RRB Nr. 1039/2022
Monitoringbericht Föderalismus 2017-2021, Schreiben an die KdK
13 luglio 2022Tedesco5 min
Source zh.ch
Monitoringbericht Föderalismus 2017-2021, Schreiben an die KdK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2022
1039. Monitoringbericht Föderalismus 2017–2021 (Konsultation)
Erwägungen
Die regelmässigen Föderalismusberichte der ch Stiftung beruhen auf Umfragen bei den Direktorenkonferenzen, den Regionalen Regierungs- konferenzen und den Kantonen, die gebeten werden, zur Entwicklung des Föderalismus Stellung zu nehmen und die Respektierung der föde- ralistischen Prinzipien zu beurteilen. Darüber hinaus findet auch die Sicht der Wissenschaft (Institut für Föderalismus der Universität Frei- burg) ihren Ausdruck in den Berichten. Im Hinblick auf die aktuelle Be- richtsperiode soll der Bericht vollständig neu konzipiert und inhaltlich politischer ausgerichtet werden. Er soll aufzeigen, in welche Richtung sich der schweizerische Föderalismus entwickelt und mit welchen Mass- nahmen er gestärkt werden kann. Zudem soll sichergestellt werden, dass allfällige Probleme im Zusammenhang mit dem Föderalismus rechtzei- tig erkannt und gegebenenfalls geeignete Massnahmen ergriffen werden können. Mit Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 26. Februar 2020 wurden die Staatskanzleien gebeten, einen umfassen- den Fragebogen hinsichtlich der Erstellung des Monitoringberichts Fö- deralismus der ch Stiftung auszufüllen. Diejenigen Kantone, die bereits in einer vorgängigen Pilotphase auf die Fragen geantwortet hatten – da- runter auch der Kanton Zürich –, waren nicht verpflichtet, noch einmal teilzunehmen. Der Regierungsrat entschied an seiner Sitzung vom 1. Ap- ril 2020, dass aufgrund des grossen Aufwandes auf eine erneute Beant- wortung des überarbeiteten Fragebogens verzichtet werden soll. Auf der Grundlage des Monitoringberichts aus den Rückmeldungen der Kantone und der interkantonalen Konferenzen hat das KdK-Sekre- tariat zusätzlich ein politisches Synthesepapier verfasst, das voraussicht- lich an der Plenarversammlung vom 23. September 2022 verabschiedet und anschliessend zusammen mit dem Gesamtbericht veröffentlicht wer- den soll. Die vorliegende Konsultation umfasst ausschliesslich das politi- sche Synthesepapier mit den darin vorgeschlagenen Massnahmen, die im Rahmen von verschiedenen Projekten weiterverfolgt werden sollen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E- Mail als PDF- und Word-Version an h.pfenninger@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 6. Mai 2022, mit dem Sie uns einladen, zum Entwurf des politischen Synthesepapiers «Monitoring- bericht Föderalismus 2017–2021» Stellung zu nehmen. Wir danken für die Einladung und äussern uns wie folgt: Allgemeine Bemerkungen Der Kanton Zürich hat in der Vergangenheit sowohl das Aufwand- Nutzen-Verhältnis als auch die Qualität der «Föderalismusberichte» wiederholt kritisiert. Mit der Neukonzipierung im Rahmen des Projekts «Föderalismusmonitoring 2.0» konnte diesen Vorbehalten nur teilweise Rechnung getragen werden. Insbesondere bleibt der Aufwand für die Kantone zur Beantwortung des entsprechenden Fragebogens weiterhin gross. Wir regen an, das Konzept im Hinblick auf den nächsten Monito- ringbericht noch einmal anzupassen. Der vorliegende Bericht spricht zu- dem regelmässig von einer Berichtsperiode 2017–2021, während die Grundlage für die Einschätzungen der Kantone tatsächlich eine entspre- chende Umfrage im Jahr 2020 bildet. Spätere Entwicklungen bzw. ein- schlägige Einschätzungen durch die Kantone fanden deshalb teilweise keinen Eingang in den Bericht. Dies betrifft beispielsweise den Bericht vom 17. Dezember 2021 «Über- prüfung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich: Aus- wertung der Umfrage». Im politischen Synthesebericht wird in Zusam- menhang mit der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich richtigerweise auf die fehlende systematische Vollkostenabgeltung hin- gewiesen. Allerdings werden ausschliesslich die Spitzenmedizin und die Spezialkliniken genannt. Wie auch der Bericht vom 17. Dezember 2021 zeigt, sind dies jedoch nicht die einzigen Bereiche, in denen keine Voll- kosten abgegolten werden. Vielmehr werden die Vollkosten der Leis- tungserstellung grossmehrheitlich nicht abgegolten. Die einschränkende Klammer «(Spitzenmedizin und Spezialkliniken)» sollte deshalb wegge- lassen werden. Im Folgenden äussern wir uns ausschliesslich zu den im politischen Synthesebericht vorgeschlagenen zukünftigen Massnahmen, die im Rah- men von verschiedenen Projekten weiterverfolgt werden sollen:
Monitoring der Kostenentwicklungen (ehemals Überprüfung Auf- gabenteilung und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kantonen) Im Synthesebericht wird anstelle der «Überprüfung Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kantonen» neu das «Monitoring der Kostenentwicklungen» als Massnahme erwähnt. Der Grund dafür ist, dass das Projekt «Aufgabenteilung II» sistiert wurde und als ein Monitoring der Kostenentwicklung zwischen Bund und Kantonen weitergeführt werden soll. Die Plenarversammlung der KdK hat diesem Vorgehen am 25. März 2022 zugestimmt. Allerdings bleiben mit diesem Vorgehen die Probleme der Verbundfinanzierung (z. B. unklare Verant- wortlichkeiten und mangelnde Handlungsfreiheit für die Kantone) vor- erst ungelöst. Zudem ist ein Monitoring der Kostenentwicklungen auf der Grundlage der funktionalen Gliederung nicht umsetzbar bzw. nicht aus- sagekräftig. Dies weil einerseits in den einzelnen Funktionen nicht ab- grenzbar ist, welcher Aufwand durch Bundesvorgaben ausgelöst wird, und anderseits kantonale Unterschiede in der Codierung der funktiona- len Gliederung bestehen. Diese Problematik sollte im politischen Syn- thesebericht ausdrücklich erwähnt werden. Bildung und Sensibilisierung Wir teilen die Einschätzung, dass in den Diskussionen und Auseinan- dersetzungen rund um die Bewältigung der Covid-19-Pandemie das Bild des Föderalismus zu Unrecht gelitten hat. So hat die Schweiz die Covid- 19-Pandemie nicht trotz, sondern gerade dank dem Föderalismus gut bewältigt. Massnahmen, die zu einem besseren Verständnis von Födera- lismus führen, sind deshalb grundsätzlich zu begrüssen. Vor dem Hin- tergrund angespannter Kantonsfinanzen und der zusätzlichen Budget- erhöhungen der ch Stiftung und der KdK sind wir jedoch der Ansicht, dass in Bezug auf neue Massnahmen und Aktivitäten Zurückhaltung angezeigt ist. Solche können nur befürwortet werden, wenn sie tatsäch- lich einen Mehrwert bringen, keine Doppelspurigkeiten entstehen und keine zusätzliche personelle Mittel erforderlich sind. Die KdK und die ch Stiftung könnten hingegen entsprechende Veranstaltungen und Ak- tivitäten von anderen Organisationen (z. B. Hochschulen oder Think- Tanks) unterstützen, die für die Organisation von Veranstaltungen und Diskussionen zu allgemeinen politischen Themen besser geeignet sind. Insbesondere lehnen wir die Veranstaltungsreihe «Politischer Dialog Bund–Kantone» ab. Denn für die KdK sollte bei ihren Kontakten zu den eidgenössischen Räten die Interessenvertretung der Kantone zu kon- kreten parlamentarischen Geschäften im Vordergrund stehen. Dazu be- stehen bereits die regelmässigen Gefässe «Stammtisch der Kantone» und «Treffen Büro Ständerat».
II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stel- lungnahme der Kantonsregierungen am 23. September 2022 nicht öffent- lich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II) sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli