Passbüro, Erneuerung Systemplattform zur Erfassung von biometrischen Daten für Reisedokumente, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021
1048. Passbüro, Erneuerung Systemplattform zur Erfassung biometrischer Daten für Reisedokumente (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf die Vorgaben des internationalen Rechts (Weiterentwick- lung des Schengen-Besitzstandes) und des Bundesrechts (Ausweisgesetz, AwG, SR 143.1) wurden 2010 in den Schweizer Passbüros Systeme für die Biometrieerfassung von Daten zur Ausstellung von Pässen und Identitäts- karten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Betrieb genommen (vgl. RRB Nr. 1149/2009). Diese Systemplattform hat das Ende ihres Lebens- zyklus erreicht. Zur Erneuerung der Systemplattform hat der Bund eine Ausschreibung durchgeführt. Die neuen – wiederum vorgeschriebenen – Geräte werden ab 2022 an die Passbüros ausgeliefert. Gemäss neuester Planung des Bundes wird das Passbüro Zürich als Pilotstandort bereits im Februar 2022 erste Geräte für Tests erhalten. Das Bestellfenster für die Erfas- sungsstationen wurde kurzfristig mitgeteilt, es dauert vom 6. bis 24. Sep- tember 2021.
B. Mittelbedarf und Finanzierung Die Erneuerung der Systemplattform zur Erfassung biometrischer Daten für Reisedokumente im Passbüro Zürich sowie im Notpassbüro am Flughafen Zürich ist erheblich vom Bundesprojekt abhängig und wird voraussichtlich Anfang 2023 abgeschlossen sein. Mit folgenden Kosten ist – vorerst bis Ende 2026 – zu rechnen: Kostenübersicht Investitions Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung für 5 Jahre (einmalige (bis 2026) (bis 2026) Ausgaben) Ersatz Erfassungsstationen einschliesslich Zubehör 779 414 779 414 (20 Stationen, davon 18 im Passbüro sowie 2 im Notpassbüro am Flughafen Zürich) Wartung Erfassungsstationen 2022–2026 745 521 745 521 Anpassung Infrastruktur Passbüro, Notpassbüro 60 000 60 000 (Schätzung) Anpassungen IT-Schnittstellen/-Infrastruktur 73 000 73 000 im Passbüro sowie im Notpassbüro (Schätzung) Externe Projektleitung (Schätzung) 136 000 136 000 Technische Umsetzung durch ITprime Services GmbH, 60 000 60 000 Siebnen (Schätzung)
Kostenübersicht Investitions Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung für 5 Jahre (einmalige (bis 2026) (bis 2026) Ausgaben) Zusätzliche IT-Betriebskosten Notpassbüro Flughafen 93 500 93 500 Ersatz Kommunikationsserver und eDocument-Viewer 240 000 25 000 265 000 (Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 13. Juli 2020; u. a. mit Wartung bis 2024) Verlängerung der Wartung für Kommunikationsserver 10 000 10 000 und eDocument-Viewer um weitere zwei Jahre (2025 und 2026) Unvorhergesehenes/Rundungen 24 586 12 979 37 565 Total Ausgaben 1 373 000 887 000 2 260 000 Die Vergaben für die externe Projektleitung und für die technische Unterstützung fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. AwG) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erfor- derlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (LS 611). Die einmaligen Ausgaben für die Erneuerung der Systemplattform zur Erfassung biometrischer Daten für Reisedokumente betragen bis 2026 insgesamt Fr. 2 260 000 und werden der Leistungsgruppe Nr. 3000, Generalsekretariat / Zentrale Vollzugsaufgaben und Rekursabteilung, be- lastet. Davon gehen Fr. 1 373 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 887 000 zulasten der Erfolgsrechnung. Von diesen Gesamtkosten wur- den Fr. 192 977 der Rechnung 2020 belastet. Der Restbetrag von Fr. 2 067 023 ist im Budget 2021, im Budgetentwurf 2022 sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 enthalten. Die Beträge ab Planjahr 2026 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen – bei einer Abschreibungs- dauer von rund fünf Jahren – jährlich rund Fr. 279 800, davon rund Fr. 274 600 für Abschreibungen und rund Fr. 5200 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Mit Ausgabenbewilligung der Sicherheitsdirektion vom 13. Juli 2020 wurde für den Ersatz der Kommunikationsserver und der eDocument- Viewer eine einmalige gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 265 000 be- willigt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden Gesamt- ausgabe und ist somit aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erneuerung der Systemplattform zur Erfassung biometrischer Daten für Reisedokumente wird eine gebundene Ausgabe bis Ende 2026 von insgesamt Fr. 2 260 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3000, Ge- neralsekretariat / Zentrale Vollzugsaufgaben und Rekursabteilung, be- willigt. Davon gehen Fr. 1 373 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 887 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Die Ausgabenbewilligung der Sicherheitsdirektion vom 13. Juli 2020 für den Ersatz der Kommunikationsserver und der eDocument-Viewer wird aufgehoben.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli