RRB Nr. 1015/2018
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme
31 ottobre 2018Tedesco15 min
Source zh.ch
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Oktober 2018
1015. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie
A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance, die der Regierungsrat am 29. Januar 2014 verabschiedet hat (PCG-Richtli- nien), erstellt die zuständige Fachdirektion jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG- Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fachdirektion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungs- rat gestützt darauf die notwendigen strategischen Festlegungen oder Kor- rekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümer- strategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festge- legt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwartungen an die EKZ. Vorliegend wird erstmals Bericht erstattet über die Umsetzung der Eigentümerstrategie. Der Verwaltungsrat der EKZ besteht aus 15 Mitgliedern (§ 10 Abs. 2 EKZ-Gesetz vom 19. Juni 1983, LS 732.1). Zwei werden vom Regierungs- rat aus seiner Mitte und 13 vom Kantonsrat gewählt. Zur Eigentümer- strategie des Regierungsrates äusserte sich der Verwaltungsrat der EKZ dahingehend, dass die EKZ bei der Ausarbeitung der Eigentümerstrate- gie des Regierungsrates nicht beigezogen worden seien. Ausdrücklich nicht einverstanden war der Verwaltungsrat mit dem strategischen Ziel, keine weiteren Auslandinvestitionen mehr zu tätigen. Die EKZ seien an Windparks in Deutschland, Frankreich und Portugal beteiligt. Damit würden die EKZ nicht nur einen Beitrag an die Energiewende leisten, im Geschäftsjahr 2015/2016 sei auch eine Rendite von über 7% erzielt worden.
B. Berichterstattung
1. Umfeld Derzeit sind die Strompreise im geöffneten europäischen Markt auf- grund mehrerer Faktoren (z. B. nicht wirksamer Markt für CO2-Emis- sionszertifikate in der EU, staatliche Unterstützung für den Zubau er- neuerbarer Energien, aber auch für den Betrieb von Kohlekraftwerken) stark verzerrt. Die nicht subventionierte Erzeugung (vor allem Gross-
wasserkraft und Kernkraftwerke) in der Schweiz ist stark unter Druck. Die Preise auf dem Strommarkt haben sich seit dem Tiefpunkt von 2016 deutlich erholt. Die mittelfristige Preisentwicklung ist jedoch ungewiss. Bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wird nicht in neue, nicht subventionierte Kraftwerke investiert und auch bei bestehenden Kraft- werken werden die Instandhaltungs- und Erneuerungsmassnahmen auf das Notwendigste beschränkt. Inwieweit und mit welchen Massnahmen in diesen nicht funktionierenden Markt eingegriffen werden soll, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Mit der Energiestrategie 2050 wurde der Bundesrat beauftragt, bis 2019 der Bundesversammlung einen Er- lassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells für die Strom- versorgung zu unterbreiten. Die Vernehmlassung zu diesem Entwurf ist noch 2018 vorgesehen.
2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnetze und die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden im Versorgungs- gebiet. An den gesamten Betriebsertrag (Gesamtleistung) von 740,7 Mio. Franken (Vorjahr: 771,1 Mio. Franken) steuerten die Erlöse aus Strom- lieferung und Netznutzung 75% (Vorjahr: 77%), die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 4% (4%), das Energiecontracting 5% (4%), EKZ Eltop 7% (6%) und übrige Erträge 9% (9%) bei. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäfts- jahr 2016/2017 im Durchschnitt nur 14 Min. pro Jahr auf die Stromliefe- rung verzichten (Schweizer Durchschnitt: 19 Min. pro Jahr). Die EKZ ver- fügen nur über sehr geringe Erzeugungskapazitäten. Sie können den Strom für ihre Kundinnen und Kunden deshalb zu den derzeit tiefen Preisen am Markt einkaufen. Diese vorteilhafte Beschaffung trägt wesentlich dazu bei, dass die Stromtarife der EKZ zu den tiefsten in der Schweiz gehören. Die EKZ nutzen neue technische Möglichkeiten (z. B. die Steigerung der Effizienz von Prozessen mittels Digitalisierung oder die intelligente Steuerung von Energiespeicherung und -verbrauch) und gehen die neuen Herausforderungen im Strombereich vorausschauend an (z. B. mit Pro- dukten und Dienstleistungen im Bereich des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Strom oder im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektro- fahrzeuge). Im November 2016 hat der Regierungsrat die Konzession zum Betrieb des Limmatkraftwerks in Dietikon während weiterer 60 Jahre erteilt. Die verlängerte Konzession ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die erforderlichen, umfangreichen Erneuerungsarbeiten wurden im März 2018 gestartet. Es wird mit einer Realisierungsdauer von zwei Jahren ge- rechnet.
Die EKZ haben im Oktober 2017 weitere 1,5% der Anteile an der Re- power AG erworben und sind mit nun 29,8% weiterhin grösster Aktionär. Zudem haben sich die EKZ 2016/2017 mit 6% an der Repartner Produk- tions AG beteiligt und sich damit langfristige Bezugsrechte an deren Stromerzeugung, grösstenteils aus Schweizer Wasserkraft, gesichert. Wei- ter haben die EKZ 2016/2017 drei neue Windparks, zwei in Portugal und einen in Deutschland, erworben. Damit halten die EKZ nun Mehrheits- beteiligungen an 15 Windparks (7 in Deutschland, 5 in Frankreich und 3 in Portugal).
3. Jahresabschluss 2016/2017 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2016/2017 mit einem Unter- nehmensergebnis von 58,6 Mio. Franken (Vorjahr: 38,5 Mio. Franken) abgeschlossen. Während im Vorjahr ausserplanmässige Abschreibungen von 10,7 Mio. Franken bei Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen (aufgrund der tiefen Strommarktpreise) sowie von 6,0 Mio. Franken bei Energiecontractinganlagen (aufgrund von ausbleibenden Anschlüssen von Kundinnen und Kunden sowie eines drohenden Konkurses) vorgenom- men werden mussten, waren 2016/2017 keine substanziellen Wertberich- tigungen erforderlich. Das bereits im Vorjahr erfreuliche Finanzergeb- nis wurde 2016/2017 mit 14,1 Mio. Franken um 3,3 Mio. Franken übertrof- fen. Einen massgeblichen Beitrag steuerte dabei die Beteiligung an der Repower AG bei, bei der Rückstellungen für drohende Verluste aufge- löst werden konnten. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe war im Geschäftsjahr 2016/2017 mit 740,7 Mio. Franken um rund 30 Mio. Franken tiefer als im Vorjahr. Den Ausschlag dafür gaben tiefere Einnahmen aus dem Stromverkauf (tie- fere Tarife und Rückgang des Stromverbrauchs im Versorgungsgebiet). Die Bilanzsumme belief sich per 30. September 2017 auf 2,353 Mrd. Fran- ken (Vorjahr: 2,245 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minderheitsanteile betrug 75,7% (Vorjahr: 76,5%). Nach Beurteilung der Revisionstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Kon- zernrechnung) für das Geschäftsjahr 2016/2017 ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und die Jahresrech- nung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung (LS 732.11). Der Kantonsrat genehmigte mit Beschluss vom 14. Mai 2018 den Ge- schäftsbericht 2016/2017 und die darin enthaltene konsolidierte Jahres- rechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017.
4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.
4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Die EKZ haben ihre Stromnetze und ihre Kraftwerke sicher und zuverlässig betrieben. Die Stromverfügbarkeit im Netzgebiet der EKZ ist gut: Im Durchschnitt muss eine Kundin oder ein Kunde im Netzgebiet der EKZ 14 Min. pro Jahr auf die Stromlieferung verzichten. Das ist deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 19 Min. pro Jahr. Mit dem Kauf des Elektrizitätswerks der Gemeinde Rickenbach ZH konnte das Versorgungsgebiet sinnvoll erweitert werden. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsaktivi- täten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Mit dem strategischen Ziel, keinen weiteren Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsaktivitäten, insbesondere im Aus- land, anzustreben, ist der mehrheitlich vom Kantonsrat gewählte Verwal- tungsrat nicht einverstanden. Im Geschäftsjahr 2016/2017 haben die EKZ entsprechend weiter in die erneuerbare Stromerzeugung im Inland (Kauf von 6% der Anteile der im Bereich Wasserkraft tätigen Repartner Pro- duktions AG) und im Ausland (Erwerb von zwei Windparks in Portugal und einem in Deutschland) investiert. Die EKZ beteiligen sich gemäss eigenen Angaben nur an ökonomisch überzeugenden Anlagen, nach um- fassender Prüfung aller Risiken. Aus Sicht des Regierungsrates liegt der Fokus auf der sicheren und günstigen Stromversorgung des Kantons, zu der die Investitionen im Ausland nicht direkt beitragen. Diese Finanzin-
vestitionen dürfen deshalb nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismäs- sigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für erforder- liche strategische Investitionen benötigtes Kapital binden. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- lichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ entscheiden konsequent nach marktwirtschaft- lichen Grundsätzen. Sie erzielten eine Unternehmensergebnis von 59 Mio. Franken (Vorjahr: 39 Mio. Franken). Dies entspricht bei einem Eigenka- pital von 1780 Mio. Franken einer Eigenkapitalrendite von 3,3%. Werden die von den EKZ gewährten Kundenboni und die freiwilligen Ausgleichs- vergütungen an die Gemeinden (zusammen 41 Mio. Franken) zum Unter- nehmensergebnis dazugerechnet, beträgt die Eigenkapitalrendite 5,6%. Die für eine Gewinnausschüttung an den Kanton erforderliche Rechts- grundlage soll mit Vorlage 5430 geschaffen werden. Die Vorlage wird der- zeit im Kantonsrat behandelt. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppelspu- rigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombran- che. Mit den anderen Kantonswerken im Axpo-Verbund findet ein regel- mässiger Austausch statt. Weitergehende Kooperationsmöglichkeiten, ins- besondere im Axpo-Verbund, sollen in den nächsten Jahren regelmässig geprüft werden. – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehören zu den günstigs- ten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Alle anderen Kantonswerke und alle anderen grösseren Elektrizitätsver- sorgungsunternehmen verrechnen in nahezu allen Verbrauchskategorien höhere Tarife als die EKZ.
4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigen- tümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegen- über Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2016/2017 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 59 Mio. Franken abgeschlossen werden. Die Elek- trizitätstarife der EKZ gehören zu den günstigsten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 130 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins An- lagevermögen von 129 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von 1 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von hohen 76% und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Überein- stimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rech- nungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem.
Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominderung ergriffen. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden auch als Information bei der Erstellung des strategischen Prüfplans der inter- nen Revision beigezogen. Die Vorgabe ist erfüllt. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Strom- vertrieb tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke, – bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbe- sondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: Siehe Abschnitt 4.1. Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Die EKZ unterstützen in verschiedenen Projekten tech- nologische Entwicklungen im Verteilnetz. Beispielsweise wurde im Som- mer 2017 auf dem Gelände des Unterwerks Volketswil mit dem Bau des grössten Batteriespeichersystems der Schweiz begonnen. Die im Mai 2018 in Betrieb genommene Batterie stellt Regelenergie zur Verfügung und trägt zur Stabilisierung des schweizerischen Stromnetzes bei. Weitere Projekte befassten sich mit der intelligenten Steuerung der Erzeugung, der Spei- cherung und des Verbrauchs von Strom bzw. mit der Aufrüstung von Stras- senlampen zu Tankstellen für Elektrofahrzeuge und für weitere Anwen- dungen. Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und spar- samen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden umfas- sende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energieeffizienz an. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Ener- giecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elektroinstal- lationen). Beurteilung: Die EKZ erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Elektroinstallationen (Sparte EKZ Eltop), Energiecontracting, Energie- messung und -abrechnung (über die Tochtergesellschaft Enpuls AG) sowie Elektrokontrolle (Beteiligung von 70% an der Certum Sicherheit AG).
EKZ Eltop ist neben dem klassischen Installationsgeschäft auf Telekom- munikation, IT sowie Gebäudeautomation spezialisiert. Der Beitrag von EKZ Eltop ans Unternehmensergebnis belief sich auf 2,0 Mio. Franken (Vorjahr: 0,9 Mio. Franken), bei einem Spartenumsatz von 53 Mio. Fran- ken (Vorjahr: 49 Mio. Franken). Im Bereich Energiecontracting unter- halten die EKZ 926 Contractinganlagen. Im Berichtsjahr konnten zwölf neue Anlagen in Betrieb genommen und weitere 37 Projekte akquiriert werden. Der Umsatz belief sich auf 34 Mio. Franken (Vorjahr: 32 Mio. Fran- ken). Zum Spartenergebnis beim Energiecontracting sowie zur Enpuls AG und zur Certum Sicherheit AG werden im Geschäftsbericht keine Angaben gemacht. Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlich- keit dieser von den EKZ erbrachten Dienstleistungen sollen dem Regie- rungsrat zukünftig die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Be- reiche in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2016/ 2017 keine Abweichungen festgestellt.
4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt: Das EKZ-Gesetz soll in zwei Schritten angepasst werden. Mit der am 17. Januar 2018 vom Regie- rungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Vorlage 5430 sollen in einem ersten Schritt die aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen erforderlichen Anpassungen des EKZ-Gesetzes vorgenommen werden. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen zudem die durch den Kantons- rat bereits auf Verordnungsstufe genehmigte Gewinnausschüttung an den Kanton und der Grundsatz der – von den EKZ seit Jahren gelebten – Gewinnerzielung im Gesetz verankert werden. In einem zweiten Schritt sollen bis Ende 2018 unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Bun- desebene weitere Anpassungen des EKZ-Gesetzes geprüft werden, da- runter auch zur Grösse und zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates der EKZ. Der Verwaltungsrat der EKZ unterstützt das gewählte zwei- stufige Vorgehen und die im ersten Schritt vorgeschlagenen Gesetzes- änderungen.
4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling (vgl. Ziff. 4 der Eigentümer- strategie) bilden der jährliche Geschäftsbericht mit Jahresrechnung der EKZ sowie zusätzliche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finan- ziellen Zielen, zum Risikomanagement und zu den strategischen und
finanziellen Risiken. Zudem sitzen zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ ein (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ ge- währleistet.
5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt heute mehrheitlich im Monopol- bereich (Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberechtigten Kundschaft). In diesem Bereich können die Kosten den Kundinnen und Kunden über die Stromtarife weiterverrechnet werden. Weiterhin unsicher ist die Entwicklung der regulatorischen Rahmen- bedingungen (Revision Stromversorgungsgesetz [StromVG; SR 734.7] u. a. betreffend das zukünftige Marktdesign und die vollständige Markt- öffnung, Stromabkommen mit der EU, Wasserzins). Mit dem zweiten Schritt der Strommarktöffnung in der Schweiz (frühestens in einigen Jah- ren) könnten alle Kundinnen und Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Der zunehmende Wettbewerb im Stromvertrieb würde neue Marktchancen und -risiken für die EKZ mit sich bringen.
6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen vonseiten des Kantons sind keine angezeigt. Der Ausbau des Erzeugungsportfolios der EKZ im In- und Ausland stellt eine Differenz zu den strategischen Zielsetzungen in der Eigentü- merstrategie dar. Diese Investitionen dürfen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann, keine un- verhältnismässigen Risiken eingegangen werden und kein für erforder- liche strategische Investitionen benötigtes Kapital gebunden wird. Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der von den EKZ erbrachten weiteren Dienstleistungen (Elektroinstallationen, Energiecontracting, Energiemessung und -abrechnung sowie Elektrokontrolle) sollen dem Regierungsrat künftig die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche in geeigneter Weise bekannt gemacht werden.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümer- strategie für die EKZ wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der EKZ sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli