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Decisione

RRB Nr. 1036/2025

Gemeindeordnung, Oberstufenschulgemeinde Wädenswil, Änderung, Genehmigung

22 ottobre 2025Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2025

1036. Gemeindeordnung (Oberstufenschulgemeinde Wädenswil, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 die Teilrevi- sion der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Gemeindeordnung. Die Änderungen umfassen insbesondere Anpassungen an den Finanzkompetenzen.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil am 18. Mai 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeord- nung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil, Fuhrstrasse 16b, 8820 Wädenswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli