Anfrage Anita Borer, Uster, betreffend Schreiben nach Gehör vs. Rechtschreibung, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 334/2018
Sitzung vom 16. Januar 2019
10. Anfrage (Schreiben nach Gehör vs. Rechtschreibung) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, hat am 5. November 2018 folgende An- frage eingereicht: Seitens Lehrbetrieben und Eltern wird vielfach beklagt, dass die jun- ge Generation nicht mehr richtig schreiben könne. Dies ist eine ernst- zunehmende Rückmeldung zuhanden der Volksschule. Letztlich hat dies unbestrittenermassen Auswirkungen auf den beruflichen Erfolg der Schul- abgängerinnen und Schulabgänger sowie die betroffenen Arbeitgeber. Was in dem Zusammenhang negativ ins Gewicht fällt, ist die auf dem Lehrplan 21 basierende Lerntechnik «Schreiben nach Gehör», bei der Schülerinnen und Schüler in den ersten Schuljahren so schreiben kön- nen, wie sie wollen, und von den Lehrerinnen und Lehrern nicht korri- giert werden. Anschliessend müssen sie die bereits eingeübten falschen Schreibweisen wieder loswerden und die korrekte Rechtschreibung er- lernen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat des Kantons Zürichs um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie schätzt der Regierungsrat die Auswirkungen der Lerntechnik «Schreiben nach Gehör» auf die Rechtschreibung der Schülerinnen und Schüler ein?
2. Erachtet der Regierungsrat diese Lerntechnik als sinnvoll? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Gemeinden praktizieren diese Lerntechnik bzw. wird die Lern- technik im Kanton Zürich flächendeckend geführt?
4. Welche Möglichkeiten haben die Schulen, sich dieser Lerntechnik zu entziehen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, diese Lerntechnik aus den Schulzimmern zu verbannen (so auch geplant vom Kanton Nidwalden)? Wenn nein, wieso nicht?
6. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die Rechtschrei- bung an den Schulen zu verbessern bzw. um sicherzustellen, dass Schul- abgängerinnen und Schulabgänger die Rechtschreibung wieder besser beherrschen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich weder im Lesen noch in der Rechtschreibung am Ende der 4. Klasse der Primarschule bedeut- same Unterschiede bzw. Rückstände im Können der Schülerinnen und Schüler feststellen lassen, die nach der Methode «Lesen durch Schrei- ben» unterrichtet worden sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Unterricht und die pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten der Lehr- personen ausschlaggebender sind für den Lernerfolg der Kinder als die angewendete Methode (vgl. Metastudie «Erstunterricht nach der Methode ‹Lesen durch Schreiben› und Ergebnisse schriftsprachlichen Lernens» von Reinold Funke [2014]). Zu Frage 2: Anders als andere Schriftsysteme baut die deutsche Rechtschreibung auf der Verschriftung von Lauten auf. Kinder müssen beim Erlernen der deutschen Rechtschreibung als Erstes verstehen, dass es einen Zusammen- hang zwischen gesprochenen Lauten und geschriebenen Buchstaben gibt. Das Schreiben nach gehörten Lauten ist ein Entwicklungsschritt im Er- werb dieser Kulturtechnik, den alle Kinder durchlaufen. Zu Frage 3: Im Kanton Zürich besteht in der 1. Klasse der Primarschule für Deutsch kein Lehrmittelobligatorium. Die Schulen und Lehrpersonen können unterschiedliche Erstleselehrmittel verwenden. Dabei müssen die Lehr- mittel, die im Unterricht eingesetzt werden, die durch den Bildungsrat festgelegten grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel erfüllen (BRB Nr. 35/2012). Daten zum Einsatz der verschiedenen Lehrmittel werden nicht erhoben. Zu Frage 4: Die Schulpflege regelt die Einheitlichkeit bei der Lehrmittelwahl. Dies bedeutet, dass sich mindestens alle Lehrpersonen einer Schulein- heit auf ein Lehrmittel einigen müssen. Es obliegt der Schulpflege, ob sie die einzelne Schule, mehrere Schulen oder gar alle Schulen eines Schul- kreises bzw. einer Gemeinde zu einer einheitlichen Lehrmittelwahl ver- pflichten will. Zu Frage 5: Aufgrund der vorliegenden Informationen besteht kein Anlass, eine einzelne Erstlesemethode zu verbieten. Der Zürcher Lehrplan 21 sowie die Lehrmittel zeigen auf, wie Rechtschreibregeln schrittweise einge-
führt und aufgebaut werden. Die Lehrpersonen sind dazu ausgebildet und fähig, den Kindern zum richtigen Zeitpunkt und abgestimmt auf ihre Lese- und Schreibfertigkeiten die korrekte Schreibweise von Wör- tern beizubringen. Zu Frage 6: Der Zürcher Lehrplan 21 gibt dem systematischen Kompetenzaufbau im Schreiben ein grosses Gewicht. Im 1. Zyklus (1./2. Klasse der Primar- schule) lernen Schülerinnen und Schüler Sprechlaute in lautgetreuer Schreibung festzuhalten. Bereits in diesem Zyklus lernen sie erste Recht- schreibregeln kennen. Ein Blick in die obligatorischen Lehrmittel «Sprach- fenster» (2./3. Klasse) und «Sprachland» (4./5. Klasse) verdeutlicht den Stellenwert der Rechtschreibung in der Primarschule. Das formale Über- arbeiten der geschriebenen Texte ist dabei ein zentraler Schritt, bei dem systematisch an der Rechtschreibung der verfassten Texte gearbeitet wird. Zudem kommen weiterhin gezielte Rechtschreibübungen zum Ein- satz. Es ist, unabhängig vom Erstleselehrmittel, ein wichtiges Ziel der Volksschule und der Lehrpersonen, dass die Schülerinnen und Schüler die deutsche Rechtschreibung erlernen und zunehmend beherrschen. Zudem bildet die Förderung der Schreibkompetenz in verschiedenen Pro- grammen oder Projekten einen Schwerpunkt (QUIMS, Projekt «ALLE»). Für zusätzliche Massnahmen besteht kein Anlass.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli