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Decisione

RRB Nr. 1016/2024

Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2023-2027, Wahl S.S.

2 ottobre 2024Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1016. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2023–2027, Wahl)

Erwägungen

Gemäss § 4 Abs. 2 der Kulturförderungsverordnung (KFV, LS 440.11) besteht die Kulturförderungskommission aus höchstens 20 Mitgliedern. Seit über zehn Jahren besteht die Kulturförderungskommission aus 15 Mitgliedern. Um der Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft und des Kulturlebens künftig noch besser gerecht zu werden, soll die Kultur- förderungskommission mittelfristig ausgebaut werden. In diesem Jahr ist die Erweiterung der Fachgruppe Musik um eine Person vorgesehen. Als Mitglied der Fachgruppe Musik ist Sara Salvi, geboren 1993, zu wählen. Sara Salvi studiert Musikpädagogik an der Zürcher Hochschule der Künste. Sie ist als Jazz- und Soul-Sängerin, als Pianistin sowie als DJ tätig. Beim Festival Jazz Sil Plaz ist sie als Kuratorin engagiert. Zusätz- lich arbeitet Sara Salvi als Klavierlehrerin und Vocal Coach für Kinder und Erwachsene. Mit ihrer angesichts ihres Alters eindrücklichen Erfahrung in den unter- schiedlichsten Musikgenres und in der Musikvermittlung, ihrem Fach- wissen als Kuratorin und ihrem breiten Kulturinteresse ergänzt Sara Salvi sowohl die Fachgruppe Musik als auch die Kulturförderungskom- mission in idealer Weise.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Kulturförderungskommission ab 1. Oktober 2024 wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt: Sara Salvi, geboren 1993, Zürich.

II. Mitteilung an Sara Salvi (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli