RRB Nr. 1026/2009
Agglomeration Obersee, Verein Agglo Obersee, Beitritt, Vertretung
24 giugno 2009Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2009
1026. Agglomeration Obersee, Verein Agglo Obersee
Erwägungen
(Beitritt des Kantons Zürich) Der Bund leistet auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 6. Okto- ber 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Rand- regionen (Infrastrukturfondsgesetz [IFG, SR 725.13]) Beiträge an Inves- titionen im Agglomerationsverkehr. Die Vorlage des Bundesbeschlus- ses über die Finanzierungsetappe 2011–2014 an die eidgenössischen Räte ist noch in diesem Jahr vorgesehen. In seiner Vernehmlassungsvor- lage stellte der Bund in Aussicht, die Beiträge für die Finanzierungs- etappe 2011 bis 2014 frühestens ab 2015 leisten zu können. Der Regie- rungsrat hat mit Beschluss Nr. 548/2009 dazu Stellung genommen. Aufgrund der Vernehmlassungsvorlage kann davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat für die Agglomeration Obersee für die erste Finanzierungsetappe Beiträge von rund 11 Mio. Franken beantragen wird. Davon entfallen auf das Gebiet des Kantons Zürich 1,6 Mio. Fran- ken für den Umsteigeknoten und die Busbevorzugung in Rüti. Für die zweite Finanzierungsetappe wurde ein wesentlicher Beitrag an die Zen- trumsentlastung von Rapperswil in Aussicht gestellt. In der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglome- rationsprogramme des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 12. Dezember 2007 wird die Untersuchung und Festlegung der Trägerschaft des Agglome- rationsprogramms als Grundanforderung für die Mitfinanzierung des Bundes der darin enthaltenen Massnahmen bezeichnet. Nach eingehender Evaluation möglicher Organisationsformen für die Trägerschaft der Agglomeration Obersee wurde von Vertretungen der beteiligten Gemeinden sowie der drei beteiligten Kantone St. Gallen, Schwyz und Zürich am 13. September 2007 die Bildung eines privat- rechtlichen Vereins ins Auge gefasst. Mit Beschluss Nr. 1910/2007 hat der Regierungsrat das Agglomerationsprogramm Obersee genehmigt. In der Folge erarbeitete eine Arbeitsgruppe die Statuten, die am 8. Juli 2008 den beteiligten Kantonen und Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet wurden. Der Regierungsrat des für das Agglomerations- programm Obersee federführenden Kantons St. Gallen hat den Statu- ten mit Beschluss vom 31. März 2009 zugestimmt, der Regierungsrat des Kantons Schwyz mit Beschluss vom 9. Juni 2009. Die Gemeinderäte der
beteiligten Zürcher Gemeinden Dürnten, Rüti und Bubikon haben den Statuten ebenfalls bereits zugestimmt, wie auch die meisten der übrigen beteiligten Gemeinden. Eine vergleichbare Fragestellung bestand in Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm Schaffhausen. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Schaffhausen hat der Kanton Zürich dabei die Bildung eines Trägerschaftsvereins befürwortet und den Betritt beschlossen (RRB Nr. 1426/2006). Die Vereinsstatuten Agglomeration Schaffhau- sen dienten als Vorbild für die Statuten des Vereins Agglo Obersee. Ab- weichend zu den Vereinsstatuten Schaffhausen wurde für die Agglome- ration Obersee in Art. 8 Abs. 3 der Statuten ein fakultatives Zweikammer- system Kantone / Gemeinden vorgesehen. Dieses Zweikammerverfah- ren wird auf Verlangen der Hälfte der beteiligten Kantone oder der Hälfte der beteiligten Gemeinden für einzelne Geschäfte durchgeführt. Diesfalls ist sowohl die Zustimmung der Kantone als auch diejenige der Gemeinden erforderlich. Mit diesem faktischen Vetorecht können die Kantone die Wahrung ihrer Interessen sicherstellen. Die Statuten sowie der Vereinsbeitritt erfordern keine Anpassung von kantonalem oder kommunalem Recht. Somit steht dem Beitritt des Kantons Zürich zum Verein Agglo Obersee nichts im Wege. Mit der Vertretung der Interessen des Kantons ist die Volkswirtschaftsdirektion zu betrauen. Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Vertretung in Ab- sprache mit den in der Sache zuständigen Direktionen wahrnehmen. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Rapperswil-Jona an- gegliedert. Der Beitrag an die administrativen Kosten wird zu 60% durch die Gemeinden und zu 40% durch die Kantone getragen. Der Anteil des Kantons Zürich beträgt jährlich rund Fr. 20 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kanton Zürich tritt dem Verein Agglo Obersee bei.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit der Vertretung des Kan- tons im Verein Agglo Obersee beauftragt.
III. Mitteilung an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen, Regie- rungsgebäude, 9000 St. Gallen, den Regierungsrat des Kantons Schwyz, Regierungsgebäude, Postfach 1260, 6461 Schwyz, den Gemeinderat Bubikon, Gemeindehaus, Postfach, 8608 Bubikon, den Gemeinderat Dürnten, Gemeindehaus, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, und den Gemein- derat Rüti, Gemeindehaus, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, die Ge-
schäftsstelle Agglo Obersee, Stadthaus Rapperswil-Jona, Postfach 2160, 8645 Jona, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi