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Decisione

RRB Nr. 102/2023

Tiefbauamt, Behebung der Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur, Stellenplan

25 gennaio 2023Tedesco5 min

Source zh.ch

Tiefbauamt, Behebung der Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023

102. Tiefbauamt, Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage Am 28. März 2022 überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat die Motion KR-Nr. 364/2020 betreffend Sicheres und effizientes Velofahren dank Behebung der 1200 Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur. Der Regierungsrat soll gesetzliche Anpassungen vorlegen, damit jährlich rund 30 Mio. Franken zur Verfügung stehen, um die rund 1200 Schwach- stellen im Velowegnetz bis 2050 auszumerzen. Ziel soll sein, dass mindes- tens ein Drittel der Schwachstellen bis 2030, mindestens deren zwei Drittel bis 2040 behoben werden, sodass der Velonetzplan bis 2050 durch- gängig verwirklicht ist. Dafür soll der Regierungsrat ein zusätzliches Bauprogramm erstellen. Allein mit dem Bereitstellen von zusätzlichen Mitteln können die rund 1200 Schwachstellen im Velowegnetz nicht behoben werden. Mit den be- stehenden Mitarbeitenden sind die zusätzlichen Projekte nicht zu bewäl- tigen. Es braucht sowohl in der Phase der Vorstudie als auch in den Pha- sen Projektierung und Bau zusätzliche Mitarbeitende, die diese Projekte vorantreiben und umsetzen können. Die Baudirektion geht davon aus, dass für die Phase Vorstudie zwei zusätzliche Mitarbeitende im Tiefbau- amt (TBA) notwendig sind. Für die Phasen Projektierung und Bau wird mit drei zusätzlichen Mitarbeitenden gerechnet. Nach der Realisierung der Projekte ist auch für Unterhalt und Bewirtschaftung der zusätzlichen, neuen Infrastruktur mit zusätzlichen Mitteln zu rechnen. Diese betreffen einerseits Mitarbeitende, aber auch Geräte und Maschinen. Der dafür notwendige Aufwand kann noch nicht abgeschätzt werden, weshalb da- rüber zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein wird. Der Kantonsrat hat mit der Festlegung des Budgets 2023 die finan- ziellen Mittel für fünf zusätzliche Stellen für diese Arbeiten in der Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

B. Stellenplan Insgesamt sind im TBA folgende 5,0 Stellen erforderlich: – 2,0 Stellen Projektentwickler/in (Ingenieur/in): Projektentwicklerinnen und -entwickler nehmen die Aufgaben der SIA-Phase 2 Vorstudie wahr. Hauptaufgabe ist die Durchführung von Vorstudien in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Fachstellen und den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden. Zur Umsetzung des Velonetzplans werden sie neben den Veloschnell- routen mit der Durchführung von Korridorstudien und den anschlies- senden Vorstudien betraut. Zudem leiten sie bedeutende Betriebs- und Gestaltungskonzepte und eine Vielzahl anderweitiger Vorstudien. In der Vorbereitung und Durchführung der Vorstudien sind die Pro- jektentwicklerinnen und -entwickler für die umfassende Bedürfnisermitt- lung von Gemeinden, Verwaltungsstellen, Betreibern des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Dritten verantwortlich, und sie sorgen für die Berücksichtigung übergeordneter Vorgaben, insbesondere auch die sys- tematischen Überprüfung und den Abgleich mit dem kantonalen Velo- netzplan. In diesem Spannungsfeld vielfältiger, auch divergierender An- sprüche erarbeiten die Projektentwicklerinnen und -entwickler konsens- fähige und nachhaltige Verkehrslösungen und vertreten diese gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. In den nachfolgenden SIA-Phasen unterstützen sie die projektieren- den Stellen des TBA und stellen das Bestellercontrolling sicher. Weitere Aufgaben liegen in der Erarbeitung von Massnahmen für neue Agglome- rationsprogramme, in der Behandlung von Anfragen zu verkehrs- und raumplanerischen Anliegen verschiedenster Stakeholder (Politik, Gemein- den, Einzelpersonen usw.) und in der Beratung zu diesen Themenberei- chen. – 3,0 Stellen Projektleiter/in (Ingenieur/in): Projektleiterinnen und Projektleiter sind zuständig für die Planung und Leitung aller nötigen Projektierungs- und Verfahrensschritte zur Reali- sierung der Bauvorhaben. Sie entwickeln die vorgängig erstellten Vorstu- dien weiter zu Vorprojekten und klären im Rahmen der Ämtervernehm- lassung und Mitwirkung gemäss §§ 12 f. des Strassengesetzes (LS 722.1) die Bewilligungsfähigkeit und Machbarkeit der geplanten Bauvorhaben. Anschliessend erfolgen die Vertiefung und Erarbeitung der Bauprojekte, die Planauf‌lage mit Festsetzung sowie die Realisierung und Übergabe an die Betreiberorganisation. Die Projektleiterinnen und Projektleiter führen Planer- und Unter- nehmersubmissionen durch, erarbeiten Verträge und sind für das ge- samte Projektcontrolling, die Durchsetzung und Einhaltung der entspre- chenden Gesetze, Vorschriften, Weisungen, Normen, Richtlinien, Weg-

leitungen, Grundlagen und Standards verantwortlich. Des Weiteren beschaffen und koordinieren sie externe Planerinnen und Planer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, leiten die Landerwerbsgeschäfte und Rechtsverfahren aus bautechnischer Sicht und koordinieren die Ansprüche von Drittbeteiligten wie Gemeinden, Anstösserinnen und An- stössern sowie Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und lösen anspruchsvolle Einzelprobleme. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Durchführung von Interessenabwägungen, die kostenoptimierte, tech- nisch einwandfreie und termingerechte Umsetzung, die Prüfung und Be- gleitung von Projekten Dritter sowie die Koordination mit anderen staat- lichen, bundesamtlichen und kommunalen Amtsstellen. Alle Vorgaben sind nach neuesten Erkenntnissen der Bau- und Verkehrstechnik und unter Berücksichtigung des Umweltschutzes sowie der Verkehrssicherheit auszuführen. Projektleitende arbeiten in internen Arbeitsgruppen und sind für sämtliche im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Neubau- ten erforderlichen, administrativen Arbeiten verantwortlich.

C. Anpassung des Stellenplans Die nachfolgend aufgeführten neuen Stellen decken den gegenwärtig bekannten Bedarf ab. Der Stellenplan des TBA ist mit Wirkung ab 1. März 2023 um folgende unbefristete Stellen zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO Im Stellenplan des TBA bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um eine ordentliche Stellenaufstockung; eine Überprüfung der Einreihung der neuen Stellen erübrigt sich. Für die 5,0 Stellen ist mit jährlichen Kosten für Personalaufwand und Infrastruktur von rund Fr. 800 000 zu rechnen. Die Mittel für diese Stellen sind im Budget 2023 enthalten. Im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 sind diese Stellen jedoch noch nicht enthalten. Sie werden im KEF 2024–2027 ein- zustellen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Tiefbauamtes, Leistungsgruppe Nr. 8400, werden mit Wirkung ab 1. März 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli