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Decisione

RRB Nr. 1027/2010

Anfrage Peter Anderegg, Dübendorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend Intelligente Stromnetze im Kanton Zürich (smart grid, smart meter), Beantwortung

7 luglio 2010Tedesco7 min

Source zh.ch

Anfrage Peter Anderegg, Dübendorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend Intelligente Stromnetze im Kanton Zürich (smart grid, smart meter), Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 106/2010

Sitzung vom 7. Juli 2010

1027. Anfrage (Intelligente Stromnetze im Kanton Zürich [smart grid, smart meter]) Die Kantonsräte Peter Anderegg, Dübendorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, haben am 19. April 2010 folgende Anfrage eingereicht: Die zunehmende dezentrale Stromproduktion mit teils unregelmäs- sig anfallender Stromlieferung aus erneuerbaren Energien wie Photo- voltaik und Windkraft bedingt moderne, intelligente Stromnetze – so- genannte smart grids. Minimale Bedingung auf der Ebene des Nieder- spannungsnetzes sind elektronische Strommess- und Steuergeräte bei den Hausinstallationen – sogenannte smart meter. Diese helfen zudem mit, die Stromeffizienz bzw. Verbrauchsreduktion in Haushalten zu erhöhen. Dazu wurde am 19. Juni 2009 die Motion KR-Nr. 184/2009 «Intelligente Stromzähler» eingereicht. Und die EKZ starten im Mai 2010 ein Pilotprojekt in Dietikon bei rund 1000 Kundinnen und Kunden und ersetzen die alten Stromzähler durch smart meter. Sinnvoll angewendete Elektromobilität ist ebenso auf ein smart grid angewiesen wie moderne Haushalte. So werden künftige Elektromobi- le nicht nur Strom von der Steckdose beziehen um ihre Batterien zu laden, sondern während der meist langen Standzeit je nach Strombedarf als Stromlieferant oder Stromspeicher dienen. Ebenso können Haus- haltgeräte, die nicht permanent Strom beziehen müssen, zur Stabilisie- rung des Stromverbrauchs beitragen. Am 17. November 2009 präsentierte das Bundesamt für Energie den Schlussbericht «Smart Metering für die Schweiz – Potenziale, Erfolgs- faktoren und Massnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz». Dieser Bericht stellt fest, dass viele Energieversorgungsunternehmen (EVU) aus Gründen der Kostensenkung im Mess- und Abrechnungs- wesen bei ihren Kunden smart meter installieren wollen, jedoch nicht, um mit Hilfe der smart meter die Energieeffizienz bei ihren Kunden zu steigern, da dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden wäre. Dazu kommt, dass die EVU meist kein Interesse an Verbrauchsenkungen bei ihren Kunden haben, da dies den Ertrag reduziert. Hier besteht also Handlungsbedarf sowohl auf Bundes- wie Kantonsebene.

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Überlegungen hat der Regierungsrat bereits angestellt zu intelligenten Stromsteuergeräten (smart meter) und intelligenten Stromnetzen (smart grids) im gesamten Stromnetz von der Höchst- bis zur Niederspannung?

2. Wie kann der Regierungsrat solche smart grids zügig vorantreiben? In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten könnte eine intelligen- te Stromnetzstruktur flächendeckend aufgebaut werden?

3. Wie kann der Regierungsrat darauf einwirken, dass die EVU bei ihrer Kundschaft konsequent und forciert smart meter installieren?

4. Welche längerfristige Kostensenkung im Mess- und Abrechungswe- sen können die EVU und insbesondere die EKZ realisieren, wenn bei ihrer Kundschaft smart meter installiert werden?

5. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist zu rechnen, wenn smart meter nicht nur zur Vereinfachung des Mess- und Abrechungswesens, sondern darüber hinaus zur Ermittlung individueller Stromopti- mierungsmöglichkeiten auf Endverbraucherseite eingesetzt werden und welche Kostenträger wären beteiligt?

6. Ist der Regierungsrat bereit, nötigenfalls Förderbeiträge in Betracht zu ziehen, damit smart meter nicht nur zur Vereinfachung des Mess- und Abrechungswesens, sondern darüber hinaus zur Ermittlung individueller Stromoptimierungsmöglichkeiten auf Endverbraucher- seite eingesetzt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Peter Anderegg, Dübendorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Intelligente Netze (Smart Grids) können zur effizienteren Nutzung der elektrischen Energie und der Elektrizitätsnetze beitragen. Beides ist im Sinne des Regierungsrates. Voraussetzung für eine Einführung von Smart Grids ist die Einführung von Smart Meters. Der Einbau von Smart Meters allein führt noch nicht zu Energieeinsparungen. Aber die Informationen erlauben es Endverbraucherinnen und Endverbrauchern, durch zeitliche Abstimmung und durch Nutzungsänderungen den Ver- brauch zu senken. Eine 2009 fertiggestellte Untersuchung des Bundes- amts für Energie schätzt für Haushalte die möglichen Einsparungen

von Strom aufgrund von Smart Meters auf 5 bis 6%. In der Schweiz sind zurzeit Pilotgeräte in mehreren Kantonen – darunter Zürich – in Be- trieb. Sollte sich eine erfolgversprechende Entwicklung für Smart Grid und Smart Meter abzeichnen, wird der Regierungsrat eine breite Ein- führung prüfen, falls weder die Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch der Bund sich dafür einsetzen. Zu Frage 2: Um wirkungsvolle Smart Grids aufbauen und betreiben zu können, bedarf es einer engen Zusammenarbeit verschiedener Organisationen und Systeme. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Standard in der Kommunikation, bei den Systemen und den Endkomponenten. Aus heutiger Sicht gilt es zunächst, diesen Standard Schritt für Schritt zu ent- wickeln und in Form von Pilotprojekten zu prüfen. Der Regierungsrat will deshalb mindestens die Ergebnisse eines Pilotprojektes der Elekt- rizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) zu Smart Meters in Dietikon abwarten, bevor er weitere Schritte prüft. Voraussichtlich dauert das Pilotprojekt der EKZ in Dietikon bis Ende April 2012. Die Grundlage für ein Smart Grid ist der breite Einsatz von Smart Meters. Will man die heutigen Stromnetze in Richtung Smart Grid wei- terentwickeln, muss zunächst der Einbau von Smart Meters erfolgen. Die EKZ beispielsweise besitzen heute rund 330 000 herkömmliche Stromzähler. Für den Austausch dieser Zähler durch Smart Meters und der hierfür notwendigen elektronischen Infrastruktur sind nach Ein- schätzung der EKZ Investitionen von rund 100 Mio. Franken notwen- dig. Da die EKZ rund einen Drittel der Anschlüsse im Kanton mit Strom versorgen, dürfte die Umstellung des gesamten Kantons auf Smart Meters rund 300 Mio. Franken kosten. Rund zwei Drittel der heutigen Stromzähler könnten innerhalb von fünf Jahren ausgetauscht werden. Bei einem flächendeckenden Austausch muss mit 10 bis 15 Jah- ren gerechnet werden. Zu Frage 3: Voraussetzung für die Einführung von Smart Meters ist, dass die dies- bezüglichen Pilotversuche der EKZ (vgl. Beantwortung der Frage 2) und gegebenenfalls weiterer Netzbetreiber in Zürich erfolgverspre- chend verlaufen. Der Regierungsrat könnte dann im Rahmen von Leistungsaufträgen im Sinne der Vorlage 4617 Smart Meters einführen, sofern diese Vorlage vom Kantonsrat gutgeheissen wird (Änderung kantonales Energiegesetz vom 19. Juni 1983 [kant. EnG, LS 730.1], Vorlage 4617). Es ist jedoch auch möglich, dass Netzbetreiber selber Smart Meters einführen, um den Endverbraucherinnen und End- verbrauchern neue Dienstleistungen anbieten zu können. Nicht auszu-

schliessen ist zudem, dass der Bund, im Zuge der etwa 2014 geplanten Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) Smart Meters nach dem Vorbild der EU für die ganze Schweiz einführen will. Zu Frage 4: Die Kostensenkung wird vor allem durch den Wegfall der Zählerab- lesung vor Ort erreicht. Künftig ist dafür kein Ablesepersonal mehr er- forderlich. Zwei Drittel dieser eingesparten Mittel fliessen aber wieder in Lizenz- und Betriebskosten der Smart Meters. Die EKZ rechnen mit Einsparungen von 5 bis 10 % der heutigen Mess- und Abrechnungs- kosten. Mit dem Pilotprojekt der EKZ werden diese Annahmen über- prüft. Zu Frage 5: Die Kosten lassen sich heute noch nicht abschätzen, unter anderem weil eine grosse Anzahl von möglichen Systemen zur Auswahl steht. Um mithilfe von Smart Meters bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Anreize zur effizienteren Energienutzung zu schaf- fen, sind verschiedene Ansätze denkbar. Diese reichen von Energiebe- ratung, monatlicher Stromabrechnung, Aufzeigen des gegenwärtigen Energieverbrauchs oder des Tagesverbrauchs auf dem Internet, über automatische Steuerung von elektrischen Geräten bis hin zu einer leis- tungsabhängigen Berechnung des Elektrizitätstarifs. Entsprechend können sich ganz unterschiedliche Zusatzkosten ergeben, die sich heute noch nicht abschätzen lassen. Art. 8 der Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71) ent- hält Bestimmungen zum Messwesen, zur Datenübermittlung und der diesbezüglichen Kostentragung. Nach Art. 8 Abs. 5 StromVV tragen alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher, die sich am Markt betei- ligen wollen, die Kosten der hierfür notwendigen Verbrauchsmessung und Datenübermittlung selber. Wie die Kosten der Ermittlung von Möglichkeiten zur effizienteren Stromnutzung bei den übrigen End- verbraucherinnen und Endverbrauchern auf einzelne Kostenträger auf- geteilt werden, ist zurzeit noch offen. Wird beispielsweise diese Ermitt- lung durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Dienstleistung angeboten, können die dadurch entstehenden Kosten nach dem Ver- ursacherprinzip den jeweiligen Endverbraucherinnen und Endverbrau- chern in Rechnung gestellt werden. Wird sie hingegen durch einen Leistungsauftrag im Sinne der Vorlage 4617 (vgl. Beantwortung der Frage 3) von allen Netzbetreibern verlangt, dann könnten die hierfür einzeln ausgewiesenen Kosten auf die Netznutzungsgebühr geschlagen werden.

Zu Frage 6: Zurzeit erachtet es der Regierungsrat als nicht notwendig, Förderbei- träge zur Einführung von Smart Meters zu leisten. Vielmehr ist diese Frage im Rahmen der Leistungsaufträge zu prüfen (vgl. Beantwortung der Frage 3).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi