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2025.SIDGS.1017

Beitrag aus dem Sportfonds an den Neubau HOME OF BEACH (HOB)

19 novembre 2025Tedesco6 min

Source be.ch

Beitrag aus dem Sportfonds an den Neubau HOME OF BEACH (HOB)

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1236/2025 Datum RR-Sitzung: 19. November 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.1017 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag aus dem Sportfonds an den Neubau HOME OF BEACH (HOB)

Erwägungen

1. Gegenstand

Beitrag des Sportfonds Kanton Bern in der Höhe von maximal CHF 927'440 an den Neubau des Beachcenters HOME OF BEACH (HOB) für eine umfassende Trainings- und Wettkampf- infrastruktur für verschiedene Beachsportarten.

2. Rechtsgrundlage

  • Artikel 125 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51)
  • Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe a der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1)
  • Artikel 26, Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36 Absatz 1, Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 48 Absatz 1, Artikel 49 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 2 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Artikel 31 Absatz 1, Artikel 35-37, Artikel 69 Absatz 1, Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 72 f. der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

3. Beschreibung des Vorhabens

Seit 2007 betreibt der Verein Beachvolley Bern erfolgreich das Beachcenter im Quartier Weissenbühl. Der heutige Standort wird von der Gemeinde Bern für den Bau einer neuen Schule benötigt. Um den Beachvolleyballsport in Bern zu erhalten, hat der Verein die nicht gewinnorientierte Home of Beach AG gegründet und damit beauftragt, einen neuen Standort zu finden. Das neue HOME OF BEACH (HOB) soll in Ausserholligen, in unmittelbarer Nähe zum Freibad Weyermannshaus, realisiert werden. Die schweizweit einzigartige Sportinfrastruktur bietet über fünf Stockwerke ein umfangreiches Angebot für verschiedene Beachsportarten, sowohl im Breitensport und in der Jugendförderung als auch im Schulsport. Ebenso wird das nationale Leistungszentrum mit allen Schweizer Beachvolleyball-Nationalteams, welches bereits im Beachcenter ansässig war, die neue Infrastruktur nutzen und so seinen Teams bestmögliche Trainingsmöglichkeiten bieten können.

Der barrierefreie Neubau mit Dachterrasse bietet neben einer vollausgestatteten, modernen Sportinfrastruktur mit vier In- und acht Outdoor Beachvolleyball-Feldern, Athletikraum, Garde-

roben und Sanitäranlagen, auch Raum für Gastronomie und Büroräumlichkeiten. Der Standort

ist mit dem öffentlichen Verkehr bestens erschlossen und verfügt zudem über eine durch die Stadt Bern finanzierte Tiefgarage.

Der Nachhaltigkeit wird beim Bau des künftigen HOME OF BEACH ein hoher Stellenwert beige- messen. Der zeitgemässe hochgedämmte Holzelementbau sorgt sowohl in der Erstellung als auch im Betrieb für einen tiefen CO2-Fussabdruck. Eine Photovoltaik-Anlage und Solarmodule garantieren zudem einen möglichst energieneutralen Betrieb. Die Indoor Beachvolleyball-Felder ermöglichen es den Leistungssportlerinnen und -sportler, auch im Winter ihre Trainingseinheiten in der Schweiz zu absolvieren. So können die Anzahl Flüge minimiert und weitere Emissionen gesenkt werden.

4. Beitrag aus dem Sportfonds und Finanzierung Das Gesuch ist durch die Home of Beach AG rechtzeitig im Oktober 2024 beim Sportfonds eingegangen. Die Gesamtkosten betragen inkl. Mehrwertsteuer CHF 18'151’152. Für die Berechnung wurden ausschliesslich Kosten für das Gebäude in der Höhe von CHF 13'045'892 berücksichtigt. Die Kosten für die Einstellhalle sowie die Rampe zur Strasse werden von der Stadt Bern getragen.

Gestützt auf den Kostenvoranschlag vom 15. August 2024 können CHF 4'808’235 vom Spor- tfonds angerechnet werden:

Kostenvoranschlag (exkl. Einstellhalle und Rampe zur Strasse)

BKP1 Arbeitsgattung Baukosten anrechenbare Bau- in CHF kosten in CHF 0 Grundstück 30’000 -- 1 Vorbereitungsarbeiten 110'700 11’070 2 Gebäude inkl. Honorar 10'531’658 4'436'881 4 Umgebung 137’000 -- 5 Baunebenkosten 928’997 -- 9 Ausstattung 330’000 -- 99 MwSt. 977'537 360'284 Total Kosten (BKP 1-99) 13'045’892 4'808’235

Der Sportfonds beteiligt sich an den Investitionskosten der direkt sportdienlichen Anlageteile. Im Gebäude werden die anrechenbaren Baukosten über die Fläche ermittelt. Die Bruttogeschoss- fläche (BGF) für den Neubau beträgt 7’253.30 m 2, davon anrechenbar sind 3’476.50 m 2 (Flächen- angaben vom 10. Juni 2024).

Nicht beitragsberechtigt sind: Lager Gastro, Vorraum, Abfall/Recycling, Traforaum, Lager, Ein- gangshalle, Putzraum, Mietfläche Büro Dienstleistung, Räumlichkeiten für Meetings/Events, Küche und Gastraum.

Flächen, die sowohl eine sportliche (NLZ-Trainerraum und NLZ-Fitnessraum) und eine nicht- sportliche Funktion (Treppenhäuser, Fluchtwege, Gänge, Korridor, Vorbereich Aussencourt usw.) haben, sind gemäss Sportfondspraxis mit 50% berücksichtigt. Honorarkosten sind anteils- mässig berücksichtigt.

Baukostenplan (BKP)

Der Beitrag wird anhand der Formel gemäss Anhang 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) berechnet. Es handelt sich um einen Maximal- beitrag. Die anrechenbaren Kosten von CHF 4'808'235 lösen einen Maximalbeitrag aus dem Sportfonds in der Höhe von CHF 927'440 aus.

4.1 Finanzierung

Die Finanzierung für des Gesamtprojekts ist fast vollständig gesichert und breit abgestützt:

Finanzierungsquelle Betrag Vereinsvermögen Beachvolley Bern 450'000 Kostenübernahme Stadt inkl. MWST 5'658'422 Fördergelder aus dem NASAK 2'650'000 Private Kapitalgeber 100'000 Private Kreditgeber 100'000 Sponsoren-Gelder 1'063’500 Bankkredit 5'750'000 Crowdfunding 80'000 Swiss Volley 50'000 Verkauf Traforaum an die EWB 58'000 Eigenleistungen 310'000 Rückforderung MWST 889’326 Beitrag aus Sportfonds 927’440 Noch offen 64’464 Total 18’151’152

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr À fonds perdu Beitrag zulasten des Sportfonds in Form eines Verpflichtungskredits von maximal CHF 927’440 in der Finanzkompetenz des Regierungsrates. Auszahlungen erfolgen voraus- sichtlich in den Jahren 2025-2027.

Konto 4600-4460010501-209100301 / Sportbauten und -anlagen

Der Nettobestand des Sportfonds (inkl. CJB) beträgt per 25.9.2025 CHF 38'187’523.

6. Auflagen und Bedingungen a) Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrechnung inklusive Rechnungskopien einzureichen. Sie hat die gleiche Struktur wie der Kostenvoranschlag aufzuweisen. Die Kosten für das Restaurant und die Büroräume müssen deutlich abge- grenzt werden. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden. b) Der zugesicherte Beitrag gilt als Maximalbeitrag. Mehrkosten, auch teuerungsbedingte, werden nicht berücksichtigt. c) Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt. d) Während zehn Jahren nach Beschlussfassung können keine weiteren Beiträge für die unterstützten Anlageteile gewährt werden.

e) Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt insbesondere der Vereins- und Breitensport, möglichst an sieben Tagen die Woche und an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Angemessene Öffnungszeiten werden ganzjährig erwartet. f) Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. g) Teilzahlungen sind auf Antrag im Rahmen des Baufortschrittes und Vorliegen von Rech- nungen bis zu einer maximalen Höhe von 80% des verfügten Beitrages möglich. Der Rest- betrag wird nach Prüfung der definitiven Schlussabrechnung ausbezahlt. h) Die Beitragszusicherung ist auf vier Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begrün- dete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Artikel 43 Absatz 3 KGSV müssen spätes- tens zwei Monate vor dem Ablaufdatum beim Sportfonds eingehen. i) Auf die finanzielle Unterstützung durch den Sportfonds muss im Eingangsbereich gut sichtbar unter Verwendung des Logos (Sportfonds Kanton Bern) sowie auf der Webseite hingewiesen werden.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

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