlagen

 Art. 60a Abs. 2 und Art. 72 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Uni- versität (UniG; BSG 436.11)  Art. 124 Abs. 3 der Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1)

3. Beschluss

Aufgrund des Antrags der Bildungs- und Kulturdirektion wird beschlossen:

1. Der Geschäftsbericht 2024 der Universität Bern wird zur Kenntnis genommen.

2. Gestützt auf Artikel 72, Absatz 2 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11) beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, vom Be- richt Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Beilagen ‒ Geschäftsbericht 2024 der Universität Bern

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