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Decisione

RRB Nr. 1000/2022

Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Abstimmungszeitung, Genehmigung

6 luglio 2022Tedesco2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Abstimmungszeitung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022

1000. Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 787/2022 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf Sonntag, 25. September 2022, angeordnet:

Erwägungen

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022; Gegenvorschlag zur «Kreislauf- Initiative») (ABl 2022-02-11)

2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» (ABl 2019-10-04) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat beschlossenen Be- leuchtenden Berichten (RRB Nrn. 839/2022 und 845/2022) die Abstim- mungszeitung zusammengestellt. Zur Vorlage 1 entfällt eine Minder- heitsmeinung des Kantonsrates, da der Beschluss vom Kantonsrat ohne Gegenstimmen gefasst worden ist. Zur Vorlage 2 wurde die von der Ge- schäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung des Kan- tonsrates und die Stellungnahme des Initiativkomitees hinzugefügt. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Ab- stimmungszeitung enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Abstimmungszeitung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli