2026.SIDGS.24
Beitrag des Lotteriefonds an das Eidgenössisches Musikfest EMF 2026
6 maggio 2026Tedesco4 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 433/2026 Datum RR-Sitzung: 6. Mai 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2026.SIDGS.24 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag des Lotteriefonds an das Eidgenössische Musikfest EMF 2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Beitrag des Lotteriefonds des Kantons Bern in der Höhe von maximal CHF 1'000'000 für die Durchführung des Eidgenössischen Musikfestes 2026 in Biel/Bienne vom 14. bis 17. Mai 2026.
2. Rechtsgrundlagen
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 36, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geld- spielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31, Art. 32, Art. 38, Art. 46 Abs. 1 Bst. b, Art. 48 Abs. 2 Bst. c der Kantonalen Geld- spielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
3. Beschreibung des Vorhabens
Das Eidgenössische Musikfest (EMF) ist das grösste Blasmusikfest der Schweiz. Diese Veran- staltung findet alle 5 Jahre statt und vereint tausende Musikantinnen und Musikanten sowie Besucherinnen und Besucher aus allen Landesteilen und Altersgruppen. Den Zuschlag für die Durchführung im Jahr 2026 hatte ursprünglich Interlaken erhalten, doch im November 2024 zog sich dessen Organisationskomitee (OK) zurück. Ein neues OK übernahm es, in kürzester Zeit den Grossanlass 2026 im Berner Seeland zu organisieren und 50 Jahre nach 1976 das EMF erneut in Biel/Bienne auszurichten.
Ziel ist es, nicht nur die musikalische Vielfalt und die hohe Qualität zu feiern, sondern auch ein klares Zeichen zu setzen für die Blasmusik, die ein lebendiger Bestandteil des Schweizer Kultur- erbes ist. Menschen aller Generationen sollen zusammenkommen, um die Musik und das gesell- schaftliche Miteinander in Biel/Bienne zu feiern. Mehr als 500 Vereine, über 25‘000 Teilnehmende sowie mehrere zehntausend Besucherinnen und Besucher werden erwartet. Im musikalischen Wettbewerb messen sich am Auffahrtswochenende 2026 die musikalischen Formationen in verschiedenen Stärkeklassen und werden von einer Fachjury bewertet. Das Fest soll in seiner Sprachenvielfalt und kulturellen Breite die Schweiz widerspiegeln und den Zusammenhalt fördern. Über nationale Medien und einschlägige Fachformate wird die Veranstaltung schweizweit wahrgenommen werden.
Die Organisation der Veranstaltung erfolgt ohne professionelle Geschäftsstelle, mit hohem ehren- amtlichem Engagement des OK und rund 2'500 freiwilligen Helfereinsätzen.
4. Beitrag aus dem Lotteriefonds und Finanzierung
Das Gesuch um eine Subvention ist durch den Verein Eidg. Musikfest 2026 Biel EMF26 / Société Fête Fédérale de Musique 2026 Bienne FFM26 rechtzeitig im Dezember 2025 beim Lotteriefonds eingereicht worden.
Das Budget vom 7. Dezember 2025 weist folgende Kosten auf und dient als Berechnungs- grundlage für den Beitrag aus dem Lotteriefonds:
Bezeichnung Aufwand in CHF Führung, Administration, Helfer-Crew 545’000 Musikalischer Wettbewerb 2'660’000 Marketing und Kommunikation 620’000 Logistik 1'375’000 Sicherheit und Verkehr 422’000 Sponsoring und öffentliche Gelder 62’000 Total Aufwand 5'684’000
Der Lotteriefonds kann, gestützt auf Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe c KGSV, an eidgenössische Veranstaltungen der schweizerischen Volkskultur, welche einen Wettbewerbscharakter aufwei- sen, Beiträge von höchstens 20 % der anrechenbaren Veranstaltungskosten bzw. bis höchstens CHF 1'000'000 pro Veranstaltung ausrichten. Das EMF26 qualifiziert sich für den Maximalbeitrag.
4.1 Finanzierung
Die Finanzierung des EMF26 ist weitgehend gesichert und breit abgestützt:
Finanzierungsquelle Ertrag in CHF Ertrag Showparade 10’000 Festkarten, Eintritte 1'385’000 Merchandising und Inserate 20’000 Erträge F & B, Unterkünfte 205’000 Sponsoring 480’000 Partnerschaften 350’000 Swisslos 949’600 Swisslos-Organisation 200’000 Kantonale Fonds aus zwölf Kantonen 749’600 Gemeinden 651’250 Stadt Biel 601’000 Weitere BE/SO/JU 50’250 Bundesamt für Kultur 150’000 Stiftungen 82’000 Zwischentotal I 4'282’850 Beitrag Lotteriefonds Kanton Bern 1'000’000 Zwischentotal II 5'282’850 Noch offen 401’150 Defizitgarantie Bundesamt für Kultur 50’000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
À fonds perdu Beitrag zulasten des Lotteriefonds in Form eines Verpflichtungskredits von maximal CHF 1'000’000 in der Finanzkompetenz des Regierungsrates.
Konto 4600-4460010401-209100005 Lotteriefonds
Der Nettobestand des Lotteriefonds (inkl. CJB) beträgt per 18.03.2026 CHF 118'630’398.
6. Auflagen und Bedingungen
a) Nach Abschluss der Veranstaltung ist dem Lotteriefonds die detaillierte Schlussabrechnung inklusive Rechnungskopien einzureichen. Sie hat die gleiche Struktur wie der Kostenvoran- schlag aufzuweisen. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Abrechnung können durch den Lotteriefonds eingefordert werden. b) Der zugesicherte Beitrag gilt als Maximalbeitrag. Spätere Mehrkosten, auch teuerungs- bedingte, werden nicht berücksichtigt. c) Bei Minderkosten gegenüber dem Budget wird der Beitrag des Lotteriefonds anteilmässig gekürzt. d) Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. e) Teilzahlungen sind auf Antrag nach Vorliegen von Rechnungen bis zu einer maximalen Höhe von 80 % des verfügten Beitrages möglich. Der Restbetrag wird nach Prüfung der definitiven Schlussabrechnung ausbezahlt. f) Die Beitragszusicherung ist auf vier Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begrün- dete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Artikel 43 Absatz 3 KGSV müssen spätes- tens zwei Monate vor dem Ablaufdatum beim Lotteriefonds eingehen. g) Auf die finanzielle Unterstützung durch den Lotteriefonds muss am Veranstaltungsort, auf der Website www.emf26.ch sowie in der digitalen und gedruckten Kommunikation gut sichtbar unter Verwendung des Logos (Lotteriefonds Kanton Bern) hingewiesen werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion