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Vernehmlassung des Bundes: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch wvvw.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Per E-Mail an: aufsicht@bag.admin.ch und GE\/ER@bag.admin.ch

RRB Nr.: 243/2026 11. März 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Gelegenheit, zur geplanten Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UW) Stellung nehmen zu können. Er äussert sich wie folgt:

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Regierungsrat stimmt dem Geschäft zu. Die vorgeschlagene Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung für Selbstständigen/verbende ist ein zeit­ gemässer Schritt, um den Schutzlücken im Bereich der sozialen Sicherheit entgegenzuwirken.

2. Antrag

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage. Er ersucht das Eidgenössische Departement des In­ nern (EDI) jedoch um folgende Berücksichtigung bei der Umsetzung und beantragt, dies in der Botschaft des Bundesrats entsprechend auszuführen:

— Ven/valtungsaufwand: Die administrative Abwicklung der freiwilligen Versicherung sollte auch bei niedrigeren Versicherungssummen schlank gehalten werden, um die Kostenquote für die Versicherer und damit die Prämien für die Versicherten attraktiv zu gestalten. — Information der Zielgruppe: Der Regierungsrat des Kanton Bern empfiehlt, die Senkung der Eintrittsschwelle durch gezielte Informationsmassnahmen bei Neugründern und Kleinstunter­ nehmen bekannt zu machen.

Kanton Bern Canton de Berne

Begründung

Die aktuelle Eintrittsschwelle von 66 690 Franken (45 % des Höchstbetrags von 148 200 Fran­ ken) stellt für viele Selbstständigerwerbende, insbesondere in der Gründungsphase oder in Branchen mit tieferen Margen sowie für Teilzeit-Selbstständige, eine erhebliche Hürde dar. Durch die Senkung der Schwelle wird der Zugang zur Unfallversicherung nach UVG-Standard für einen breiteren Kreis von Enn/erbstätigen geöffnet. Dies reduziert das Risiko, dass Selbst­ ständige im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Die Flexibilisierung trägt der Realität moderner Erwerbsformen Rechnung. Ein bedarfsge­ rechterer Versicherungsschutz fördert die Attraktivität der beruflichen Selbstständigkeit. Die An­ passung führt schliesslich zu einer besseren Abstimmung mit anderen Sozialversicherungszwei­ gen und trägt der Tatsache Rechnung, dass das Einkommen vieler Selbstständiger nicht die ak­ tuelle starre Mindestgrenze erreicht.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Bildungs- und Kulturdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

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