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Decisione

RRB Nr. 1040/2019

Entlastungsstollen Thalwil, Chefbauleitung und Bauleitung SIA Phasen 4 und 5, Vergabe

13 novembre 2019Tedesco3 min

Source zh.ch

Entlastungsstollen Thalwil, Chefbauleitung und Bauleitung SIA Phasen 4 und 5, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019

1040. Entlastungsstollen Thalwil (Vergabe Chefbauleitung

Erwägungen

und Bauleitung SIA-Phasen 4 und 5) Mit Beschluss Nr. 943/2017 entschied der Regierungsrat, für den Hoch- wasserschutz an Sihl, Zürichsee und Limmat den Entlastungsstollen zwischen Langnau a. A. und Thalwil weiter zu projektieren. Zur Aus- gabenbewilligung gemäss RRB Nr. 614/2015 wurde eine zusätzliche ge- bundene Ausgabe von Fr. 2 500 000 bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 7 150 000. In der SIA-Phase 4 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag) soll im Sinne eines Koreferates die Chefbauleitung/Bauleitung bei der Erstellung der Ausschreibungsdokumente mitwirken. Durch das Ko- referat ist eine bessere Qualität der Projektunterlagen und der Bauaus- schreibung zu erwarten. Für die spätere Bauausführung des Entlastungs- stollens und die dauernde Leitung der Baustelle vor Ort sollen diesel- ben Personen eingebunden werden. Deswegen ist über die Vergabe der Chefbauleitung/Bauleitung bereits jetzt und unter Vorbehalt der Be- willigung des Objektkredits zu beschliessen. Die entsprechenden Leistungen für die SIA-Phasen 4 und 5 wurden öffentlich ausgeschrieben. Es liegen aufgrund des offenen Verfahrens zwei Angebote über Fr. 4 668 579.60 und Fr. 4 426 480.77 vor. Aufgrund der Prü- fung der Angebote anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen für die SIA-Phase 4 und – unter dem Vorbehalt der Be- willigung des Objektkredits – die Leistungen für die SIA-Phase 5 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, zu vergeben. Der Angebotspreis gemäss Angebot vom 11. Juli 2019 der IG SIHL von gesamthaft Fr. 4 668 579.60 setzt sich aus Leistungen für die SIA-Phase 4 von Fr. 209 799.60 und Leistungen für die SIA-Phase 5 von Fr. 4 458 780 zusammen. Auf der Grundlage der bewilligten finanziellen Mittel gemäss RRB Nr. 943/2017 werden im Rahmen des Planervertrags lediglich die Leistungen für die Phase 4 mit einer Vertragssumme von Fr. 209 779.60 freigegeben. Die Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt erst nach Vorliegen des Objektkredits.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Chefbauleitung und Bauleitung für die SIA-Phase 4 werden ge- mäss Angebot vom 11. Juli 2019 zu Fr. 209 799.60 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvor- hergesehenes und Regiearbeiten um rund 5% auf Fr. 220 000 erhöhen.

II. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits werden die Chefbauleitung und Bauleitung für die SIA-Phase 5 gemäss Ange- bot vom 11. Juli 2019 zu Fr. 4 458 780 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, vergeben. Die gesamte Vergabesumme von Fr. 4 668 579.60 kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 11% auf Fr. 5 200 000 erhöhen.

III. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8500, AWEL.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli