2025.BKD.427
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Mittelschulen und Berufsbildung (PG 4481348210). Nachkredit 2024
12 febbraio 2025Tedesco7 min
Source be.ch
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Mittelschulen und Berufsbildung (PG 4481348210). Nachkredit 2024
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 93/2025 Datum RR-Sitzung: 12. Februar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.427 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Mittelschulen und Berufsbildung (PG 4481348210); Nachkredit 2024
Erwägungen
1. Gegenstand
Nachkredit 2024, bzw. nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum. Saldo- überschreitung in der Höhe von CHF 19’000’000 in der Produktgruppe 4481348210 Mittelschu- len und Berufsbildung.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 11, Abs. 1, Bst. b des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 38 des Gesetzes über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; BSG 435.11) ‒ Art. 57 und 59 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wurde um CHF 17’700’000 überschritten. Auf die Investi- tionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4481348210, Mittelschulen und Berufsbildung Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 636'368'838
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 654'022'916
Nachkredit 2024 17’654’078
Aufgrund der zum Zeitpunkt des Regierungsratsbeschlusses noch ausstehenden Konzernvari- ante 1 wird eine Reserve in der Höhe von rund CHF 1.3 Mio. eingerechnet und ein Nachkredit für eine Summe von CHF 19 Mio. beantragt.
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Der Nachkredit bzw. die nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum kann innerhalb der Bildungs- und Kulturdirektion nicht kompensiert werden. Eine detaillierte Aufstel- lung ist im Nachkredit 2024 der Produktgruppe Volksschule und schulergänzende Angebote, (PG 4481000001) in Kapitel 3.2 aufgeführt.
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Der Nachkredit bzw. die Kreditüberschreitung hat keine Auswirkung auf das Erreichen der Leis- tungsziele der Produktgruppe.
5. Begründung
Das Gesamtergebnis der Produktgruppe PG 4481348210, Mittelschulen und Berufsbildung, fällt im Vergleich zum Budget um rund CHF 17.7 Mio. schlechter aus, was einer prozentualen Ab- weichung von rund 2.8 Prozent entspricht. Die negative Abweichung im betrieblichen Aufwand beträgt CHF 34.3 Mio. Sie wird teilweise mit der positiven Abweichung im betrieblichen Ertrag von CHF 17.0 Mio. ausgeglichen, sodass das betriebliche Ergebnis das Budget um CHF 17.3 Mio. überschreitet.
In CHF Budget Rechnung Abweichung
Betrieblicher Aufwand 826'082'886 860'379'793 -34'296'907
30 Personalaufwand 494'924'162 508'092'266 -13'168'104
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 69'387'446 87'143'486 -17'756'040
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4'990'469 4'766'745 223'724
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0 0 -
36 Transferaufwand 220'328'459 221'679'751 -1'351'292
37 Durchlaufende Beiträge 9'041'500 9'271'337 -229'837
39 Interne Verrechnungen 27'410'850 29'426'207 -2'015'357
Betrieblicher Ertrag -188'920'270 -205'905'703 16'985'433
40 Fiskalertrag 0 0 -
41 Regalien und Konzessionen 0 0 -
42 Entgelte -38'669'615 -46'870'480 8'200'865
43 Verschiedene Erträge 0 -267'568 267'568
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0 0 -
46 Transferertrag -131'838'736 -132'168'711 329'975
47 Durchlaufende Beiträge -9'041'500 -9'271'337 229'837
49 Interne Verrechnungen -9'370'419 -17'327'607 7'957'188
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 637'162'616 654'474'090 -17'311'474
In CHF Budget Rechnung Abweichung
34 Finanzaufwand 352'520 846'971 -494'451
44 Finanzertrag -1'146'298 -1'298'145 151'847
Ergebnis aus Finanzierung -793'778 -451'174 -342'604
Operatives Ergebnis 636'368'838 654'022'916 -17'654'078
38 Ausserordentlicher Aufwand 0 0 -
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 -
Ausserordentliches Ergebnis 0 0 -
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 636'368'838 654'022'916 -17'654'078 (Globalbudget)
Kommentierung:
Sachgruppe 30 (Personalaufwand; negative Abweichung CHF 13.2 Mio.)
Der im Rahmen des Planungsprozesses 2023 (Budget 2024) erfolgte planerische Verzicht bei den zusätzlich beantragten Mitteln für die demografische Entwicklung führte dazu, dass die Mehrkosten teilweise nicht aufgefangen werden konnten.
Bei den Gehältern der Lehrpersonen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) schlägt sich die demografische Entwicklung und damit die Eröffnung neuer Klassen bei den Berufsfach- schulen und bei den Mittelschulen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Klas- senlehrpersonen mit CHF 25 Mio. nieder. CHF 21.2 Mio. dieser Mehrausgaben konnten mit fälschlicherweise im Budget 2024 des MBA anstatt des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) geplanten Mitteln für das 1. gymnasiale Unterrichtsjahr «kompensiert» werden (entsprechende Informationen finden sich im Nachkredit 2024 der Produktgruppe Volksschule und schulergänzende Angebote, PG 4481000001), sodass die Abweichung lediglich CHF 3.8 Mio. beträgt.
Zudem sind höhere Abgrenzungen bei der individuellen Pensenbuchhaltung (CHF 2.6 Mio.) an- gefallen.
Bei den Gehältern des Verwaltungs- und Betriebspersonals bei den Berufsfachschulen und auf Amtsebene (Neuanstellungen, befristete Stellen) sind höhere Ausgaben durch nicht budgetierte befristete Stellen (durch Dritte mitfinanziert) in Höhe von CHF 6.9 Mio. angefallen. Diese feh- lende Budgetierung wurde während der Umstellung auf SAP nicht bemerkt, da die Berechnung in der Personalkostenplanung (PKP) die befristeten Stellen nicht automatisch mitberücksichtigte (korrekte Berücksichtigung wurde im Budget 2025 umgesetzt).
Die restliche positive Differenz beträgt CHF 0.1 Mio.
Sachgruppe 31 (Sach- und übriger Betriebsaufwand; negative Abweichung CHF 17.8 Mio.)
Das Budget 2024 enthielt keine Aufwendungen in Zusammenhang mit Klassenkonten der Schu- len. Die Buchführungspraxis, wonach die Aufwendungen und Erträge nur in der Bilanz aufge- nommen werden, ist per Mitte Jahr 2023 (im Zusammenhang mit der Einführung SAP) ange- passt worden. Neu werden die Aufwendungen im Material und Warenaufwand sowie in den Spesenentschädigungen erfasst, was eine Abweichung von CHF 8.1 Mio. im Aufwand erklärt.
Entsprechend sind ebenfalls die Erträge aus Weiterverrechnungen unter der Sachgruppe 42 enthalten.
Die Abweichung ist des Weiteren auf das Gymnasium Neufeld zurückzuführen. Grund ist die Wechselstellung in den Businesspark und die benötigte, nicht budgetierte Ausstattung . Sie be- trägt CHF 1.5 Mio.
Der Anstieg der Liegenschaften-Nebenkosten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise, war nicht in diesem Ausmass budgetiert worden (Abweichung CHF 1.3 Mio.).
Der Rest der Abweichung von CHF 6.9 Mio. erklärt sich durch höhere Entschädigungen für die Qualifikationsverfahren (QV) sowie durch Mehraufwände im IT-Bereich (Digitalisierung) und für Projekte.
Sachgruppe 36 (Transferaufwand; negative Abweichung CHF 1.4 Mio.)
Es sind mehr QV-Entschädigungen an andere Kantone und für die Schulgelder der Grundbil- dung an andere Kantone (CHF 3.7 Mio.) angefallen.
Das Budget 2024 berücksichtigte die Vergütungen an Sprachinstitute für die Sprachkurse für Flüchtlinge aus der Ukraine mit Stauts S (CHF 2.3 Mio.) nicht. Siehe auch Kommentar zur Sachgruppe 49.
Die Beiträge an subventionierte Schulen liegen um CHF 3.9 Mio. unter Budget. Das Budget war zu hoch angesetzt.
Die restliche Abweichung von CHF 0.7 Mio. ist eine positive Abweichung und begründet sich in weniger Beiträgen an Dritte.
Sachgruppe 39 (Interne Verrechnungen; negative Abweichung CHF 2.0 Mio.)
Es sind mehr Vergütungen für ICT-Dienstleistungen/Fachapplikationen als geplant angefallen. Die Berufsfachschulen haben im Jahr 2024 mehr Leistungen als budgetiert bezogen. Auch neh- men weitere Schulen das Angebot von EDUBERN wahr.
Sachgruppe 42 (Entgelte; positive Abweichung CHF 8.2 Mio.)
In der Berufsberatung (BSLB) konnten mehr Case Management- und Beratungsgebühren ver- einnahmt werden als geplant (plus CHF 2.7 Mio.).
Zudem sind Rückerstattungen und Erlöse aus Verkäufen aus den Klassenkonten von CHF 6.4 Mio. enthalten.
Eine positive Abweichung von CHF 0.7 Mio. ist auf mehr Einnahmen an Schul- und Kursgeldern zurückzuführen.
Die übrigen Entgelte sind dafür um CHF 1.6 Mio. niedriger als budgetiert.
Sachgruppe 46 (Transfererträge; positive Abweichung CHF 0.3 Mio.)
Im Budget 2024 war der Pauschalbeitrag des Bundes an die Berufsbildung mit CHF 95.75 Mio. eingeplant. Die definitive Verfügung des Bundes, ausgestellt vom Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation (SBFI), gestützt auf Art. 52 und Art. 53 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10), Art. 62 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV; SR 412.101) und das Bundesgesetz über die Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1), lag CHF 3.4 Mio. (CHF 92.31 Mio.) unter der Planung. Es besteht kein Handlungsspielraum. Kompensiert wird der Minderertrag des Bundes mit sonstigen Mehrbeiträgen vom Bund und von öffentlichen Unternehmungen von total CHF 3.7 Mio.
Sachgruppe 49 (Interne Verrechnungen; positive Abweichung CHF 8.0 Mio.)
Das Budget 2024 berücksichtigte die Vergütungen der GSI für die Sprachkurse für die Flücht- linge aus der Ukraine mit Status S (CHF 2.6 Mio.) nicht. Siehe ebenfalls Kommentar zur Sach- gruppe 36. Auch die Vergütungen für sprachzentrierte Brückenangebote von CHF 6.1 Mio. wa- ren nicht enthalten.
Die sonstigen in Rechnung gestellten Dienstleistungen sind um CHF 0.7 Mio. geringer als bud- getiert.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzdirektion ‒ Finanzkommission