2025.WEU.3525
Swiss Economic Forum; Beiträge 2026-2028. Objektkredit
10 dicembre 2025Tedesco2 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1358/2025 Datum RR-Sitzung: 10. Dezember 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2025.WEU.3525 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Swiss Economic Forum, Beiträge 2026–2028; Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Beiträge des Kantons Bern an Neue Zürcher Zeitung AG, Zweigniederlassung NZZ Connect (NZZ Connect) in Bern zur Durchführung des Swiss Economic Forums (SEF) in den Jahren 2026 bis 2028.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Wirtschaftsförderungsgesetz vom 12. März 1997 (WFG, BSG 901.1): Art. 3, Art. 4 Abs. 2, Art. 5 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0): Art. 21 ff ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1): Art. 21 ff
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG). Die Ausgabenbefugnis für den vorliegenden Beitrag ist gemäss Art. 4 Abs. 2 WFG abschliessend an den Regierungsrat dele- giert.
4. Massgebende Kreditsumme
Jährlicher Beitrag zur Durchführung des SEF CHF 186 846 Total (für drei Jahre) CHF 560 538
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites. Die Auszahlungen erfolgen voraussichtlich in den Jahren 2026 bis 2028 über das Konto 313000000 (Übrige Dienstleistungen Dritter), Pro- duktgruppe 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht.
Die Ausgaben sind im Budget 2026 und im Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 eingestellt. Ein Budgetvorbehalt wird in die Leistungsvereinbarung integriert.
6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Or- gan
Das Amt für Wirtschaft (Abteilung Standortförderung) schliesst eine Leistungsvereinbarung mit NZZ Connect ab und bezahlt die Beiträge gestützt auf eine Rechnungsstellung und entspre- chende Jahresgespräche aus. Die Beiträge werden im Fall einer Nichtdurchführung für einzelne oder mehrere Jahre zurückbehalten.
7. Begründung
Die Partnerschaft mit NZZ Connect bietet dem Kanton Bern exklusiven Zugang zur wichtigsten nationalen Veranstaltung der Wirtschaft. Die sehr breite Berichterstattung in den nationalen Me- dien ermöglicht eine Profilbildung des Kantons als grösster Industriekanton, als bedeutender Wirtschaftsstandort und als Tourismusdestination.
Das SEF ist eine wichtige Werbeplattform für den Kanton Bern allgemein und ermöglicht direkte und informelle Netzwerk- und Kontaktmöglichkeiten zu den obersten Führungskräften von Ber- ner und Schweizer Unternehmen. Das Engagement des Kantons Bern sichert nicht zuletzt die Durchführung im Kanton (Interlaken) und den Einsitz in der Jury des Swiss Economic Awards.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion