2025.FINPA.282
Lohnmassnahmen 2026. Grundsatzentscheid
3 dicembre 2025Tedesco2 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1308/2025 Datum RR-Sitzung: 3. Dezember 2025 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2025.FINPA.282 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Lohnmassnahmen 2026. Grundsatzentscheid
Nach Kenntnisnahme der Positionen der Sozialpartner (BSPV, VPOD und Bildung Bern) sowie unter Berücksichtigung der Diskussionen und Beschlüsse des Grossen Rates in der Winterses- sion 2025 zum Budget 2026 beschliesst der Regierungsrat:
Erwägungen
1. Dem Kantonspersonal und den Lehrkräften stehen für Lohnmassnahmen 2026 die folgenden Mittel zur Verfügung:
- Die im Budget 2026 eingestellten Mittel von 0,7 Prozent der Lohnsumme beim Kantons- personal und 0,9 Prozent der Lohnsumme bei den Lehrkräften.
- Zusätzlich 0,8 Prozent der Lohnsumme aus den Rotationsgewinnen.
2. Die gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von 1,5 Prozent beim Kantons- personal und 1,7 Prozent bei den Lehrkräften gemäss Ziffer 1 werden für den Gehaltsauf- stieg wie folgt verwendet:
- Dem Kantonspersonal und den Lehrkräften wird per 1. Januar 2026 ein genereller Ge- haltsaufstieg (Teuerungsausgleich) von 0,2 Prozent gewährt.
- Beim Kantonspersonal stehen für individuelle Gehaltserhöhungen 1,1 Prozent zur Verfü- gung. Die verbleibenden 0,2 Prozent werden für die im Jahr 2026 geplanten Anpassun- gen am Gehaltssystem eingesetzt (Aufhebung der Einstiegsstufen per 1. Januar 2026 und Überführung in die neue Gehaltstabelle per 1. Juli 2026). Bei den Lehrkräften ste- hen für individuelle Gehaltserhöhungen 1,5 Prozent zur Verfügung.
3. Bei den subventionierten Betrieben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, der Direktion für Inneres und Justiz sowie der Bildungs- und Kulturdirektion stehen unter Aus- klammerung allfälliger Rotationsgewinne innerhalb der subventionierten Betriebe Mittel im Umfang von 0,9 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die Gesundheits-, Sozial- und In- tegrationsdirektion, die Direktion für Inneres und Justiz sowie die Bildungs- und Kulturdirek- tion setzen diese Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den geltenden Finan- zierungs- und Steuerungsmechanismen um.
4. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Sozialpartner (BSPV, VPOD und Bildung Bern) vor der Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit und dem Personal über diesen Entscheid zu informieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Staatskanzlei, Parlamentsdienste ‒ Alle Direktionen für sich und zuhanden ihrer Ämter und Anstalten ‒ Finanzkontrolle ‒ Datenschutzaufsichtsstelle ‒ Justizleitung ‒ Universitätsleitung ‒ Rektorate der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule