RRB Nr. 1015/2016
GIS-ZH Strategie 2017-2020, Umsetzung, Genehmigung
26 ottobre 2016Tedesco6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2016
1015. GIS-ZH – Strategie 2017–2020 (Umsetzung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 1093/1992 wurde die Grundlage für das Geografische In- formationssystem der kantonalen Verwaltung (GIS-ZH) gelegt. Im GIS- ZH sind alle Direktionen, Ämter, Fachstellen sowie selbstständige und unselbstständige kantonale Anstalten, die mit raumbezogenen Daten ar- beiten, für den Bereich der Geoinformation zusammengeschlossen. Die Abteilung Geoinformation im Amt für Raumentwicklung ist das unter- stützende und ausführende Organ des GIS-ZH und übernimmt gemäss § 19 der Kantonalen Geoinformationsverordnung vom 27. Juni 2012 (KGeoIV; LS 704.11) unter anderem die Koordination. Sie stellt die GIS-Infrastruk- tur für das GIS-ZH bereit, wobei sie insbesondere für den GIS-Browser (maps.zh.ch) verantwortlich ist und damit über 120 thematische, auf Geo- daten beruhende Karten verfügbar macht. Nach § 20 Abs. 2 lit. b KGeoIV ist der GIS-Ausschuss zum Erlass einer Strategie im Bereich der Geoinformation zuständig. Der GIS-Ausschuss hat das Dokument «GIS-ZH – Strategie 2017–2020 und deren Umsetzung» (nachfolgend GIS-ZH Strategie) am 21. September 2016 verabschiedet. Diese Strategie ist dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen (vgl. § 20 Abs. 3 KGeoIV).
2. GIS-ZH – Strategie 2017–2020 und deren Umsetzung
2.1 Allgemeines Die GIS-ZH-Strategie wurde unter der Führung des Fachstellenleiters GIS-Koordination durch ein ämterübergreifendes Projektteam erarbei- tet und durch den GIS-Ausschuss verabschiedet. Im Projektteam waren das Amt für Raumentwicklung, das Amt für Landschaft und Natur, das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, das Tiefbauamt, die Kantons- polizei, das Statistische Amt und das Amt für Verkehr vertreten. Durch die breite Abstützung kann gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse der wichtigsten Partner abgedeckt sind. Die GIS-ZH-Strategie ist mit der Vision, dem Leitbild und mit den vier strategischen Stossrichtungen (Ziele und Massnahmen) auf die Di- rektionen, Ämter und Fachstellen ausgerichtet, die mit Geodaten in der kantonalen Verwaltung arbeiten und diese auch nutzen. Die Strategie ist ein wichtiges Arbeitspapier für den GIS-Ausschuss, den GIS-Arbeitsaus-
schuss, für die Abteilung Geoinformation und für alle Beteiligten des GIS-ZH. Damit wird die gemeinsame Ausrichtung und Zusammenarbeit des GIS-ZH mittel- und langfristig gestärkt.
2.2 Vision Die Vision für die langfristige Ausrichtung des GIS-ZH umfasst als An- gebot für Bevölkerung, Wirtschaft, Bildung, Forschung und Verwaltung folgende drei Kernsätze: – umfassende und flächendeckende Geodaten als zuverlässige Grund- lage für alle raumbezogenen Handlungen; – die freie Nutzung und Kombination der Geodaten im Rahmen von Open Government Data; – zukunftsfähige Lösungen für konkrete Nutzerbedürfnisse.
2.3 Leitbild Im Leitbild werden in der Form von Leitsätzen Werte abgebildet, die für den Betrieb des GIS-ZH von Bedeutung sind. Diese Werte sollen von allen Akteurinnen und Akteuren bei der Arbeit und Nutzung des GIS-ZH be- rücksichtigt werden. Die Leitsätze lauten wie folgt: – «Daten, Produkte, Services und Dienstleistungen erfüllen hohe Quali- tätsansprüche, sind innovativ und nachhaltig. – Durch eine aktive Zusammenarbeit werden Mehrwerte für alle Betei- ligten geschaffen. – Unsere Handlungen orientieren sich an den Bedürfnissen der direkt beteiligten und betroffenen Nutzer. – Die hohe Kompetenz und das zuverlässige Handeln aller Akteure bil- den die Grundlage für eine verlässliche Partnerschaft. – Mit einer offenen Kommunikation und nachvollziehbaren Entschei- dungen wird Transparenz geschaffen. – Wir arbeiten nach aktuellen Standards und orientieren uns am aktu- ellen Stand der Forschung und Entwicklung. – Wir arbeiten mit Bildungs- und Forschungsinstituten partnerschaftlich zusammen. – Wir leisten einen aktiven Beitrag zu E-Government.»
2.4 Umsetzung Insgesamt wurden 17 strategische Ziele erarbeitet und mit Massnahmen konkretisiert. Die Umsetzung der Ziele und Massnahmen sind in der GIS- ZH-Strategie unterschiedlichen Ämtern und Fachstellen zugewiesen. Die Ziele und Massnahmen werden nachfolgend kurz zusammengefasst. Datenmanagement Im GIS-ZH wurde bereits ein grosser Teil an Geodaten erfasst. Mit der Erarbeitung von konzeptionellen Datenmodellen sollen die Daten noch besser strukturiert, die Grundlage für eine modellbasierte Datenhaltung
und -nutzung geschaffen und ein Beitrag an die Harmonisierung der Da- ten geleistet werden. An der zentralen Datenverwaltung und der zentra- len Beschaffung von externen Grundlagedaten wird festgehalten. Auf der Grundlage von verschiedenen Studien wird für die Geodaten ein Histo- risierungs- und Archivierungskonzept erstellt. Datennutzung Die Geodaten des GIS-ZH stehen zur Nutzung bereit und sollen grund- sätzlich ohne Einschränkungen und Gebühren als Open Government Data (OGD) allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht der strategischen Stossrichtung des Regierungsrates, der die OGD-Strategie mit den Beschlüssen Nrn. 333/2013 und 1252/2014 so- wie im Regierungsratsziel 10.2e der Legislaturperiode 2015–2019 fest- geschrieben hat. Mit einer effizienten Bereitstellung sollen breite An- wenderkreise zur kreativen Nutzung von Geodaten befähigt werden. Der GIS-Browser wird weiterentwickelt. Infolge der stetig steigenden Anfor- derungen an externe und mobile Nutzungen müssen deshalb zukunfts- fähige Konzepte erarbeitet werden. Koordination und Organisation Die Abteilung Geoinformation bildet als Kompetenzzentrum die Dreh- scheibe für die Zusammenarbeit, Beratung und Koordination im GIS-ZH. Die Fachämter sollen ihre Aufgaben in der fachspezifischen Anwendung verantwortungsvoll wahrnehmen, wobei Entwicklungen gemeinsam und koordiniert erfolgen sollen. Die Abteilung Geoinformation und die Fach- ämter fördern und unterstützen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Gemeinden sowie Bildungs- und Forschungsinstituten. Angestrebt wird, dass die Kommunikation im Rahmen des GIS-ZH transparent, zeit- nah und aktuell erfolgt. Die GIS-ZH-Gremien wie der GIS-Ausschuss, der GIS-Arbeitsausschuss und GIS-Info sollen sich weiter stärken und etab- lieren. Die koordinierte Aus- und Weiterbildung für die GIS-Nutzerinnen und -Nutzer innerhalb des GIS-ZH wird weiterhin angeboten und wo nötig ausgebaut. Infrastruktur Die gegenwärtigen technischen Infrastrukturen im GIS-ZH 1 sind gut etabliert und weitgehend umgesetzt. Der raschen technischen Entwick- lung in der Geoinformation muss laufend Rechnung getragen werden. Alle Entwicklungen beruhen auf gemeinsam erarbeiteten und gut abge- stützten Konzepten. Durch den Einsatz neuer Technologien und Metho- den wird in einzelnen Bereichen eine Themenführerschaft angestrebt.
1 ROFA, ArcGIS, GIS-Browser, GEOLion, FME usw.
3. Finanzierung Die Kosten, die aufgrund der Rechtsnormen von Bund und Kanton im Bereich der Geoinformation zulasten des Kantons und der Gemeinden entstehen, sind in der Vorlage 4703 ausführlich dargestellt und begründet. Die Überprüfung der Kosten hat ergeben, dass die aufgeführten Beträge nach wie vor den zu erwartenden Aufwendungen entsprechen. Die Mittel für den Vollzug der Geoinformationsgesetzgebung und für das Finanzierungskonzept GIS-ZH sind im Budget 2017 und im KEF 2017– 2020 eingestellt.
4. Interne Vernehmlassungsverfahren Zur internen Vernehmlassung wurden alle Direktionen des Regierungs- rates, die Staatskanzlei, das Obergericht, das Notariatsinspektorat und die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich eingeladen. Sechs Organisa- tionen haben keine Bemerkung zur «GIS-ZH – Strategie 2017–2020 und deren Umsetzung» und sind mit dem Vorschlag einverstanden. Vier Orga- nisationen haben auf eine Stellungnahme verzichtet und eine hat keine Rückmeldung gegeben. Vier Organisationen haben einzelne Punkte auf- gegriffen und Änderungen gewünscht. Die Änderungen und Präzisierun- gen wurden im Projektteam diskutiert und grösstenteils übernommen. Der GIS-Ausschuss wurde über die einzelnen Änderungen am 21. Sep- tember 2016 informiert und war mit den Vorschlägen des Projektteams einverstanden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Dokument «GIS-ZH – Strategie 2017–2020 und deren Umset- zung» wird genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanz- lei, das Obergericht, das Notariatsinspektorat und die Gebäudeversiche- rung des Kantons Zürich, je unter Beilage der «GIS-ZH – Strategie 2017– 2020 und deren Umsetzung».
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi